SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3604 18. Wahlperiode 09.12.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Nachfrage zum Planungsstand Autohof Brokenlande an der Ausfahrt Großenaspe (A7) Hat die Gemeinde Brockenlande oder der von ihr mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg die beabsichtigte Aufstellung eines Bauleitplanes für den Autohof an der Ausfahrt Großenaspe der A7 gemäß §11 Landesplanungsgesetz angezeigt? Antwort: Die Planungen hinsichtlich eines Autohofes Brokenlande werden seitens der Gemeinde Großenaspe, Kreis Segeberg, betrieben. Das Amt Bad Bramstedt-Land hat der Landesplanungsbehörde die geplante 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe mit Schreiben vom 15.05.2012 angezeigt. Mit den Planungen sollen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Tank- und Raststätte in dem ca. 5,5 ha großen Gebiet „Zwischen Hamburger Chaussee und A 7 bis Vierkamp (Heidehof)“ geschaffen werden . Drucksache 18/3604 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Wenn ja - welche zu beachtenden Erfordernisse der Raumordnung hat die Landesplanungsbehörde mitgeteilt? Antwort: Seitens der Landesplanungsbehörde wurde mit Schreiben vom 02.07.2012 mitgeteilt, Großenaspe sei eine Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung und könne unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen (Ziff. 2.6 Abs. 1 LEP 2010). Weiter wurde ausgeführt, dass eine Tank- und Raststätte mit einem Schnellrestaurant und einer Spielhalle an dieser Stelle hinsichtlich ihres Umfangs und aber auch ihrer Lage über den Umfang einer örtlichen Tankstelle hinausgingen. Die Planung sei vielmehr als überregional / autobahnbezogen anzusehen und würde in ihren Auswirkungen einem Autohof nahekommen. Insoweit sei diese isolierte kommunale Planung auch aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zur Autobahnraststätte „Brokenlande“ kritisch zu sehen. Die Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die o. g. Planungsabsichten einer Bedarfsanalyse und einer überörtlichen Abstimmung auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes bedürfen. Es wurde auf die regionale Zusammenarbeit im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzeptes „A7-Süd“ (REK) hingewiesen und empfohlen, die Planungsabsichten in den Erarbeitungsprozess des REK einzubringen. Mit dem Entwurf des regionalen Gewerbeflächenkonzeptes für die Region A7-Süd (kurz GEFEK) liegt für die überörtliche Gewerbeflächenentwicklung der Kommunen entlang der Landesentwicklungsachse A7 von Norderstedt im Süden bis Neumünster im Norden nun ein gemeinsamer Handlungsrahmen vor. Dieses Konzept wurde im Auftrag der beteiligten Gebietskörperschaften durch das Büro CIMA Beratung + Management GmbH erarbeitet und am 24.11.2015 in einer Abschlussveranstaltung in Quickborn unter Beteiligung der politischen Vertreter der betroffenen Kommunen präsentiert. Die Frage nach weiteren Autohöfen im südlichen Bereich war ein Sonderthema dieses Konzeptes. Im Rahmen ihrer Untersuchung kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass sich ein akuter Handlungsbedarf für den Bau neuer Autohöfe Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3604 3 in der Region nicht ableiten lässt. Daher sollten Planungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen zurückhaltend behandelt werden. Wenn neue Autohof-Anlagen ins Auge gefasst werden, sollten diese integrativ an überörtlich bedeutsamen Standorten mitgedacht werden. Die Möglichkeiten eines Autohofes (Versorgung, Tanken, Beherbergung, LKW-Services uvm.) sollten im Sinne eines Full-Services Angebotes an logistisch attraktiven Standorten als Ausstattungsmerkmal verstanden werden. Die Koordination für das regionale Gewerbeflächenkonzept für die Region A7-Süd liegt bei der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS).