SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3519 18. Wahlperiode 2015-11-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Olympiabewerbung 2024 (Nachfrage) Vorbemerkung: In Kiel ist laut Finanzreport der Stadt Hamburg der "Aufbau und Betrieb einer Videoanlage zur Gewährleistung des Schutzes der Veranstaltung" geplant. 1. Welche Flächen sollen videoüberwacht werden (bitte nach Lage und Gesamtgröße bezeichnen, bitte aufschlüsseln nach öffentlichem Raum und Veranstaltungsgelände)? Antwort: Siehe auch Antwort zu 1. der Kleinen Anfrage vom 10.08.2015 (Drucksache 18/3281). Der Einsatz von Videoüberwachung wird Bestandteil einer noch zu erstellenden Einsatzkonzeption sein. Der Umfang der betroffenen Flächen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Eine zukünftig zu planende Einsatzkonzeption wird auf der Grundlage geltenden Rechts sowie aufgrund notwendiger taktischer Erwägungen erstellt werden. In der Regel sind bei vergleichbaren Anlässen sowohl der öffentliche Raum als auch das Veranstaltungsgelände berührt. Drucksache 18/3519 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wird es Ausweichmöglichkeiten für diejenigen Olympiateilnehmer geben, die sich keiner Videoüberwachung unterziehen möchten? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Überwachungskameras sind geplant und auf welchen Überlegungen beruht diese Zahl? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wer soll Zugriff auf die Videobilder erhalten, sollen Aufzeichnungen angefertigt werden und, wenn ja, wie lange sollen diese aufbewahrt werden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie hoch sind die geplanten Kosten für die Videoanlage? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Ist das Tracking von Personen mittels dieser Anlage geplant? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Ist geplant, Daten und Informationen aus der geplanten Videoüberwachung mit Daten aus anderen Quellen (z.B. "Soziale Netzwerke", Polizei- oder Geheimdienst-Datenbanken, Ticket- und Buchungssysteme etc.) zu verknüpen, abzugleichen oder sonst zu verarbeiten und falls ja, in welchem Umfang? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3519 8. Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Videoüberwachung erfolgen? Antwort: § 184 LVwG 9. Auf welche empirischen Erkenntnisse stützt die Landesregierung die Annahme, dass eine Videoüberwachung Gefahren abwehren würde? Antwort: Erkenntnisse hierzu liefert das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) innerhalb der Themenausschreibung "Schutz und Rettung von Menschen" geförderte Verbundprojekt "BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen" (siehe www.basigo.de). Als Partner ist daran die „Deutsche Hochschule der Polizei“ in Münster beteiligt. 10. Wird die Videoüberwachung von Seiten des IOC erwartet oder vorgegeben? Antwort: Nein (gemäß Rücksprache mit dem Büro für Olympiafragen der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg). 11. Wie hat sich das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum zu dem Vorhaben geäußert? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Eine Einbindung ist bisher nicht erfolgt. Aktuell wird dazu auch kein Erfordernis gesehen.