SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3578 18. Wahlperiode 2015-12-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Registrierung von Flüchtlingen 1. Wie viele Flüchtlinge haben sich per Stichtag 31.10.2015 im Land Schleswig -Holstein insgesamt aufgehalten? Antwort: Zum Stichtag 31.10.2015 haben sich 12.868 Asylnachsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes aufgehalten. In den Kommunen werden die Leistungsempfänger nach § 1 Abs. 1 des AsylbLG nur quartalsweise erfasst. Zum Stichtag 30.09.2015 lag die Zahl bei 22.030 Leistungsempfängern. 2. Wie viele von diesen Personen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht registriert ? Antwort: In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes befanden sich zum Stichtag 31.10.2015 ca. 5.500 Personen, die vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten entweder noch nicht im bundesweiten EASY-System (Erstverteilung der Asylbegehrenden) oder nach Zuleitung aus einem anderen Bundesland noch nicht im ergänzenden Landessystem erfasst waren. Drucksache 18/3578 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele von diesen Personen hatten zu diesem Zeitpunkt noch keinen Asylantrag gestellt? Antwort: Die EASY-Registrierung erfolgt unabhängig von der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Auskunft, welche Personen bis zum 31.10.2015 einen Asylantrag gestellt haben, kann das Land nicht geben. Laut Ausländer-Zentralregister wurden am 31.10.2015 insgesamt 14.684 Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet. 4. Gibt es Zahlen, wie viele in Schleswig-Holstein ankommende Flüchtlinge bereits vorab registriert wurden und wie viele hier erstmals registriert werden ? Antwort: In Schleswig-Holstein wurden vom 01.01.2015 bis zum 31.10.2015 insgesamt 7.423 Personen registriert, die aus Erstaufnahmeeinrichtungen anderer Länder nach Schleswig-Holstein verteilt wurden. Andererseits wurden 8.483 in Schleswig-Holstein registrierte Personen anderen Bundesländern zugewiesen. 5. Wie lange dauert es durchschnittlich oder, soweit keine belastbaren Zahlen dazu vorliegen, nach Einschätzung der Landesregierung, bis Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen, im bundesweiten Ersterfassungssystem registriert werden? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein hat kontinuierlich die Zahl der Erfassungsplätze sowie die Orte, in denen erfasst wird, erhöht. Entsprechend der Aufnahmekapazität der jeweiligen Einrichtung sowie der Unterkünfte, die von dort jeweils bearbeitet werden, erfolgt die EASY- Erfassung an einigen Standorten z.T. schon jetzt tagesgenau. An anderen Standorten müssen Asylsuchende derzeit noch bis zu 3 Wochen warten. 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Flüchtlinge die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bereits vor der Registrierung wieder verlassen haben? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Asylsuchenden werden an den Torwachen der Landesunterkünfte namentlich registriert und ihnen wird, unter Beteiligung der Betreuungsverbände , ein Schlafplatz/Zimmer zugewiesen. Von diesen Personen verlassen innerhalb des Folgetages oder der Tage bis zur Erfassung jedoch geschätzt bis zu 10 Prozent die jeweilige Einrichtung , um zu anderen Ländern der Bundesrepublik zu gelangen oder auszureisen . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3578 3 7. Wie lange muss ein Flüchtling derzeit im Durchschnitt in Schleswig- Holstein bis zur Antragstellung im Asylverfahren warten? Antwort: In Schleswig-Holstein liegt der Zeitraum zwischen Registrierung eines Asylsuchenden und der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit bei ca. 8 Monaten. 8. Wie viele im Asylverfahren abgelehnte Flüchtlinge haben sich per Stichtag 31.10.2015 im Land Schleswig-Holstein insgesamt aufgehalten? Antwort: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Wird ein Asylantrag abgelehnt und der Betroffene legt hiergegen Rechtsmittel ein, gilt die Aufenthaltsgestattung fort. Der Statistik des Ausländerzentralregisters ist nicht zu entnehmen, in wie vielen Fällen Rechtsmittel eingelegt wurden. Werden Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung vollziehbar bzw. rechtskräftig, wird den Betroffenen bis zur Ausreise eine Duldung erteilt . Der Statistik des Ausländerzentralregisters ist nicht zu entnehmen, wie viele Duldungsinhaber zuvor ein Asylverfahren betrieben haben. Erfahrungsgemäß sind aber die Mehrzahl der Geduldeten abgelehnte Asylsuchende . 9. Wie viele von diesen Personen waren zu diesem Zeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig ? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 8 -Satz 3 und 4 - wird hingewiesen. Zum Stichtag 31.10.2015 wurde der Aufenthalt von 4.322 Ausreisepflichtigen geduldet.