SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3560 18. Wahlperiode 20.11.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Fracking in Schleswig-Holstein Im Runderlass des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei vom 26. Februar 2014 - StK 336 – 502.18 –, heißt es: "Kohlenwasserstoffe sind nicht unter Einsatz der 'Fracking-Technologie' abzubauen." 1. Ist es möglich und beabsichtigt, dies im Landesentwicklungsplan auch dauerhaft festzuschreiben (bitte begründen)? Ja. Der Runderlass des Ministerpräsidenten vom 26.02.2014 beinhaltet die Planungsabsichten zur den voraussichtlichen Festlegungen im zukünftigen Landesentwicklungsplan . Diese Planungsabsichten zielen auf dauerhaft geltende raumordnerische Festlegungen, die nur den Abbau von Kohlenwasserstoffen ohne Einsatz der Fracking-Technologie zulassen, solange fossile Energieträger für die Energieversorgung noch erforderlich sind. Mit entsprechender raumordnerischer Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beabsichtigt die Landesregierung die Energieversorgung langfristig ohne fossile Energieträger zu ermöglichen. Gleichzeitig plant die Landesregierung, die Nutzung des Untergrundes bestimmten Nutzungsarten entsprechend der geologischen Eignung dauerhaft vorzubehalten. Drucksache 18/3560 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wird der Landesentwicklungsplan eine Regelung auch zu den sog. Verpressbohrungen treffen? Ist es möglich und beabsichtigt, diese Entsorgungsmöglichkeit zu unterbinden? Nein. Es ist nicht beabsichtigt diese Entsorgungsmöglichkeit im Landesentwicklungsplan zu unterbinden. Die Festlegungen raumordnerischer Ziele beziehen sich auf raumbedeutsame Vorhaben. Es ist nicht möglich, raumordnerisch auf Ebene des Landesentwicklungsplanes einzelne technische Vorgänge zu steuern, die als Teil eines Gesamtvorhabens bestimmten Zulässigkeits- und Genehmigungserfordernissen unterliegen.