SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3698 18. Wahlperiode 11. Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Die Finanzministerin Konsequenzen aus dem aktuellen Bericht des Stabilitätsrates Vorbemerkung des Fragestellers: Der Stabilitätsrat hat in seiner 12. Sitzung am 9. Dezember 2015 folgendes Fazit im Hinblick auf den Sanierungsbericht der schleswig-holsteinischen Landesregierung gezogen: „Zur Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 ist in den kommenden Jahren eine Rückkehr zu einem strikten Konsolidierungskurs unerlässlich.“ 1. Teilt die Landesregierung diese konkrete Feststellung des Stabilitätsrates? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung für die kommenden Jahre bis 2020 jeweils zu ergreifen, um wieder zu einem strikten Konsolidierungskurs zurückzukehren? Der Stabilitätsrat erkennt mit seiner Beschlussfassung an, dass sich die Herausforderungen angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen verändert haben und der Abstand zur zulässigen Obergrenze nach der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein deutlich geringer geworden ist. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich der Abstand zur zulässigen Obergrenze wieder vergrößert , wenn a) der Bund zeitnah seinen finanziellen Verpflichtungen für Flüchtlinge nachkommt und b) die Flüchtlingszahlen wieder sinken. Drucksache 18/3698 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Landesregierung setzt die im Sanierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen um. Das mit den benannten Konsolidierungsmaßnahmen angestrebte Entlastungsvolumen wird sogar übertroffen (vgl. Umdruck 18/ 5270, S 22). Der Stabilitätsrat stellt in seiner Beschlussfassung fest, dass das Sanierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Umdruck 18/ 5271, S. 1). Diese Feststellung hat der Stabilitätsrat in Kenntnis der Beschlussfassung des Kabinetts über die finanziellen Auswirkungen der Anpassung des Haushaltsentwurfs durch die Nachschiebeliste getroffen. 2. Versteht die Landesregierung die genannte Feststellung des Stabilitätsrates als Hinweis darauf, dass die Konsolidierungshilfe des Bundes in Höhe von 80 Millionen Euro nicht gezahlt wird, falls die Landesregierung ihre Haushaltspolitik perspektivisch nicht ändert? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Landesregierung hält die Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein ein.