SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/36 18. Wahlperiode 2012-07-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Religionsunterricht in Schleswig-Holstein 1. Wie soll laut Lehrerplan im konfessionellen Religionsunterricht auf andere Reli- gionen eingegangen werden? Antwort: Die Lehrpläne für den Katholischen und den Evangelischen Religionsunterricht se- hen in allen Schulstufen die Beschäftigung mit anderen Religionen vor. Diese zielt auf das Kennenlernen anderer Religionen sowie auf die Befähigung der Schülerin- nen und Schüler zum interreligiösen Dialog als konstruktiver, von Verständigung, Respekt und Toleranz geprägter Begegnung. 2. Gibt es im Rahmen der Staatskirchenverträge Vereinbarungen, die den Religi- onsunterricht an schleswig-holsteinischen Schulen betreffen? Wenn ja, welche? Antwort: Gemäß den Staatskirchenverträgen ist Evangelischer bzw. Katholischer Religionsun- terricht ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen und wird in Übereinstim- Drucksache 18/36 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 mung mit den Grundsätzen der jeweiligen Kirche erteilt. Entsprechend ist festgelegt, dass die curricularen Regelungen im Einvernehmen mit den Kirchen erfolgen. Unbe- schadet des staatlichen Aufsichtsrechts behalten die Kirchen das Recht auf Einsicht- nahme in den Religionsunterricht. Die Kirchen üben dieses Recht durch im Einver- nehmen mit der jeweiligen Kirche bestellte Lehrkräfte bzw. Schulaufsichtsbeam- te/innen aus. Hinsichtlich weiterer, die Belange des Religionsunterrichts betreffender Angelegen- heiten ist in den Staatskirchenverträgen vereinbart, sich dazu miteinander ins Be- nehmen zu setzen. Die Erteilung des Katholischen Religionsunterrichts durch staatliche Lehrkräfte setzt die Zustimmung der Kirche nach den kirchlichen Regelungen der Missio Canonica voraus. Bezogen auf den Evangelischen Religionsunterricht ist festgelegt, dass Lehrkräfte, die keiner Evangelischen Kirche angehören, für die Erteilung des Religi- onsunterrichts nicht herangezogen werden dürfen. Ausnahmen sind im Einverneh- men mit der Kirche zulässig. Des Weiteren sehen die Staatskirchenverträge die Möglichkeit des Einsatzes kirch- lich gestellter Lehrkräfte vor. 3. In welchem Umfang wird Religionsunterricht an den Schulen erteilt? Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil? Wie ist die Entwicklung in den vergangenen Schuljahren seit 2008? Antwort: Die Schulstatistik erhebt mit Ausnahme in der Oberstufe keine fächerspezifischen Daten. Die Entwicklung der Schülerzahlen im Religionsunterricht der Oberstufe seit 2008/09 ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/36 3 evangelisch katholisch zusammen Oberstufe an Gymnasien 8.858 456 9.314 Oberstufe an Gesamtschulen 1.362 0 1.362 zusammen 10.220 456 10.676 Oberstufe an Gemeinschaftsschulen 2) 44 0 44 Oberstufe an Gymnasien 8.404 336 8.740 Oberstufe an Gesamtschulen 1.202 50 1.252 zusammen 9.650 386 10.036 Oberstufe an Gemeinschaftsschulen 1.667 78 1.745 Oberstufe an Gymnasien 10.763 585 11.348 zusammen 12.430 663 13.093 Oberstufe an Gemeinschaftsschulen 2.066 0 2.066 Oberstufe an Gymnasien 11.578 632 12.210 zusammen 13.644 632 14.276 1) Umw andlung der Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2010/11. 2) Inselschule Fehmarn mit gymnasialer Oberstufe Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Religionsunterrricht der Oberstufe an öffentlichen Gesamtschulen1), Gemeinschaftsschulen und Gymnasien - Schuljahre 2008/09 bis 2011/12 - 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 Schuljahr Schülerzahl im Religionsunterricht Einführungs- und Qualifikationsphase Gibt es Schulen, an denen trotz Nachfrage kein konfessionell gebundener Reli- gionsunterricht erteilt werden kann? Antwort: Angesichts der zunehmenden religiösen Diversifizierung der Bevölkerung wächst die Herausforderung an die Schulen, ein rechtsförmiges Unterrichtsangebot zu gestalten und dabei auch das Gebot sparsamen Ressourceneinsatzes zu beachten. Entspre- chend gibt es Schulen, an denen sich auch unter Nutzung der Möglichkeiten, den konfessionell gebundenen Religionsunterricht klassen-, jahrgangs- und/oder schul- übergreifend zu erteilen, keine hinreichend große Lerngruppe ergibt.