SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3675 18. Wahlperiode 2016-01-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Günther und Klaus Schlie (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Bearbeitungsstand der Anträge für Wiederaufbauhilfe in Lauenburg 1. Wie viele Anträge auf Wiederaufbauhilfe für private Wohngebäude wurden gestellt? Antwort: Es wurden für 64 Projekte Anträge gestellt. Hiervon wurde der Antrag für ein Projekt zurückgezogen. Somit verbleiben zur Bescheidung durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten 63 Anträge. In dieser Zahl sind die diesen Projekten zuzuordnenden Anträge auf Berücksichtigung von Projektänderungen , auf Einbeziehung von Mehrausgaben in die Förderung und auf Mittelauszahlungen nicht enthalten. 2. Wie viele Anträge davon wurden bereits beschieden und in welcher Höhe? Wie viele positiv, wie viele negativ? Antwort: Von den 63 Anträgen für private Wohngebäude wurden 43 Anträge beschie- Drucksache 18/3675 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 den (Stand 23.12.2015), hiervon 39 Anträge positiv und 4 Anträge negativ. Die Höhe der bewilligten Zuwendungen beträgt 2.395.116,41 €. In diesem Betrag sind die Soforthilfen nicht enthalten, die zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Gebäude im Jahr 2013 von der Staatskanzlei gewährt wurden (max. 5.000 € pro Gebäude) und die gemäß den Vorgaben des Bundes bei der Bemessung der Zuwendungshöhe im „Programm zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen“ zu berücksichtigen sind. 3. Wie viele Anträge und in welcher Höhe sind noch ohne Bescheid? Wann ist mit deren Bescheid zu rechnen? Antwort: 20 Anträge für private Wohngebäude konnten noch nicht beschieden werden. Der Grund hierfür ist, dass die Anträge noch nicht vollständig vorgelegt wurden . Über die Höhe möglicher Zuwendungen kann erst nach Vorlage und Prüfung der noch fehlenden Antragsunterlagen Auskunft gegeben werden. Die Bescheidung der Anträge erfolgt unverzüglich nach Vorlage der fehlenden Antragsunterlagen . 4. Wie viele Anträge wurden von der Stadt für die öffentliche Infrastruktur gestellt ? Antwort: Von der Stadt Lauenburg wurden für 33 Projekte Anträge gestellt, hiervon 32 Anträge auf Zuwendungen aus dem Aufbauhilfefonds und 1 Antrag auf Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Solidaritätsfonds. In dieser Zahl sind die diesen Projekten zuzuordnenden Anträge auf Berücksichtigung von Projektänderungen, auf Einbeziehung von Mehrausgaben in die Förderung und auf Mittelauszahlungen nicht enthalten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3675 3 5. Wie viele Anträge davon wurden bereits beschieden und in welcher Höhe? Wie viele positiv, wie viele negativ? Antwort: Von den 33 Anträgen der Stadt Lauenburg wurden 15 Anträge beschieden (Stand 23.12.2015), hiervon 14 Anträge positiv und 1 Antrag negativ. Die Höhe der bewilligten Zuwendungen beträgt 2.522.182,04 €. 6. Wie viele Anträge und in welcher Höhe sind noch ohne Bescheid und wann ist mit einem Bescheid zu rechnen? Antwort: 18 Anträge der Stadt Lauenburg konnten noch nicht beschieden werden. Der Grund hierfür ist, dass die Anträge noch nicht vollständig vorgelegt wurden. Über die Höhe möglicher Zuwendungen kann erst nach Vorlage und Prüfung der noch fehlenden Antragsunterlagen Auskunft gegeben werden. Die Bescheidung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Mitteln des Aufbauhilfefonds unverzüglich nach Vorlage der fehlenden Antragsunterlagen . Ein Teil der Anträge kann erst nach Zuweisung der 3. Tranche aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt werden. Hierzu ist bis spätestens März 2016 eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den vom Hochwasser betroffenen Ländern abzuschließen. 7. Welche Fristen sind für die Antragsteller (Eigentümer bzw. Stadt Lauenburg /Elbe) zu beachten und können diese eingehalten werden? Antwort: Die Frist zur Vorlage von Förderanträgen zu weiteren Projekten ist verstrichen . Die nunmehr zu beachtenden Fristen beziehen sich daher nur auf Projekte , für die dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten bereits ein Förderantrag vorliegt. Zu beachten sind die in den Zuwendungsbescheiden festgelegten Zuwendungszeiträume und Fristen zur Vorlage der Verwendungsnachweise sowie die im Rahmen der Nachforderung fehlender Antragsunterlagen festgelegten Vorlagefristen. Bei den vom Ministerium für Inneres Drucksache 18/3675 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 und Bundesangelegenheiten gesetzten Fristen zur Vorlage fehlender Antragsunterlagen wurde berücksichtigt, dass es gemäß der „Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den vom Hochwasser 2013 betroffenen Ländern über die Festlegung von einheitlichen Maßstäben zur Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz in den vom Hochwasser betroffenen Ländern“ und eines diesbezüglichen Erlasses des Bundesministerium für Finanzen vom 20.04.2015 den Ländern nur noch bis zum 30.06.2016 möglich ist, Zuwendungen aus dem Aufbauhilfefonds zu bewilligen . Als spätestmöglicher Vorlagetermin ergänzender Antragsunterlagen wurde der 30.04.2016 festgelegt. Sollten die in den Zuwendungsbescheiden festgelegten Bewilligungszeiträume nicht eingehalten werden können, kann das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten auf Antrag den jeweiligen Zuwendungszeitraum verlängern . In der Folge wird dann auch die Frist zur Vorlage des diesbezüglichen Verwendungsnachweises angepasst. Bezüglich der Fristen zur Vervollständigung noch nicht beschiedener Anträge besteht nur eine geringfügige Möglichkeit einer Verlängerung über den 30.04.2016 hinaus, da es dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten noch möglich sein muss, die Anträge abschließend zu prüfen und bis zum 30.06.2016 zu bescheiden. Ggf. kann in besonderen Einzelfällen eine Verlängerung der Vorlagefrist ermöglicht werden, sofern eine Bewilligung der Zuwendungen dennoch bis zum 30.06.2016 möglich ist. Zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der hierfür vorgesehene Zeitraum zwischen dem Hochwasserereignis im Juni 2013 und dem 30.04.2016 ausreichend bemessen .