SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3630 18. Wahlperiode 15.12.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Erhöhung der Haftplätze in der Jugendanstalt Schleswig Vorbemerkung des Fragestellers: Die Kieler Nachrichten berichten am 25.11.2015 von Plänen der Landesregierung, im Zusammenhang mit einer Kooperation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein die Zahl der Haftplätze in der Jugendanstalt Schleswig zu erhöhen. 1. Wie viele Haftplätze gibt es derzeit in der Jugendanstalt Schleswig, aufgeschlüsselt nach geschlossenem Vollzug, offenen Vollzug und Jugendtherapie? Antwort: Die Jugendanstalt Schleswig verfügt derzeit über insgesamt 112 Haftplätze; 102 Plätze im geschlossenen Vollzug, davon 30 in der Sozialtherapie, und 10 im offenen Vollzug. 2. Welche Überlegungen hat die Landesregierung hinsichtlich einer Erhöhung der Haftplätze in der Jugendanstalt Schleswig und um welche zahlenmäßige Erhöhung geht es konkret? Drucksache 18/3630 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Erhöhung der Haftplatzzahlen um 28 Plätze im geschlossenen Vollzug in der Jugendanstalt Schleswig soll den Charakter als zentrale Jugendanstalt stärken. Es besteht ein gut entwickeltes Bildungsangebot, welches vom Berufsbildungszentrum Schleswig durchgeführt wird und speziell auf die Bedürfnisse der jungen Inhaftierten zugeschnitten ist. Die Behandlungsmaßnahmen, insbesondere die Gewalt-und Sexualstraftätertherapie und die Drogenberatung , sind in Schleswig auf die Bedürfnisse und Problemlagen jüngerer Täter ausgerichtet. Um auch nach der Erweiterung allen jungen Gefangenen die auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Bildungs- und Behandlungsangebote anbieten zu können , werden die bestehenden Kooperationen mit öffentlichen und freien Trägern genutzt, diese gegebenenfalls erweitert und um neue Maßnahmen ergänzt . Die dafür erforderlichen Räumlichkeiten sind bei der Neubauplanung berücksichtigt worden. In der JVA Neumünster wird als ergänzendes Angebot eine Abteilung für 25 junge Gefangene eingerichtet bleiben, die an den dortigen schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass jederzeit Gefangene aufgenommen werden können. Hierfür müssen freie Haftplätze zur Verfügung stehen , die eine erforderliche Differenzierung und auch eine Trennung ermöglichen . Hierzu ist ein Freistand von bis zu 10 % erforderlich. Durch den Neubau eines Hafthauses ist die Einzelunterbringung der jungen Gefangenen sichergestellt. Mögliche Übergriffe von Gefangenen auf Mitgefangene während der Nacht- und Einschlusszeiten sind damit ausgeschlossen . Derzeit sind 12 Doppelhafträume in den vier kleinen Hafthäusern vorhanden , die den Vorgaben des Jugendstrafvollzugsgesetzes, welches die Einzelunterbringung grundsätzlich vorschreibt, nicht entsprechen. In den letzten Jahren ist die Belegung im Jugendvollzug von 192 Gefangenen im Jahre 2012 auf 121 im Jahre 2015 (jeweils die Höchstbelegung) zurückgegangen . Bei der Bauplanung sind auch Belegungsschwankungen zu berücksichtigen . Drucksache 18/3630 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Durch die neue Gebäudestruktur wird die Beaufsichtigung der jungen Gefangenen erheblich verbessert. Die bestehenden Häuser verfügen über drei Geschosse . Die Beaufsichtigung ist aufwendig. In dem neuen Gebäude werden die Gefangenen auf einer Ebene untergebracht sein. 3. Wie begründet die Landesregierung ihre Pläne? Antwort: Auf die Antwort zu der Frage 2 wird verwiesen. 4. Wurden Alternativen zu einer Erhöhung der Haftplätze in Schleswig geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Da der Charakter als zentrale Jugendanstalt gestärkt werden soll, kam nur der Ausbau in Schleswig in Betracht. 5. Wie vertragen sich die Pläne der Landesregierung mit der 1997 mit der Stadt Schleswig geschlossenen Vereinbarung, die eine Begrenzung auf 73 Haftplätze im geschlossenen und 10 Haftplätze im offenen Vollzug vorsah, und die 2007 mit dem Einverständnis der Stadt Schleswig um 30 Plätze in der Jugendtherapie erweitert wurde? Antwort: Die Stadt Schleswig hat mit Schreiben vom 18. Juli 2014 die Zustimmung zu der Erhöhung der Haftplatzzahl auf 140 erteilt. Die Planungen, die in der Antwort zu der Frage 2 dargestellt sind, wurden am 13. Mai 2014 im Rahmen einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Schleswig, die in der Jugendanstalt stattfand, intensiv erörtert. Die Gründe sind von der Stadt Schleswig nachvollzogen worden. Drucksache 18/3630 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 6. Wie vertragen sich die Pläne der Landesregierung mit der im Jahre 2007 vom damaligen Justizminister im Rahmen der Diskussion um die Jugendtherapie gegebene Zusicherung, es werde keine weitere Aufstockung der Haftplätze in Schleswig geben? Antwort: Auf die Antwort zu der Frage 5 wird verwiesen. 7. Hat die Landesregierung mit der Stadt Schleswig bereits Gespräche über ihre Pläne geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Antwort: Auf die Antwort zu der Frage 5 wird verwiesen. 8. Welche baulichen Maßnahmen sind für eine Erhöhung der Haftplätze in Schleswig erforderlich und welche Investitionskosten sind damit verbunden? Antwort: Es ist vorgesehen, insgesamt vier Hafthäuser mit 44 Haftplätzen, die ursprünglich für das Landesjugendheim errichtet worden waren, abzureißen und an der gleichen Stelle ein auf die Bedürfnisse des Jugendvollzuges abgestimmtes Gebäude mit drei Ebenen und 72 Haftplätzen zu errichten. Auf zwei Ebenen werden jeweils zwei Wohngruppen eingerichtet, auf einer Ebene wird eine Vollzugsabteilung entstehen. Zusätzlich entstehen ein Lernlabor, Räumlichkeiten für die Berufsfindung, Freizeit- und Therapiebereiche. Die Investitionskosten für die Maßnahmen werden seitens der GMSH mit 10,7 Mio. € beziffert . 9. Welche Auswirkungen hat eine Erhöhung der Haftplätze auf das Personal in der Jugendanstalt Schleswig und in welcher Weise ist eine Erhöhung der Planstellen bei den Vollzugsbeamten geplant? Drucksache 18/3630 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5 Antwort: Der genaue Personalbedarf für das neue Gebäude nach Fertigstellung im Jahre 2019 muss noch ermittelt werden.