SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3704 18. Wahlperiode 16-01-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Veranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz 1. Wie hat sich die Anzahl der a) Veranstaltungen und Seminare sowie b) der Träger/Veranstalter für anerkannte Seminare und Veranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz in den letzten drei Jahren entwickelt? Antwort: a) Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) wurde mit Wirkung vom 1. April 2012 vom Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) abgelöst. Seit 2013 wurden 4.464 Anträge auf Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung genehmigt (Stand: 13.10.2015). 2013 2014 2015 (Stand: 13.10.2015) Anerkannte Veranstaltungen 1.541 1.596 1.309 b) Eine statistische Erfassung nach beantragenden Trägern findet nicht statt. 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um neu in die Liste der a) anerkannten Träger/Veranstalter und Drucksache 18/3704 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 b) anerkannten Veranstaltungen/Seminare aufgenommen zu werden? Antwort: a) Unabhängig von den Regelungen zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung können sich Weiterbildungsanbieter in Schleswig- Holstein als Träger und Einrichtungen der Weiterbildung anerkennen lassen. Die Anerkennungsvoraussetzungen für Träger und Einrichtungen der Weiterbildung sind in § 19 WBG sowie in §§ 3, 4 der Landesverordnung über die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung (Trägeranerkennungsverordnung - TrAVO -) geregelt. b) Die Anerkennungsvoraussetzungen für Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung sind in § 17 WBG sowie in § 3 der Landesverordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung (Bildungsfreistellungsverordnung - BiFVO -) geregelt. 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob Veranstaltungen wie 32C3 oder Republica in anderen Bundesländern anerkannt sind und für die Teilnahme an diesen Bildungsurlaub gewährt wird? Wenn ja, in welchen Bundesländern ist das der Fall? Antwort: Nach Kenntnis der Landesregierung wurde 32C3 (der 32. Chaos Communication Congress des Chaos Computer Clubs, der vom 27. bis zum 30.12.2015 in Hamburg stattfand) als berufliche Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt. Somit haben Teilnehmende, die hauptberuflich als IT- und Datenschutzkräfte tätig sind und deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben, einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob der Veranstalter republica GmbH für die Konferenz re:publica 2016 in anderen Bundesländern eine Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne der jeweiligen Bildungsfreistellungsregelung erhalten hat. 4. Wie bewertet die Landesregierung Bemühungen, 32C3 oder Republica nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anzuerkennen? Antwort: Die Landesregierung weist darauf hin, dass Kongresse als Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung anerkannt werden können, sofern die Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen. Dies wird im Rahmen der Antragsprüfung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein als zuständige Behörde im Sinne des WBG geprüft.