SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3709 18. Wahlperiode 2016-01-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Erhebung und Speicherung von Daten über Fußballfans von Szenekundigen Beamten (SKB) Vorbemerkung des Fragestellers: Am 14.12.2015 berichtete der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in der Sendung „Sport Inside“ über die Existenz von sogenannten SKB-Dateien. Diese sollen laut TV- Bericht u.a. in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geführt werden. In diesen Dateien sollen deutlich mehr Daten von und über Fußballfans gesammelt werden als in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. 1. Wird im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung eine nicht öffentlich zugänglich Datei über Fußballfans geführt, die auf Informationen von Szenekundigen Beamten (SKB) zurückgeht und über den in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personenkreis hinausgeht? Antwort: Ja, Verfahren „Fußball SH“. Drucksache 18/3709 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wenn ja, wie viele Personen sind in ihr geführt und nach welchen Kriterien erfolgt die Erfassung? Antwort: Es werden hier 246 Personen geführt. Die Rechtsgrundlage bildet das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein mit den einschlägigen Vorschriften über die Voraussetzungen der Datenerhebung, Grundsätze der Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten gem. §§ 188 Abs. 1 i.V.m. 179 Abs. 1 LVwG SH. Kriterien: Soweit dies zum Zwecke des Verfahrens geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, werden die Daten folgender Personen aufgenommen: Personen, die verdächtigt werden, anlassbezogene Straftaten oder bedeutende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben (Verdächtige / Betroffene). Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen relevanter Straftaten i.S. der Datei „Gewalttäter Sport“ oder anlassbezogener bedeutender Ordnungswidrigkeiten eingeleitet wurde (Beschuldigte / Betroffene). Personen, gegen die Personalienfeststellungen, Platzverweise, Ingewahrsamnahmen oder ähnliche Maßnahmen zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten oder bedeutender Ordnungswidrigkeiten angeordnet wurden bzw. die regelmäßig im unmittelbaren Umfeld dieses Personenkreises festgestellt werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich diese Personen auch zukünftig an anlassbezogenen Straftaten oder bedeutenden Ordnungswidrigkeiten beteiligen werden (Störer / Verantwortliche). 3. Wenn nein, ist die Schaffung einer entsprechenden Datei geplant? Antwort: Entfällt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3709 4. Wenn ja: Welche sind die konkreten Gründe/Anlässe dafür? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Zu welchem Zweck werden die Daten erhoben und wer hat unter welchen Voraussetzungen darauf Zugriff? Antwort: Zweck des Verfahrens ist die systematische Erfassung von Sachverhalten mit Gefahrenrelevanz einschließlich personenbezogener Daten, auch unterhalb der Speichermöglichkeit in der Bundesdatei „Gewalttäter Sport“ mit dem Ziel, Tatsachenerkenntnisse für eine Prognoseentscheidung zur Gefahrenabwehr in einem strukturierten Verfahren abrufbar vorzuhalten. Das Verfahren dient mit Schwerpunkt der Vorbereitung gezielter Gefahrenabwehrmaßnahmen im Vorfeld von Einsatzmaßnahmen. Zugriff auf das Verfahren haben nur an der konkreten Sachbearbeitung beteiligte Mitarbeiter der Landespolizei. Mitarbeiter/innen der Landesinformationsstelle für Sporteinsätze Szenekundige Beamte (SKB) und Beauftragte der Polizeidirektionen mit Fußballspielbetrieb ab Regionalligaebene Administratoren der Polizeidirektionen mit Fußballspielbetrieb ab Regionalligaebene Mitarbeiter der Sachgebiete 1.1 (Einsatzplanung) der zuständigen Polizeidirektionen Grundlage hierfür: siehe Antwort zu Frage 2. Drucksache 18/3709 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6. Wie viele Personen aus Schleswig-Holstein, die als Fans schleswig-holsteinischen Vereinen zugeordnet werden, sind in der Datei „Gewalttäter Sport“ zur Zeit gespeichert? Antwort: 220 Personen. 7. Wie viele Personen aus Schleswig-Holstein, die als Fans nicht-schleswigholsteinischen Vereinen zugeordnet werden, sind in der Datei „Gewalttäter Sport“ zur Zeit gespeichert? Antwort: 83 Personen. 8. Bestehen darüber hinaus weitere Dateien im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung, in denen Informationen von Fußballfans gespeichert werden? Wenn ja, bitte mit Anzahl der erfassten Personen aufführen. Antwort: Nein.