SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3577 18. Wahlperiode 1. Dezember 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn Vorbemerkung der Landesregierung zur Beantwortung: Die Angaben in den vorgenommenen Betrachtungen basieren auf einer vom Finanzministerium dazu durchgeführten Ressortabfrage. 1. Wie viele Anträge nach § 83 a LBG sind seit dem Inkrafttreten dieser Norm durch Beamte oder in entsprechender Anwendung der Norm durch Angestellte des Landes gestellt worden und welchen Dienststellen gehörten diese jeweils an? Antwort: Nach den Rückmeldungen aus den Ressorts sind seit Inkrafttreten der Norm sieben Anträge gestellt worden. Betroffen sind Fälle aus den Polizeidirektionen Kiel, Flensburg, Itzehoe und Bad Segeberg. 2. Welche Sachverhalte liegen dem rechtskräftig festgestellten Anspruch der unter 1. genannten Anträge jeweils zugrunde? Drucksache 18/3577 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: In allen sieben Anträgen aus dem Innenressort liegen den Ansprüchen rechtswidrige Angriffe gegen Polizeivollzugsbeamte zugrunde. 3. Welche Höhe hatten die Forderungen der unter 1. genannten Anträge jeweils und insgesamt? Antwort: Die Einzelsummen der Anträge aus dem Innenressort belaufen sich auf: a) 692,43 € b) 3.242,17 € c) 720,20 € d) 250,00 € e) 250,00 € f) 1.505,68 € g) In einem Fall wurde nur eine Anfrage gestellt und kein Betrag genannt, da der Antragsteller einen Anspruch erreicht hatte, der bereits im Jahre 2000 rechtskräftig geworden war. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von 6.660,48 €. 4. Wie viele und welche der unter Nr. 1 genannten Anträge wurden in welcher Höhe positiv beschieden? Antwort: Es wurde bisher keiner der Anträge aus dem Bereich des MIB positiv entschieden, da noch Antworten auf Rückfragen ausstehen bzw. Anspruchsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind. a) Ein Gerichtsvollzieher wurde erst beauftragt b) Rechtskräftiges Urteil wird nachgereicht c) Zwischen Schuldner und Gläubiger erfolgt bereits eine Ratenzahlung – aktuell in der Prüfung d) Bisher keinen rechtskräftigen Titel erwirkt 3 e) Bisher nur den Antrag ohne erforderliche Unterlagen eingereicht f) Rechtskräftiges Urteil wird nachgereicht 5. Wie viele und welche der unter Nr. 1 genannten Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? Antwort: Es erfolgte eine Ablehnung aufgrund von Verfristung, siehe oben unter Buchstabe g). 6. Wie viele und welche der unter 1. genannten Anträge fallen unter die Übergangsregelung des Artikels 2 des Gesetzes vom 31.05.2015 (GOVBl. S. 104)? Antwort: Unter die Übergangsregelung des Artikels 2 des Gesetzes vom 31.05.2015 (GOVBl. S. 104) fallen drei Anträge aus dem Innenressort. Diese sind unter den Buchstaben b), c) und f) aufgelistet.