SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3584 18. Wahlperiode 26. November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Steuerstundung für Landwirte Vorbemerkung/Sachverhalt: Die gesunkenen Milchpreise haben die Landwirte in Schleswig-Holstein in diesem Jahr erneut vor große Herausforderungen gestellt. In Folge dessen kündigte die Finanzministerin eine Stundungserleichterung für Steuerzahlungen der Landwirte an. 1. Wie sollen diese konkret umgesetzt werden? Eine Zusage zu pauschalen Stundungserleichterungen für Steuerzahlungen der Landwirte erfolgte nicht. Vielmehr hat das Finanzministerium bestimmt, dass im Hinblick auf die augenblickliche Situation der Schweine- und Milchviehbetriebe die bestehenden Ermessensspielräume mit Augenmaß und nach Lage des Einzelfalls auszuschöpfen sind. 2. Sind bereits alle Finanzämter hierüber in Kenntnis gesetzt? Alle Finanzämter wurden durch das Finanzministerium am 09. Juli 2015 informiert . Drucksache 18/3584 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Auswirkungen ergeben sich im Hinblick auf die praktische Anwendung von § 222 Abgabenordnung? Es ergeben sich keine Änderungen. Jeder Einzelfall wird wie bisher unter Ausschöpfung des Ermessensspielraumes geprüft und entschieden. 4. Welche Nachweise haben die Landwirte zu erbringen? Voraussetzung für eine Stundung ist u.a. der Nachweis der Stundungsbedürftigkeit ; zur Überprüfung dieser bedarf es der Vorlage aktueller Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätsunterlagen durch den Antragssteller.