SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3695 18. Wahlperiode 2016-01-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bildungsangelegenheiten Organisation von Rückführungen aus Schleswig-Holstein 1. Wie viele Personen aus welchen Staaten wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 in welche Länder zurückgeführt? Antwort: Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten führte zum Teil in Amtshilfe für schleswig-holsteinische Ausländerbehörden im Jahr 2014 insgesamt 434 Rückführungen durch, davon 223 Abschiebungen ins Herkunftsland. Im Jahr 2015 (bis zum 30.11.2015) belief sich die Zahl der Rückführungen durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten auf 794, davon 567 Abschiebungen ins Herkunftsland. Eine statistische Erhebung für Dezember 2015 liegt noch nicht vor. Die Rückführungen durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten differenzieren sich wie folgt: Drucksache 18/3695 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2014: Herkunftsland Freiwillige Ausreise DÜ1 Abschiebung Gesamt Afghanistan 1 15 3 19 Albanien 10 0 3 13 Äthiopien 1 0 0 1 Irak 2 0 0 2 Iran 4 3 0 7 Jemen 0 6 0 6 Kosovo 4 0 21 25 Libanon 0 0 1 1 Marokko 0 1 0 1 Mazedonien 25 0 62 87 Russ. Föderation 33 32 7 72 Serbien 61 0 122 183 Somalia 0 3 0 3 Syrien 0 2 0 2 Türkei 1 0 2 3 Ukraine 0 0 1 1 Vietnam 0 0 1 1 Sonstige 4 3 0 7 Gesamt 146 65 223 434 Die DÜ-Überstellungen erfolgten nach Belgien (14), Bulgarien (1), Frankreich (5), Großbritannien (1), Italien (1), Norwegen (7), Österreich (9), Polen (15), Schweden (11) und Slowenien (1). 1 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrag zuständig ist (sog. „Dubliner Übereinkommen“) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3695 3 2015 (bis 30.11.): Herkunftsland Freiwillige Ausreise DÜ Abschiebung Gesamt Afghanistan 6 7 0 13 Albanien 25 3 46 74 Armenien 2 0 1 3 Aserbaidschan 0 2 0 2 Chile 0 0 2 2 Irak 27 1 0 28 Iran 5 2 0 7 Jemen 0 1 0 1 Kosovo 52 0 82 134 Mazedonien 25 0 107 132 Moldau 0 0 1 1 Nigeria 0 0 2 2 Polen 0 0 2 2 Russ. Föderation 5 10 5 20 Serbien 45 0 313 358 Somalia 0 1 1 2 Syrien 2 2 0 4 Tunesien 0 0 1 1 Türkei 2 0 0 2 Sonstige 1 1 4 6 Gesamt 197 30 567 794 Die DÜ-Überstellungen erfolgten nach Belgien (3), Dänemark (6), Frankreich (4), Italien (1), Niederlande (2), Norwegen (2), Österreich (7), Schweden (3), Schweiz (1) und Spanien (1). Neben den Rückführungen, die das Landesamt für Ausländerangelegenheiten organisiert bzw. durchgeführt hat, unterstützen bzw. organisieren die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden in eigener Zuständigkeit insbesondere freiwillige Ausreisen. Im Jahr 2014 belief sich die Zahl auf insgesamt 151 freiwillige Ausreisen; eine Differenzierung nach Herkunftsländern ist für diese nicht möglich. Drucksache 18/3695 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Für das Jahr 2015 (Stand 30.11.2015) belief sich die Zahl auf insgesamt 596 freiwillige Ausreisen. Diese differenzieren sich wie folgt: Herkunftsland Freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP2 Afghanistan 1 Ägypten 2 Albanien 139 Algerien 9 Armenien 2 Australien 1 Bangladesch 2 Brasilien 2 China 21 Costa Rica 1 Dominikanische Republik 3 Ecuador 1 Elfenbeinküste 1 Eritrea 1 Ghana 4 Indien 13 Indonesien 1 Irak 10 Iran 7 Israel 1 Japan 4 Jemen 4 Jordanien 5 Kanada 1 Kolumbien 1 Korea 8 Kosovo 74 Kuwait 1 Marokko 3 2 REAG/GARP: Rückkehrhilfen (Reisebeihilfe und Starthilfe), die von IOM (Internationale Organisation für Migration, EU-gefördert) gewährt werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3695 5 Mazedonien 46 Mexiko 1 Nepal 1 Neuseeland 1 Norwegen 1 Pakistan 5 Philippinen 2 Russische Föderation 5 Schweiz 1 Serbien 162 Sudan 1 Syrien 4 Staatenlos 1 Thailand 4 Tunesien 4 Türkei 11 Ukraine 10 Uruguay 1 USA 7 Usbekistan 1 Venezuela 1 Vietnam 2 ungeklärt 1 Gesamt 596 2. Bei wie vielen und welchen der unter 1. genannten Rückführungen handelte es sich um Abschiebungen? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 18/3695 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 3. In wie vielen Fällen und für welchen Zeitpunkt hat das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in 2015 Abschiebungen bzw. sonstigen Rückführungen in welche Staaten jeweils per Flug, Bahn, Schiff oder Bus organisiert? Antwort: Die Wahl des Transportmittels wird statistisch nicht erfasst. Der überwiegende Anteil der Rückführungen erfolgt per Flug. 4. Wie viele angeordnete Abschiebungen konnten im Jahr 2015 nach Kenntnis der Landesregierung nicht stattfinden, weil sich die abzuschiebenden Personen der Abschiebung entzogen haben? Antwort: Die Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, die sich einer Abschiebung entzogen haben, wird statistisch nicht erfasst. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat im Jahr 2015 (bis 30.11.) in geschätzt mindestens 500 Fällen bereits gebuchte Maßnahmen stornieren müssen; eine konkrete statische Erhebung liegt nicht vor. Auch werden Gründe für die Stornierungen nicht erhoben. Einige ausreisepflichtige Personen entziehen sich der Abschiebung. Daneben können aber auch neue Duldungsgründe (z.B. Reiseunfähigkeit), abweichende aufenthalts-/ asylrechtliche Entscheidungen (z.B. aufgrund eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht) oder andere Umstände (z.B. „Kirchenasyl“) Ursache für eine Stornierung bilden.