SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3568 18. Wahlperiode 2015-11-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Nutzung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage differenziert nicht zwischen der Erstaufnahme durch das Land, der Unterbringung durch Kommunen nach landesinterner Verteilung und der kommunalen Unterbringung von durchreisenden Flüchtlingen. Nur hinsichtlich der erstgenannten Gruppe vermag die Landesregierung Auskunft zu geben. Der Landesregierung ist bekannt, dass verschiedene Kommunen eine Nutzung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung im Rahmen von Notfallplänen in Betracht ziehen bzw. dass eine entsprechende Nutzung durch Kommunen im Einzelfall auch bereits erfolgt. Die der Landesregierung bekannten Schulen sind in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt. Im Übrigen verfügt die Landesregierung insoweit aber über keine umfassenden Informationen . Vor diesem Hintergrund beantwortet die Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Sporthallen wurden bisher zur Flüchtlingsunterbringung genutzt (bitte Halle, Ort, Zeitraum aufführen)? Antwort: Folgende Sporthallen wurden bisher für die Flüchtlingsunterbringung von der Landesregierung genutzt: Turnhalle der Gemeinschaftsschule Brachenfeld in Neumünster o Die Nutzung erfolgte vom 21.06.2015 bis zum 24.08.2015 o Herrichtung und Rückgabe erfolgten in den Sommerferien Drucksache 18/3568 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode o zu Unterrichtsausfall ist es nicht gekommen Turn- und Sporthalle der Bundespolizei Bad Bramstedt o Die Turnhalle diente ausschließlich als Notunterkunft o Vorhalte-Zeitraum: Mitte bis Ende September 2015 o Eine Belegung erfolgte nur kurzzeitig in den letzten beiden Septemberwochen 2015 Turnhalle der Carl-Maria-von-Weber-Schule in Eutin o Die Turnhalle wurde lediglich als Notunterkunft vorgehalten, eine tatsächliche Belegung ist nicht erfolgt o Vorhalte-Zeitraum: Ende September 2015 o zu Unterrichtsausfall ist es nicht gekommen Grundschule Moisling, August-Bebel-Str. 14 o Die Räumlichkeiten dienten ausschließlich als Notunterkunft o Vorhalte-Zeitraum: Dritte Septemberwoche 2015 o Eine Belegung erfolgte lediglich in der dritten Septemberwoche 2015 o zu Unterrichtsausfall ist es nicht gekommen 2. Welche Sporthallen sind für die künftig möglicherweise notwendige Notunterbringung von Flüchtlingen eingeplant (bitte Halle, Ort aufführen)? Antwort: Die Landesregierung plant gegenwärtig keine Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen. 3. An welchen Schulen hat es Unterrichtsausfall aufgrund der Nutzung der Sporthalle als Flüchtlingsunterbringung gegeben (bitte Schule, Ort, ausgefallene Stundenzahl angeben)? Antwort: In folgenden Schulen ist es zu Unterrichtsausfall aufgrund der Nutzung der Sporthalle als Flüchtlingsunterbringung gekommen (Stand: 15.11.2015): Schule Ort ausgefallene Unterrichtsstunden Gemeinschaftsschule Flensburg West Flensburg 39 Unterrichtsstunden im Zeitraum 11.09.-18.11.2015 Baltic Gemeinschaftsschule Lübeck 48 Unterrichtsstunden in der Umbauzeit; voraussichtlich 24 Unterrichtsstunden wöchentlich ab 15.11.2015 Oberschule zum Dom Lübeck voraussichtlich 24 Unterrichtsstunden wöchentlich ab 18.11.2015 RBZ Hannah-Arendt- Schule Flensburg 29 Stunden wöchentlich im Zeitraum 05.10.15 - 27.11.2015 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3568 4. Wurden weitere Räume von Bildungsinstitutionen zur Flüchtlingsunterbringung genutzt? Wenn ja, welche, wie lange und mit welchen Auswirkungen auf das Bildungsangebot ? Antwort: Die Landesregierung hat keine weiteren Räume von Bildungsinstitutionen für die Flüchtlingsunterbringung genutzt.