SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3663 18. Wahlperiode 2015-12-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Ausschöpfung des Vertretungsfonds 1. In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende November 2015 ausgeschöpft (bitte die Maßnahmen im Einzelnen aufschlüsseln sowie den jeweiligen Mittelfluss an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und berufliche Schulen angeben)? Antwort: Die Ausgaben für den Vertretungsfonds beliefen sich per Ende November 2015 auf insgesamt 11.883 T€. Von den Ausgaben entfallen 5.369 T€ auf die schulamtsgebundenen Schulen, 3.072 T€ auf die Gymnasien, 1.559 T€ auf die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und 1.883 T€ auf die beruflichen Schulen. Darüber hinaus wurden Aufstockungen bereits im Schuldienst befindlicher Lehrkräfte im Umfang von 1.542 T€ vorgenommen. 2. Wie weit wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter per Ende November 2015 ausgeschöpft (bitte jeweils die Mittelbindung sowie die Ausschöpfung des Verfügungsrahmens absolut und prozentual angeben)? Drucksache 18/3663 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Per November 2015 wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ausgeschöpft. In den dabei genannten Zahlen sind Mittelbindungen berücksichtigt, die bis zum Ende des Jahres 2015 reichen. Eine Differenzierung des Mitteleinsatzes in Bindungen und Ausgaben erfolgt nicht. Mittelbindung bis Ende des Jahres in € in % des Verfügungsrahmens Dithmarschen 212.407 50 Herzogtum-Lauenburg 340.185 61,9 Nordfriesland 367.037 77,3 Ostholstein 313.333 55,7 Pinneberg 560.185 64,9 Plön 382.778 99,4 Rendsburg-Eckernförde 498.889 66,5 Schleswig-Flensburg 420.926 73,2 Segeberg 780.370 97,5 Steinburg 314.259 78,6 Stormarn 647.407 98,1 Flensburg 165.741 82,9 Kiel 433.889 75,5 Lübeck 446.111 77,6 Neumünster 226.296 90,5 3. Gibt es Kreise, in denen die zugeteilten Mittel bereits ausgeschöpft sind (bitte jeweils den aktuellen Stand angeben)? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Was passiert mit den nicht abgerufenen Mitteln? 3 Antwort: Innerhalb des Vertretungsfonds besteht Deckungsfähigkeit. Somit können bei Bedarf im Laufe des Haushaltsjahres Mittel sowohl zwischen Schularten als auch innerhalb der Schularten bzw. zwischen den Schulämtern umverteilt werden, um dem tatsächlich eintretenden Vertretungsbedarf in den jeweiligen Schularten gerecht zu werden. Darüber hinaus besteht eine Deckungsfähigkeit mit dem Lehrerpersonalbudget, von der in 2015 - wie in den vergangenen Jahren - jedoch kein Gebrauch gemacht werden muss. Am Ende des Haushaltsjahres nicht benötigte Mittel kommen dem Landeshaushalt zugute und tragen zu einer geringeren Schuldenaufnahme bei.