SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3575 18. Wahlperiode 2015-12-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Verwaltungsgebühren in Schleswig - Holstein 1. Plant die Landesregierung aktuell eine Änderung der Landesverordnung für Verwaltungsgebühren? Antwort: Die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 unterliegt ständiger Beobachtung. Die fachlich zuständigen obersten Landesbehörden sind gemäß § 5 der Verordnung ermächtigt, den dieser Verordnung beigefügten allgemeinen Gebührentarif durch Verordnung zu ändern. Aktuell sind Änderungen in folgenden Geschäftsbereichen geplant. Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: - Änderungen aufgrund des Hundegesetzes (HundeG), das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt. - Anpassungsbedarf in den Anmerkungen zur Tarifstelle 26.5. Die Gebührenbefreiung im Rahmen des Kampfmittelräumdienstes für Eigentümer von Grundstücken in ausschließlich privater Nutzung ist in der Kampfmittelverordnung abgeschafft worden. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Siehe Antwort zu Frage 3.) Drucksache 18/3575 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Änderungen bei Tarifstelle 2 des allgemeinen Gebührentarifs. Es werden Gebührentatbestände an die zum 1. Juli 2015 in Kraft getretene Änderung der Betriebssicherheitsverordnung angepasst; Angleichung der nach Zeitaufwand bemessenen Gebührentatbestände an aktuelle Vorgaben. 2. Wenn ja, ist vorgesehen, neue Gebührentatbestände einzuführen? Antwort: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Ja. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Ja. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Nein. 3. Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Antwort: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Ja, aufgrund der neu eingefügten Regelung zur Rückstufung eines gefährlichen Hundes nach § 7 Abs. 4 HundeG und der darin enthaltenen Prüfungspflicht der zuständigen Behörde. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Ja. a) Tarifstelle 10: Immissionsschutz und gewerberechtliche Angelegenheiten Separate Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG für Anlagen zur Nutzung der Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. (Die neue Berechnung der Gebühr vermeidet die bisherige aufwändige Nachprüfung und Zuordnung der Investitionskosten; eine nennenswerte Änderung der Gebührenhöhe ist damit nicht verbunden.) Eine Gebühr für die Feststellung der UVP-Pflicht nach § 3a UVPG. (Die Feststellung der UVP-Pflicht ist mit Verwaltungsaufwand verbunden , der mit den bisherigen Tarifstellen finanziell nicht abgedeckt ist, sofern eine UVP-Vorprüfung nach § 3c UVPG im Anschluss an die Feststellung nicht durchgeführt wird.) Eine Gebühr für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 (Formaldehyd-Bescheinigungen). (Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand beträgt – ohne Vor-Ort-Kontrolle – ca. 4 – 5 Stunden. Mit der Gebührenstelle sollen Kosten und wirtschaftlicher Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3575 3 Nutzen abgegolten werden.) b) Tarifstelle 15. 5: Versehen einer Kontrollbescheinigung mit einem Sichtvermerk nach Artikel 13 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008: Importierte Ware, die der Zoll wegen bestimmter Mängel nicht mit einem Sichtvermerk versehen hat, darf nicht als Öko-Produkt vermarktet werden. Die zuständige Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 kann dies nach einer umfangreichen Prüfung heilen. Den Firmen soll die Möglichkeit eröffnet werden, die eingeführte Ware als Öko-Produkt zu vermarkten. Beleihung einer privaten Kontrollstelle gemäß § 2 Absatz 3 des Öko- Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358): Durch die Beleihung erhält die private Öko-Kontrollstelle die Möglichkeit in Schleswig-Holstein als Öko-Kontrollstelle aktiv zu werden. Der Aufwand für die Prüfung der vorgelegten Unterlagen und die Erstellung der Beleihung ist vom Antragsteller zu tragen. c) Tarifstelle 15.13: Futtermittelrechtliche Angelegenheiten Für die amtlichen Regelkontrollen im Futtermittelbereich werden Verwaltungsgebühren eingeführt. Die Futtermittelunternehmen sollen auf diese Weise an den Kontrollkosten beteiligt werden. 4. Sollen Gebührensätze erhöht werden? Wenn ja, wie hoch ist die Erhöhung vorgesehen (prozentual)? Antwort: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Nein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Ja. a) Tarifstelle 10: Immissionsschutz und gewerberechtliche Angelegenheiten Im LRH-Bericht 2013, Nr. 20, wurde angemahnt, Einnahmemöglichkeiten im Bereich der einmaligen Gebühren im Immissionsschutzbereich auszuschöpfen . Die Gebührensätze lägen z.T. unter dem Bundesdurchschnitt. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, in der Neufassung der Tarifstelle 10 die Gebührensätze für Gebührentatbestände nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Anpassung an den gestiegenen Aufwand anzuheben. Die Gebühren für die Entscheidung über eine Genehmigung nach BIm- SchG werden je nach Investitionsvolumen zwischen rd. 30 % (Investitionsvolumen ab 10 Mio. Euro) und rd. 150 % (bis 1 Mio. Euro Investitionsvolumen ) angehoben. Drucksache 18/3575 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Folgende Mindestgebühren werden angehoben: Tarifstelle 10.1.1.1 und 10.1.1.3 um 50% auf 1.000 Euro 10.1.1.9 um 150% auf 250 Euro 10.1.1.11 um 100 % auf 200 Euro 10.1.1.15 und 10.1.1.16 um 100% auf 200 Euro 10.1.1.30 um 100% auf 100 Euro 10.1.5.6 um 75% auf 175 Euro b) Tarifstelle 15.5 Die letzte Festlegung der Gebührenhöhe der Tarifstelle 15.5 stammt aus dem Jahr 2003. Seinerzeit wurden Gebührenpauschalen festgelegt. Der erste interne Entwurf der Änderung der Gebühren in der Tarifstelle sieht Rahmengebühren vor. Die tatsächliche Gebührenhöhe ergibt sich aus dem Aufwand für die Bearbeitung der Anträge (Bearbeitungsdauer x Stundensatz). Dies kann im Einzelfall zu Erhöhungen bis zu 200 % führen. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Ja. Die Stundensätze bei Gebühren, die nach Zeitaufwand berechnet werden, sind an die in der Personalkostentabelle 2014 genannten Beträge angepasst worden und werden um circa 3 Prozent erhöht. 5. Liegt der Gebührenerhöhung eine Berechnung zu Grunde? Antwort: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Ja. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Ja, Anpassung der Beträge an die Personalkostentabelle 2014.