SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3583 18. Wahlperiode 15-12-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung der L 75 zwischen Henstedt-Ulzburg und Nahe (B 432) Vorbemerkung: Nach dem Landesstraßenzustandsbericht 2014 ist die L 75 zwischen Alvesloe (L 234) und Nahe (B 432) im Erhaltungsprogramm für das Jahr 2016 (Siehe Anlage 6) vorgesehen. 1. Wann ist im Jahr 2016 mit einem Beginn der Maßnahme in den Streckenabschnitten Henstedt-Ulzburg und Wankendorf II sowie Wankendorf II bis Nahe (B 432) zu rechnen und wann sollen die Maßnahmen jeweils abgeschlossen sein? 2. Plant die Landesregierung die Bevölkerung über den Beginn und die Dauer der Maßnahmen im Vorwege zu informieren und ggf. wie? 3. Sind im Bereich Zwischen Wankendorf II und Nahe Grundinstandsetzungsmaßnahmen erforderlich? Falls ja, wo und welchen Einfluss hat dies auf die Durchführung und die Dauer der Instandsetzungsarbeiten in den Streckenabschnitten Henstedt-Ulzburg und Wankendorf II sowie Wankendorf II bis Nahe (B432)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Da der LBV-SH mit der Bauvorbereitung für die Maßnahme gerade erst begonnen hat, können zum Umfang der Sanierungsarbeiten zwischen Henstedt-Ulzburg (OD Grenze Ortsteil Götzberg) und Nahe derzeit noch keine Drucksache 18/3583 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 belastbaren Aussagen getroffen werden. Die endgültige Festlegung des Sanierungskonzeptes wird voraussichtlich im Februar 2016 erfolgen. Darauf aufbauend sind zunächst Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen, Verkehrsträgern und Behörden vorzunehmen. Anschließend erfolgen nach Bedarf Abstimmungen mit maßgeblich betroffenen Dritten. Erst auf Basis dieser Abstimmungen können abschließend die Bauzeit und die Art der weiteren Information festgelegt werden. Innerhalb der Ortslage Nahe ist eine Grundinstandsetzung der L 75 als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Nahe vorgesehen, die dort eine Erneuerung der Ortsentwässerung plant. Der LBV-SH und die Gemeinde Nahe führen hierzu gerade die erforderlichen Abstimmungen durch. Aufbauend auf den bisherigen Planungen der Gemeinde soll im Frühjahr 2016 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Bauzeit dieses Abschnittes wird vorrangig durch die kleinteiligen Entwässerungsarbeiten der Gemeinde beeinflusst. Nach grober Abschätzung des von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüros ist für die Arbeiten insgesamt mit einer Bauzeit von rund einem Jahr zu rechnen. Der LBV-SH und die Gemeinde Nahe planen nach Festlegung des Detailkonzeptes und der Zustimmung der kommunalen Gremien eine umfassendere Information der Anlieger im Rahmen einer Einwohnerversammlung. Grundsätzlich informiert der LBV-SH über Baustellen per Internet und die örtlichen Medien. Zusätzlich hält der LBV-SH die jeweiligen Auftragnehmer an, die Umleitungsbeschilderung rechtzeitig aufzustellen, um auch eine Information der Pendler unmittelbar an der Strecke sicherzustellen. 4. Gibt es von Seiten der Landesregierung die Absicht, in der Ortseinfahrt (L 75) in Henstedt-Ulzburg (außerhalb der der Ortsdurchfahrt) von Osten kommend gleichzeitig verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen? Falls ja, wann und welche Maßnahmen sind geplant und wie wurden diese mit der kommunalen Planung der Gemeinde abgestimmt? Falls nein, warum wurde von den ursprünglichen Plänen Abstand genommen? 5. Gibt es von Seiten der Landesregierung die Absicht, in den Ortsdurchfahrten Wankendorf II und Nahe (L 75) verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen? Falls ja welche und warum? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet: Entsprechend ihrer Widmung haben Landesstraßen die Funktion, den überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Eine Verkehrsberuhigung mit dem Ziel der Verkehrsverdrängung würde der Funktion einer Landesstraße widersprechen . Bei der L 75 handelt es sich zudem um eine wichtige Ost-Westachse in der Region ohne entsprechende leistungsfähige Alternativen. Geschwindigkeitsdämpfende Einbauten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit nur innerhalb der Ortslage zulässig. 3 Seitens der Landesregierung sind keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Ortsdurchfahrten Wakendorf II und Nahe geplant. Mit der Funktion der Landesstraße konforme Anträge der Gemeinde auf geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen könnten bei Kostentragung durch die Gemeinde im Rahmen der Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden. Die Prüfung und Bewertung etwaiger Anträge erfolgt im Rahmen der Bauvorbereitung. In der Ortseinfahrt Henstedt-Ulzburg hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bereits in 2015 eine Anlage zur Geschwindigkeitsdämpfung realisiert.