SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3617 18. Wahlperiode 14.12.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Stellenentwicklung in den Allgemeinen Abteilungen der Ministerien Vorbemerkung der Landesregierung: Das Aufgabenspektrum der Allgemeinen Abteilungen der Ministerien ist unterschiedlich . Es ist von den ressortspezifischen Anforderungen abhängig. So werden durch Allgemeine Abteilungen zum Teil auch ressorteigene Fachaufgaben wahrgenommen. Da in der Fragestellung der Aufgabenbereich der Allgemeinen Abteilungen nicht spezifiziert ist, wird in der Beantwortung auf die klassischen Bereiche abgestellt, die gewährleisten, dass die als notwendig erkannten personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Diese Aufgaben werden insbesondere von den Personal-, Organisations- und Haushaltsreferaten sowie dem Inneren Dienst erfüllt. Ein gesonderter Stellenplan wird für die Allgemeinen Abteilungen der Ministerien nicht geführt. Daher wird in der Beantwortung auf die tatsächlich eingesetzten Vollzeitäquivalente abgestellt, die von den Ressorts durch manuelle und stichtagsbezogene Auswertung der Geschäftsverteilungspläne ermittelt wurden. 1. Wie hat sich die Stellenanzahl in den Allgemeinen Abteilungen der Ministerien seit 2012 entwickelt? Bitte nach Ministerien und Jahren aufschlüsseln. 2. Was plant die Landesregierung in diesem Bereich für das Jahr 2016 Drucksache 18/3617 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort zu 1 und 2: Die Entwicklung der Beschäftigung in den klassischen Bereichen der allgemeinen Abteilungen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 30.11.2015 2016 geplant StK *) 18,73 18,35 19,48 19,48 19,48 MJKE 42,13 38,99 39,30 39,61 39,61 MSB 33,49 32,09 31,74 33,93 34,96 MIB *) 56,36 56,93 58,58 59,75 51,15 MELUR 24,83 25,60 24,00 23,79 22,79 FM *) 33,59 29,60 29,17 28,70 28,70 MWAVT 30,20 29,80 29,40 28,80 28,30 MSGWG *) 45,57 45,07 43,57 42,02 40,02 Summen 284,90 276,43 275,24 276,08 265,01 *) Die Zahlen enthalten Anteile für IT. Erläuterungen zur Tabelle: Durch den Einsatz von Teilzeitbeschäftigten und Änderungen der Arbeitszeitanteile ergeben sich laufend Schwankungen in der Zahl der tatsächlich eingesetzten Vollzeitäquivalente. Die Allgemeinen Abteilungen nehmen zum Teil auch Aufgaben für ihre unterschiedlich großen nachgeordneten Bereiche wahr, was eine entsprechend angepasste Personalausstattung erfordert. Infolge organisatorischer Veränderungen und Optimierungen der Landesverwaltung verändern sich die Personalbedarfe. Im Betrachtungszeitraum konnten personelle Einsparungen erreicht werden. Das MIB hat eine Sonderrolle unter den Ressorts, weil es einige Aufgaben im Interesse wirtschaftlichen Verwaltungshandelns ressortübergreifend wahrnimmt (z.B. Kfz-Wesen, zentrale Poststelle, usw.) Diese Aufgaben sind nicht in den Zahlen enthalten. Andere ressortinterne Fachaufgaben sind bei den Beschäftigungszahlen berücksichtigt, weil es sich um Mischarbeitsplätze handelt (z. B. Statistikwesen, Aufsicht über das Statistikamt Nord, Kostenrecht, Verfassungsrecht , usw.). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3617 3 3. Wie begründet die Landesregierung die Stellenentwicklung in den Allgemeinen Abteilungen der Ministerien? Antwort: Die Personalausstattung der Allgemeinen Abteilungen wird laufend und anforderungsgerecht den tatsächlichen Bedarfen angepasst. 4. Wird die Landesregierung mit der Implementierung des Dienstleistungszentrums Personal (DLZP) die Stellenanzahl in den Allgemeinen Abteilungen signifikant reduzieren bzw. die Allgemeinen Abteilungen in den jeweiligen Ministerien auflösen ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Antwort: Die Landesregierung hat am 10.11.2015 beschlossen, das Finanzverwaltungsamt in den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zu überführen. Ab 01.01.2016 wird es als Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) seine Aufgaben wahrnehmen. Die Landesregierung verfolgt damit den Weg, konsequent unterstützende Querschnittsaufgaben innerhalb der Landesverwaltung zu zentralisieren . Im Zuge der Umsetzung der sog. KoPers-Prozessagenda mit der integrierten KoPers-Software werden Aufgabenverlagerungen aus den Personalbereichen der Ressorts in das DLZP geplant: Bei insgesamt 18 von 68 Personalprozessen soll im Jahr 2016 beginnend eine Verlagerung der Zuständigkeit und der Entscheidungskompetenz in Personalangelegenheiten von den Ressorts auf das DLZP erfolgen (zentralisierbare Prozesse). Die Aufgabenübertragung wird bei der überwiegenden Zahl der zentralisierbaren Prozesse erst nach Einführung der Abrechnungsmodule KoPers/Besoldung und KoPers/Entgelt vorgenommen werden können. Bei weiteren 36 Personalprozessen ist eine Arbeitsteilung zwischen den Ressorts (hier bleibt die Entscheidungskompetenz) und dem DLZP (hier finden die vor- und nachbereitenden operativen Aufgaben statt) vorgesehen (kooperative Prozesse). Für insgesamt 14 Personalprozesse verbleiben sowohl die Entscheidungskompetenz als auch die damit zusammenhängenden Aufgabenerledigungen bei den Ressorts (dezentrale Prozesse). Bei diesen Prozessen wird der ggf. vorhandene Abrechnungsteil im DLZP bearbeitet. Mit der Umsetzung der Prozessagenda, der Automatisierung, Optimierung und Standardisierung der Personalprozesse in einer integrierten Software werden signifikante Synergieeffekte erwartet. Die Zentralisierung und Aufgabenbündelung im DLZP soll zu einer Entlastung der Ressorts bei rein administrativen, operativen Aufgaben führen. Das kann Veränderungen in der Aufbauorganisation erfordern . In den Ressorts werden weiterhin die Kernaufgaben zur Planung und Entwicklung des ressorteigenen Personals liegen. Es ist daher grundsätzlich Rücksicht zu nehmen auf die weiterhin bestehende Verantwortung der Vorgesetzten für die Aufgaben der Mitarbeiterführung und die Personaleinsatzplanung Drucksache 18/3617 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 sowie auf die Budgethoheit der Ressorts in den Grenzen der verfassungsrechtlichen Bestimmungen (Art. 29 und Art. 31 LV).