SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3700 18. Wahlperiode 2016-01-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Befahrensregelungen für den Wassersport an der Geltinger Bucht 1. Gibt es Pläne der Landesregierung, für die Küstengewässer im Bereich der Geltinger Bucht neue Befahrensregelungen zu erlassen? Wenn ja, welche und wie ist der konkrete Stand der Einführung neuer Befahrensregelungen ? Das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) hat 2009 und 2011 einen Antrag an das zuständige Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf Erlass einer Befahrensverordnung für die Wasserflächen der Bundeswasserstraße Ostsee in neun Ostsee-Naturschutzgebieten (NSG) gestellt. Hierbei handelte es sich um die Naturschutzgebiete „Halbinsel Holnis“, „ Schleimündung“, „Schwansener See“, „Bottsand“, „Sehlendorfer Binnensee mit Umgebung“, „Graswarder/Heiligenhafen“, „Krummsteert- Sulsdorfer Wiek/Fehmarn“, „Grüner Brink“ sowie „Geltinger Birk“. Dieser Antrag wurde im BMV zunächst nicht bearbeitet und auf Wunsch des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Anfang Februar 2015 erneuert. Der neue Antrag entspricht den Anträgen von 2009 und Drucksache 18/3700 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2011. Für das Naturschutzgebiet „Geltinger Birk“ ist folgende Regelung beantragt worden: ganzjährige Sperrung der küstennahen Wasserbereiche vor der Westküste (400 bis 600 m Streifen) und vor einem Teil der Ostküste (ca. 270 m Streifen) für alle Wasserfahrzeuge und Wassersportler, mit Ausnahme der Erwerbsfischerei und – sofern Sicherheitsaspekte dies erfordern – der kleinen, muskelbetriebenen Wasserfahrzeuge, die jedoch einen Mindestabstand von 100 m zum Ufer einhalten müssen. Der Antrag wird derzeit im BMVI bearbeitet. Das NSG „Geltinger Birk“ hat ganzjährig erhebliche und im Winter internationale Bedeutung für Gänse, Reiher-, Berg- und Eiderenten und andere Wasservogelarten als Rastvögel. Insbesondere die Flachgründe vor der Westküste und im Norden zwischen der Landspitze Birknack und dem Kalkgrund sind gefragte Rastplätze. Auch Seehunde und Kegelrobben nutzen diese Bereiche. Der Meeresbereich ist Teil eines Schwerpunktes des Vorkommens des Schweinswales in der westlichen Ostsee (vermutlich auch Kalbungsgebiet). Die beantragte Befahrensverordnung hat zum Ziel, Störungen in dem Gebiet durch Wasserfahrzeuge zu minimieren. 2. In welcher Weise gelten neue Befahrensregelungen für Kite-Surfen und andere Wassersportarten sowie die Fischerei und wie ist die bisherige Regelung? Siehe Antwort zu Frage 1. Bislang gelten noch keine neuen Befahrensregelungen für Kite-Surfer und andere Wasserfahrzeuge für die Wasserflächen der Bundeswasserstraße Ostsee in den genannten neun Ostsee-Naturschutzgebieten , auch nicht im NSG „Geltinger Birk“. Die Fischereiausübung im NSG „Geltinger Birk“ ist wie folgt geregelt: Zulässig ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 7 der NSG-Verordnung a) die erwerbsmäßige Ausübung der Fischerei mit Ausnahme des Fischfanges mit der Handangel, b) der Fischfang mit der Handangel im Geltinger Noor durch den Eigentümer. 3 In welcher Weise wurden bzw. werden die Interessen des Tourismus an der Geltinger Bucht berücksichtigt? Das NSG „Geltinger Birk“ hat neben seiner hohen Bedeutung für den Naturhaushalt auch eine hohe Bedeutung für den Tourismus. Rund 100.000 Besucherinnen und Besucher kommen landseitig wegen des Naturerlebnisses in dieses Gebiet. Durch die beantragte Befahrensregelung werden zukünftig wasserseitige Störungen in dem Gebiet vermieden, so dass die Möglichkeit des Beobachtens der Vogel- und Tierwelt in dem Gebiet weiter verbessert wird. Dies liegt auch im Interesse des Tourismus‘, und es wird erwartet, dass die flächenmäßig geringen Einschränkungen für Wasserfahrzeuge mit allen touristischen Interessen im Einklang stehen werden. Das Kite- und Surfrevier in der Geltinger Bucht liegt vor Wackerballig. Dieses Revier wird nicht tangiert. Anlage: Karte 0 102,5 5 7,5 km - Kartengrundlage: Ausdruck vom: Stand: GIS-Bearb.: Maßstab: Abt.5 Naturschutz und Forst Naturschutzgebiete im Bereich der Ostseeküste (Auswahl) 1 : 120.000 09.12.2015 LLUR 5421 09.12.15 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH Legende Grenze des Naturschutzgebietes NSG - Anteil in der Ostsee