SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3707 18. Wahlperiode 13.01.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Gebühren in Kindertageseinrichtungen Frage 1: Um wie viel Prozent sind die Kosten beim Land, in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie in den Kommunen für die U3 und die Ü3-Betreuung in den letzten fünf Jahren gestiegen? Sofern es keine Gesamtübersicht gibt, bitte die bekannte Datenbasis oder Beispielfälle nennen. Antwort: Um die Kommunen bei den steigenden Kosten der Kindertagesbetreuung zu entlasten , gewährt das Land jährlich Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen . Diese Landeszuweisungen sind seit 2009 jährlich angewachsen und werden bis zum Jahr 2017 noch weiter ansteigen. Wurden im Jahr 2010 erst 77,44 Mio. € für die Kindertagesbetreuung gewährt, so konnten im Jahr 2015 bereits über 180 Mio. € den Kommunen für die Betreuung der Kinder zugewiesen werden. Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel hat im Auftrag der Landesregierung aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses mit den Kommunalen Landesverbänden die Kosten der Betreuung von Kindern unter drei Jahren evaluiert. Die Evaluationsergebnisse sind Grundlage der im Juni 2015 geschlossenen Zusatzvereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus. Neben der Berechnung der durchschnittlichen Platzkostensätze für die U3 Betreuung wurden auch Erkenntnisse über die Ü3 Betreuung gewonnen. Da es sich hierbei um Stichprobenerhebungen in ausgewählten Regionen handelt, können auch nur diese wieder gegeben werden. Danach belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtplatzkosten im Jahr 2015 bei der Krippe auf 12.400 €, bei der Tagespflege auf 5.150 € und beim Kindergarten auf Drucksache 18/3707 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 5.350 €. In den Folgejahren wird eine Kostensteigerung von jeweils 2% angenommen . Im Vergleich zu 2012 sind damit die Platzkosten für die Krippenbetreuung um 24% gestiegen, für die Betreuung in der Tagespflege um 7%. Einen Vergleich zu den Kosten der Ü3 Betreuung aus den Vorjahren gibt es nicht. Frage 2: Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der prozentuale Anteil der Eltern an den Kosten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt aufgliedern. Antwort: Auf der Grundlage der in Frage 1 genannten Evaluationsergebnisse liegen landesweit betrachtet die Elternbeiträge bei der U3 Betreuung bei rund 20%, bei der Ü3 Betreuung bei rund 32 %. Frage 3: Ist der Landesregierung bekannt, dass es in den letzten fünf Jahren Gebührenerhöhungen für die Eltern gegeben hat, die der prozentualen Kostenerhöhung entsprechen ? Wenn ja, in welchen Gemeinden? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Gebührenentwicklungen in den einzelnen Gemeinden vor. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung können die Finanzierungsanteile der Eltern von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren. Frage 4: In welchen Gemeinden in Schleswig-Holstein liegen die Gebühren für Kindertageseinrichtungen höher als 450 €? Antwort: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen vergleiche Antwort zu Frage 3.