SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3582 18. Wahlperiode 2015-11-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Berufsbegleitende Qualifizierung für die Übernahme eines Lehramts Vorbemerkung der Fragestellerin: Soweit keine ausreichende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Fach oder eine Fachrichtung vorhanden ist und ein dringender Bedarf besteht, können Absolventinnen und Absolventen, die in diesem Fach oder dieser Fachrichtung einen Masterstudiengang oder einen Diplom- oder Magisterstudiengang einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und eine mehrjährige praktische Berufserfahrung nachweisen, im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in den Schuldienst eingestellt und berufsbegleitend für die Übernahme eines Lehramts qualifiziert werden. 1. Wurde ein entsprechender Erlass herausgegeben? a) Wenn ja, welcher? b) Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/3582 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Grundlage ist der Erlass über die „Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein“ des Ministeriums für Bildung Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 23. November 2004 - III 173/III 403 (NBl. MBWFK Schl.-H. -S- Seite 353). Dieser wurde zuletzt am 7. Dezember 2011 geändert und im Nachrichtenblatt MBK Schl.-H. Seite 337 veröffentlicht (http://www.schleswighol - stein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erlasse/Downloads/Seiteneinstieg2 011.pdf?__blob=publicationFile&v=4). 2. Wie viele Personen wurden im Rahmen der o.g. Möglichkeit in den Schuldienst eingestellt und berufsbegleitend für die Übernahme eines Lehramts qualifiziert (bitte das jeweilige Fach sowie die Schulart angeben)? a) Seitens welcher Hochschule und in welcher Form werden diese Personen unterstützt? Antwort: Der so genannte „Seiteneinstieg“ wird in Schleswig-Holstein seit 2004 praktiziert; eine statistische Erhebung darüber findet seit 2009 statt. In den Jahren 2009 - 2015 wurde wie folgt qualifiziert: Fächerkombination Schulart Anzahl Physik/Mathematik Gymnasium 87 Physik/Chemie Gymnasium 28 Physik/Erdkunde Gymnasium 1 Mathematik/Biologie Gymnasium 4 Mathematik/Informatik Gymnasium 1 Biologie/Chemie Gymnasium 7 Französisch/Englisch Gymnasium 10 Französisch/Deutsch Gymnasium 2 Französisch/Spanisch Gymnasium 3 Französisch/WiPo Gymnasium 8 Latein/Französisch Gymnasium 1 Latein/Geschichte Gymnasium 4 Latein/Russisch Gymnasium 2 Latein/Deutsch Gymnasium 2 3 Spanisch/Deutsch Gymnasium 2 Spanisch/Englisch Gymnasium 7 Spanisch/Französisch Gymnasium 3 Spanisch/WiPo Gymnasium 1 Spanisch/Russisch Gymnasium 2 Musik Gemeinschaftsschule 1 Physik/Chemie Gemeinschaftsschule 2 Französisch/Englisch Gemeinschaftsschule 2 Französisch/Deutsch Gemeinschaftsschule 3 Französisch/WiPo Gemeinschaftsschule 1 Latein/Deutsch Gemeinschaftsschule 2 Spanisch/Deutsch Gemeinschaftsschule 2 Sozialpädagogik/ WiPo Berufsbildende Schule 6 Sozialpädagogik/Sonderpädagogik Berufsbildende Schule 4 Sozialpädagogik/Deutsch Berufsbildende Schule 1 Sozialpädagogik/Biologie Berufsbildende Schule 1 Elektrotechnik/Mathematik Berufsbildende Schule 7 Elektrotechnik/Physik Berufsbildende Schule 2 Metalltechnik/Mathematik Berufsbildende Schule 4 Metalltechnik/Physik Berufsbildende Schule 2 Bautechnik/Mathematik Berufsbildende Schule 5 Informationstechnik/Mathematik Berufsbildende Schule 5 Wirtschaft u. Verwaltung/ WiPo Berufsbildende Schule 4 Medien/Spanisch Berufsbildende Schule 1 Gesamt: 225 Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt ausschließlich durch das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) und die Ausbildungsschule. Die parallel zur unterrichtenden Tätigkeit an der Schule erfolgenden Qualifizierungsmaßnahmen in zwei Unterrichtsfächern - in begründeten Ausnahmefällen in einem Unterrichtsfach - erstrecken sich über 24 Monate (bei Vollzeitbeschäftigung). Eine Ableistung in Teilzeit ist in 36 oder 48 Monaten möglich. Der eigenverantwortliche Unterricht von Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern wird von Ausbildungslehrkräften begleitet. Die Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger nehmen darüber hinaus an Ausbildungsveranstaltungen des IQSH für Laufbahnbewerberinnen und -bewerber sowie bei Bedarf an speziell konzipierten Blockveranstaltungen des IQSH teil.