SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3528 18. Wahlperiode 18.11.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Rechtsberatung der Landesregierung im Rahmen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses 1. Übernimmt das Land Schleswig-Holstein die im Zusammenhang mit dem ersten parlamentarischen Untersuchungsausschuss anfallenden Kosten der externen rechtlichen Beratung von Ministerin Alheit und Staatssekretärin Langner? Wenn ja, welche Kosten sind für die externe rechtliche Beratung bisher entstanden? Antwort: Ministerin Alheit und Staatssekretärin Langner haben Anträge auf Übernahme ihrer Rechtsberatungskosten gestellt. Die Landesregierung hat der Gewährung von Rechtsschutz als Betroffene in Form eines zinslosen Darlehens als Vorschuss zugestimmt. 2. Wie viele Stunden wurden dem Land bisher von den beauftragten Rechtsanwaltskanzleien in Rechnung gestellt? Sofern die Abrechnung nicht nach Stunden erfolgte, zu welcher Honorarabrede für die Begleitung des Ausschusses (Gesamthonorar, Deckelung) ist das Land mit den jeweiligen Kanzleien gekommen? Antwort: Die von Ministerin Alheit und Staatssekretärin Langner beauftragten Rechtsanwaltskanzleien haben noch keine Rechnungen gestellt. Drucksache 18/3528 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Mit den Rechtsanwaltskanzleien wurde ein Honorar von 270 Euro pro Stunde vereinbart. 3. Übernimmt die Landesregierung auch die im Zusammenhang mit dem ersten parlamentarischen Untersuchungsausschuss anfallenden Rechtsanwaltskosten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Landes? Wenn ja, zu welcher Honorarabrede für die Begleitung des Ausschusses ist das Land mit den jeweiligen Kanzleien gekommen? Antwort: Bisher liegen zwei entsprechende Anträge vor. Das MSGWG hat in beiden Fällen der Gewährung von Rechtsschutz in Form eines zinslosen Darlehens als Vorschuss zugestimmt. Rechnungen sind noch nicht eingereicht worden. Es liegen Honorarvereinbarungen mit einem Stundensatz von 260 bzw. 270 Euro zugrunde. 4. Hat die Landesregierung Rechtsgutachten im Zusammenhang mit dem ersten parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Auftrag gegeben? Wenn ja, zu welcher Fragestellung und wie viel Honorar kosteten die Gutachten jeweils? Antwort: Nein. Bereits kurz nachdem die Hausleitung des MSGWG Ende Mai von den Vorwürfen im Zusammenhang mit Einrichtungen des Friesenhofes Kenntnis erlangte, hat diese Maßnahmen zur internen Aufarbeitung des Sachverhaltes ergriffen. Dazu gehörte auch die Beauftragung zweier externer Gutachter. Das MSGWG hat im Juni 2015 ein Rechtsgutachten zur rechtlichen Bewertung der Vereinbarung vom 9./15. April 2015 zwischen dem Land Schleswig -Holstein, vertreten durch das MSGWG, und Frau Barbara Janssen als Trägerin der Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ in Auftrag gegeben. Es entstanden Kosten für die gutachterliche Tätigkeit in Höhe von 7.520,80 Euro. Das MSGWG hat ferner im Juli 2015 ein Gutachten zur Rekonstruktion und Analyse der Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gem. § 45 SGB VIII (Heimaufsicht) durch das Sozialministerium Schleswig-Holstein für die Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe Friesenhof vom 1.Oktober 1999 bis zum 11. Juni 2015 in Auftrag gegeben. Es handelt sich indes nicht um ein Rechtsgutachten. Die gutachterliche Tätigkeit ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beendet. 5. Wie viele Mitglieder gehören zur hausinternen Task Force im Sozialministerium ? Antwort: Es gibt keine feste Anzahl von Mitgliedern. Die Task Force bedient sich der Kapazitäten des MSGWG. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3528 3 6. Welche Aufgaben hat die hausinterne Task Force? Antwort: Die von der Ministerin bereits vor Einsetzung des ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zur Thematik „Friesenhof“ eingesetzte Task Force soll interne Abläufe aufarbeiten und Möglichkeiten zur Verbesserung der Jugendhilfe eruieren. Zu dem nicht abschließend beschriebenen Untersuchungsgegenstand zählen etwa die sozialrechtliche Behandlung der Einrichtungen des Friesenhofs durch die Heimaufsicht, Fragen der Aktenführung, Fragen des Personalbedarfs und etwaige Kommunikationsdefizite. 7. Ist die Task Force auch an der Begleitung des ersten parlamentarischen Untersuchungsausschusses beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise? Antwort: Nein.