SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3581 18. Wahlperiode 2015-12-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Kompetenz-Zeugnisse in den Grundschulen Vorbemerkung der Fragestellerin: In Grundschulen liegen Informationen vor, dass Kompetenz-Zeugnisse für alle Grundschulen ab 2018 verpflichtend werden. Müssen ab 2018 ausschließlich Kompetenz-Zeugnisse zur Leistungsbewertung erteilt werden, obwohl sich Schulkonferenzen für die Erteilung von Noten-Zeugnissen entschieden haben? Antwort: Nein. Gemäß der Landesverordnung über Grundschulen vom 22. Juni 2007 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 145), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 143), können die Schulkonferenzen beschließen, ein Notenzeugnis mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial und Selbstkompetenz in den Jahrgangsstufen 3 und 4 oder nur in der Jahrgangsstufe 4 zu erteilen . Für die neu eingeführten Kompetenzzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2018. Ab Beginn des Schuljahres 2018/19 sind die Kompetenzzeugnisse zu verwenden, es sei denn, die Schulkonferenzen haben sich für Notenzeugnisse entschieden .