SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3706 18. Wahlperiode 13.01.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zukunft der Orientierungsberatung für die Kreativ- und Kulturwirtschaft Vorbemerkung des Fragestellers Um das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft künftig breiter aufzustellen, nimmt der Bund ab dem Jahr 2016 einige Strukturveränderungen vor. Anstatt eines regionalen Ansprechpartners für die Länder sollen künftig personelle Ressourcen gebündelt werden. Dafür zieht sich der Bund aus der Orientierungsberatung zurück, um stattdessen ein breiteres Themenspektrum zu ermöglichen. Vorbemerkung der Landesregierung In der wirtschaftspolitischen Betrachtungsweise werden unter Kultur- und Kreativwirtschaft diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Der Begriff „Kulturwirtschaft“ umfasst die neun Kernbranchen Musikwirtschaft , Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Darstellende Kunst, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, während der Begriff „Kreativwirtschaft “ die Kernbranchen der Kulturwirtschaft und zusätzlich die Teilbranchen Werbemarkt sowie Software-/Games-Industrie umfasst. Drucksache 18/ 3706 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Landesregierung begrüßt die Fortsetzung der Bundesinitiative Kultur- und Kreativwirtschaft , insbesondere die Fortsetzung des Monitorings zu den wirtschaftlichen Kennzahlen der Branche, des Wettbewerbs der "Kultur- und Kreativpiloten Deutschlands " sowie die Fortsetzung und Neuausrichtung des Kompetenzzentrums Kulturund Kreativwirtschaft des Bundes zum 1. Januar 2016. Schwerpunkte des Kompetenzzentrums sollen zukünftig u.a. der Wissenstransfer zu aktuellen Themen der Kultur - und Kreativwirtschaft (z.B. Digitalisierung), die Öffnung der Innovationsprogramme für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die Anpassung von Förderstrategien und die Vernetzung mit anderen Branchen sein. Das Bundeswirtschaftsministerium hat anlässlich seines Berichts zur Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember 2015 ausgeführt , dass im Rahmen der Neuausrichtung des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft auch nach Auflösung des Netzes der regionalen Ansprechpartner im Rahmen der Initiative des Bundes regional wirksame Angebote sowie Ansprechpartner zum bundesweiten Austausch und zur Kompetenzvermittlung im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. 1. Inwieweit, in welcher Form und durch wen wird das Angebot der Orientierungsberatung ab dem 1. Januar 2016 in Schleswig-Holstein fortgesetzt? 2. Falls es keine Fortsetzung geben sollte: Warum hat sich das Land dafür entschieden , nach dem Rückzug des Bundes keine eigenen Strukturen aufzubauen , so wie es in anderen Bundesländern geschehen ist? 3. Wenn es eine Fortsetzung gibt: In welcher Höhe beteiligt sich das Land Schleswig-Holstein daran finanziell? Wie viele Stellen sind dafür vorgesehen und wie sollen diese besetzt werden? Welche Zielsetzung verfolgt das Land damit? Antwort zu 1., 2. und 3.: In Schleswig-Holstein existiert ein breites, regional verankertes Beratungsangebot für Gründungsinteressierte, das auch Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Verfügung steht. Die Förderlosten der Investitionsbank beraten über optimale Förderangebote des Landes, des Bundes und der EU. Ebenso hält die Investitionsbank ein spezifisches Existenzgründerinnenberatungsangebot vor. Weitere Beratungsangebote für Existenzgründerinnen stehen bei der Einrichtung Frau & Beruf zur Verfügung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 3706 3 Regionale Beratungen für Existenzgründer und –gründerinnen werden auch von den regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen angeboten. Eine große Bedeutung kommt den Industrie-und Handelskammern sowie den Handwerkskammern als Partner in den Beratungsprozessen zu. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung sowie ihrer Kenntnisse der regionalen Wirtschaft gewährleisten die Kammern eine verlässliche und zielgruppennahe Umsetzung zum Beispiel der Förderangebote des Bundes. Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein helfen Unternehmen und Gründungsinteressierten ehrenamtlich zum Beispiel bei der Erarbeitung eines Gründungskonzepts. Die regionalen Ansprechpartner des Kompetenzzentrums des Bundes haben in den letzten Jahren auch zu einer Sensibilisierung für die spezifischen Bedarfe von Kreativunternehmen bei den Förderinstituten beigetragen. Bei Bedarf können von dem Kompetenzzentrum des Bundes zukünftig „Train the Trainer“ Maßnahmen durchgeführt werden. Darüber hinaus existiert an der Muthesius–Kunsthochschule (MKH) ein Beratungsangebot für Gründungsinteressierte aus der Kreativwirtschaft. Das Projekt „Exist“ wurde zunächst durch das Bundeswirtschaftsministerium (2008-2012) im Rahmen des EXIST-Förderprogramms unterstützt. Es wurde eine zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für Gründungsinteressierte geschaffen. Ab 2013 wurde das Projekt bis September 2015 mit erweiterter Zielsetzung aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft gefördert. Nach Auslaufen der Projektförderung hat MKH erklärt, dass sie die Existenzgründungsberatung erhalten möchte. Die Hochschule beabsichtigt daher mindestens eine halbe Stelle aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dies wird in der aktuellen ergänzenden Zielvereinbarung mit der Hochschule festgelegt und aus der damit verbundenen Zuschusserhöhung ermöglicht. Die Finanzierung einer weiteren halben Stelle möchte die MKH über das Einwerben weiterer Mitteln sicherstellen. 4. Welche Unterstützung leistet das Land grundsätzlich für die Umsetzung kulturund kreativwirtschaftlicher Konzepte? Welche Strukturen, die vom Land finanziell gefördert werden, existieren bereits in diesem Bereich? Antwort: Den Unternehmen und Freiberuflern der Kreativwirtschaft stehen alle Instrumente der betrieblichen Förderung wie Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen zur Verfügung , zum Beispiel das IB.SH Wachstumsdarlehen, das IB.SH Starthilfedarlehen, der IB.SH Mikrokredit oder der Seed-und Start-up Fonds SH. Weitere Fördermöglichkeiten für Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft bestehen – bei Vorliegen der Voraussetzungen – im Rahmen des Landesprogramms Wirt- Drucksache 18/ 3706 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 schaft. So wird zum Beispiel das Clustermanagement Digitale Wirtschaft Schleswig- Holstein (DiWiSH) aus Mitteln des Landesprogramms Wirtschaft gefördert. Zielgruppe des Clustermanagements sind unter anderem Akteure wichtiger Teilmärkte der Kreativwirtschaft (Werbemarkt, Softwareentwickler). Mit der Neuausrichtung des Clustermanagements in 2015 wurden die Aufgaben des Clustermanagements um die Unterstützung der Designwirtschaft in Schleswig-Holstein erweitert. Ziele des Teilprojektes sind unter anderem die Vernetzung der Akteure der Designwirtschaft, die Förderung von Innovationen in KMU durch Vernetzung mit der Designwirtschaft sowie die Vernetzung der Designwirtschaft mit angrenzenden Bereichen der digitalen Wirtschaft . In einzelnen Fällen unterstützt das Land Kommunen im Rahmen der Städtebauförderung bei der Finanzierung baulicher Investitionen zur Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen zur Ansiedlung kultur- und kreativwirtschaftlich tätiger Unternehmen. Das Nordkolleg Rendsburg bietet für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft Weiterbildungsmöglichkeiten an. 5. Inwieweit gibt es Überlegungen, im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft enger mit der Hansestadt Hamburg und den anderen Nachbarbundesländern zu kooperieren? Wie sehen diese aus und wie weit sind sie geschritten? Antwort: Eine Zusammenarbeit mit Hamburg sowie den Nachbarländern Niedersachsen und Mecklenburg – Vorpommern im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft findet im Rahmen der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg statt. Dazu wurde Anfang 2015 eine Projektgruppe Kultur- und Kreativwirtschaft eingesetzt, der die zuständigen Länderreferenten sowie Vertreter der Kammern und Wirtschaftsfördereinrichtungen angehören. In einem ersten Schritt haben sich auf Initiative der Projektgruppe die Kultursenatorin Hamburgs und die drei Wirtschaftsminister aus Niedersachsen , Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im April 2015 in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister gewandt, um für eine Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit zum Beispiel in Form einer „Train the Trainer“ - Struktur durch das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes zu werben. Des Weiteren hat die Projektgruppe erste Überlegungen zu gemeinsamen Projekten im Rahmen der Metropolregion erörtert, insbesonde- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 3706 5 re Maßnahmen zur Sichtbarmachung und Vernetzung der Kultur- und Kreativwirtschaft . Eine Konkretisierung soll in 2016 erfolgen. In der Teilbranche Filmwirtschaft kooperieren Hamburg und Schleswig-Holstein seit 2007 erfolgreich mit der gemeinsamen Filmförderung Hamburg / Schleswig-Holstein GmbH.