SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3624 18. Wahlperiode 2015-12-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Erstaufnahmeeinrichtung in Flensburg 1. Plant die Landesregierung die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Flensburg und wenn ja, a) welche Standorte sind derzeit in der Prüfung? b) wie viele Unterbringungsplätze plant die Landesregierung für Flensburg? Antwort: Die Landesregierung prüft weiterhin unter Beachtung der kurz- und mittelfristigen Bedarfe landesweit Liegenschaften auf ihre Geeignetheit zur Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen. Das gilt auch für den Bereich Flensburg. Geprüft wurden u.a. folgende Liegenschaften: 1. Fernmeldebereich 91 (FM91) – Twedter Feld 11, 24944 Flensburg 2. BIMA-Liegenschaft Meiereistraße 41 / 24939 Flensburg 3. Liegenschaft Sonwik Flensburg Eine abschließende Entscheidung über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Flensburg wurde noch nicht getroffen. Drucksache 18/3624 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Gab und gibt es aktuell Gespräche mit der Stadt Flensburg über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung und wenn ja, in welcher Form? Antwort: Es gibt aktuell keine Gespräche mit der Stadt Flensburg.