SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3656 18. Wahlperiode 15-12-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Videoüberwachung und automatischen Ereigniserkennung in Tunneln I 1. In welchen deutschen Tunnelbauwerken kommt derzeit nach Kenntnis der Landesregierung a) eine Videoüberwachung der Verkehrsteilnehmer b) eine Videoüberwachung der Notausgänge c) eine automatische, videobasierte Ereigniserkennung zum Einsatz und welche Produkte welcher Hersteller werden eingesetzt? Antwort: Die Landesregierung hat nur Kenntnisse über selbst betriebene Tunnelbauwerke und kann daher auch nur über diese Tunnelbauwerke Auskunft geben. Somit enthalten diese und die nachfolgenden Antworten keine Angaben zu privaten Tunnelbauwerken (Beispiel: Herrentunnel) oder zu Tunnelbauwerken anderer Baulastträger (Beispiel: Kanaltunnel bei Rendsburg) sowie zu Tunneln, die außerhalb Schleswig-Holsteins betrieben werden. In den Straßentunnelbauwerken, die durch das Land Schleswig-Holstein, mithin den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV- SH) betrieben werden, kommt keine Videotechnik zum Einsatz. Drucksache 18/3656 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Tunnelbauwerke sind nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten 10 Jahren ohne solche Systeme fertiggestellt und in Betrieb genommen worden? Antwort: In den letzten 10 Jahren sind keine Straßentunnelbauwerke, die durch das Land Schleswig-Holstein betrieben werden, fertiggestellt oder in Betrieb genommen worden. 3. Ist es heute allgemein anerkannte Regel der Technik, dass Tunnelbauwerke mit solchen Systemen zu versehen sind? Antwort: Gemäß Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) ist bei Straßentunnelbauwerken ein Videosystem vorzusehen, wenn dieser eine Länge ≥ 400 m oder eine LKW-Fahrleistung von ≥ 4.000 LKW x km/Röhre und Tag oder unterirdische Zu- und Abfahrten aufweist. 4. Gibt es unabhängige empirische Untersuchungen zu der Frage, ob a) eine Videoüberwachung der Verkehrsteilnehmer b) eine automatische, videobasierte Ereigniserkennung in Tunnelbauwerken im Vergleich zu anderen Verfahren (z.B. Temperaturmes- sung, Sichttrübungsmessung, Messung der CO2-Konzentration, Infrarotkame- ras, Induktionsschleifen) die Zeit bis zur Branderkennung oder den dadurch entstehenden Schaden in der Praxis messbar reduzieren? Wenn ja, um wel che Untersuchungen handelt es sich und zu welchen Ergebnissen kommen diese? Antwort: Der Landesregierung sind keine entsprechenden Untersuchungen bekannt. 5. Welche prozentuale Erkennungswahrscheinlichkeit und welche Fehlerrate weisen übliche Verfahren zur automatischen, videobasierten Ereigniserkennung in Tunnelbauwerken auf, getrennt nach a) false negatives (nicht erkannt) und b) false positives (Fehlmeldungen)? Drucksache 18/3656 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Antwort: Der Landesregierung liegen keine eigenen Erfahrungen sowie entsprechende statistische Erhebungen vor.