SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3651 18. Wahlperiode 2016-01-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Vom Verfassungsschutz beobachtete Personen in den allgemeinbildenden Schulen Vorbemerkung der Fragestellerin Der aktuellen Presseberichterstattung der Lübecker Nachrichten konnte man entnehmen , dass derzeit 300 Salafisten vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Bekämpfung salafistischer Bestrebungen in Schleswig-Holstein besteht eine erprobte Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (Verfassungsschutz- und Polizeiabteilung) und dem Ministerium für Schule und Berufsbildung. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sind bereits einige Fälle erörtert worden, bei denen an Schulen mögliche Bezüge zu salafistischen Bestrebungen festgestellt wurden . Dabei fungiert das Ministerium für Schule und Berufsbildung als zentrale Ansprechstelle für die Schulen, wenn diese Anhaltspunkte für salafistische Bestrebungen wahrnehmen. Bis heute betrafen jedoch lediglich wenige Einzelfälle den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörde. Drucksache 18/3651 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele dieser vom Verfassungsschutz beobachteten Salafisten besuchen zurzeit eine allgemeinbildende Schule (bitte die entsprechende Schulart angeben und nach Kreisen sowie kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Antwort: Hierzu führt die Verfassungsschutzbehörde keine gesonderte Statistik. Im Übrigen handelt es sich bei den genannten ca. 300 Salafisten um ein Personenpotenzial , das nicht in Gänze namentlich bekannt ist. 2. Wie viele vom Verfassungsschutz beobachtete Personen besuchen derzeit eine allgemeinbildende Schule (bitte die Gründe für die Beobachtung sowie die entsprechende Schulart angeben und nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Antwort: Hierzu führt die Verfassungsschutzbehörde keine gesonderte Statistik. 3. Ist den jeweiligen Schulen bekannt, dass eine Schülerin bzw. Schüler vom Verfassungsschutz beobachtet wird? a) Falls ja, wie wird in so einem Fall damit umgegangen? b) Falls nein, warum nicht? Antwort: Im Regelfall besteht kein unmittelbarer Kontakt zwischen der Verfassungsschutzbehörde und einer betroffenen Schule. Dies ist regelmäßig nicht erforderlich . Soweit es zum Schutz vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen oder sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht erforderlich ist, findet im Rahmen der oben dargestellten interministeriellen Zusammenarbeit – ggf. unter Einbindung der Polizei – ein anlass- und fallbezogener Informationsaustausch zwischen der Verfassungsschutzbehörde und dem Ministerium für Schule und Berufsbildung statt. Im Fall einer konkreten Gefährdung von Individualrechtsgütern erfolgt ein Verweis auf die zur Umsetzung gefahrenabwehrender oder repressiver Maßnahmen erforderliche Beteiligung der Polizei.