SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3712 18. Wahlperiode 2016-01-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Günther und Klaus Schlie (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hochwasserschutz in Lauenburg – aktueller Sachstand 1. Wie ist der aktuelle und detaillierte Sachstand hinsichtlich der Hochwasserschutzmaßnahmen in Lauenburg? Die hydro- und ingenieurgeologischen Baugrunduntersuchungen sind abgeschlossen . Die Gutachten werden demnächst vorliegen und am 09.03.16 auf einem Öffentlichkeitstermin in Lauenburg vorgestellt. Mit der Projektsteuerung der Planungen und Bauausführungen zur Herstellung eines einheitlichen Hochwasserschutzniveaus wurde vom Wasser- und Bodenverband Delvenau-Stecknitzniederung eine Ingenieurgemeinschaft beauftragt . Im Rahmen der Projektsteuerung sind unter allen Beteiligten vier Planbereiche (A bis D „Hochwasserschutz Lauenburg“) abgestimmt und festgelegt worden, in denen aktuell folgender Sachstand erreicht wurde: Plan-Bereich A – Elbufer (Altstadtbereich) In diesem Bereich befinden sich die Planungsabschnitte (PA) I „Elbuferweg“ und II „Elbuferpromenade“. Für den PA II werden zu der aus dem „Realisierungskonzept 2014“ favorisierten doppelten Spundwandlösung mit Sickerschürze Alternativlösungen für den Altstadtbereich entwickelt. Somit werden parallel zur Vorlage der Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen „alternative Drucksache 18/3712 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Hochwasserschutz-Varianten“ für weitergehende Entscheidungen zur Verfügung stehen, die ab 2016 zur Planung ausgeschrieben werden können. Plan-Bereich B - Ruferplatz bis Hitzlerwerft B 209 In diesem Bereich befinden sich die Planungsabschnitte (PA) III „Ruferplatz“, IV „Mauersporn“, V „Lösch- und Ladeplatz“ und VI „Hitzler-Werft“. Für diesen Bereich ist ein EU-weites Vergabeverfahren für Planungsleistungen zu Hochwasserschutzvarianten kurz vor dem Abschluss. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll Anfang 2016 ein Auftrag an ein entsprechendes Ingenieurbüro erteilt werden. Plan-Bereich C – Hafenstraße (B 209 parallel zum Elbe-Lübeck-Kanal) In diesem Bereich befinden sich die Planungsabschnitte (PA) VII „Marina“ und VIII bis X „Hafenstraße“. Für den Abschnitt der Marina ist nach Mitteilung der Stadt Lauenburg mit der Betreiberin über die Einbeziehung in den Hochwasserschutz eine einvernehmliche Regelung erzielt worden. Für diesen Bereich könnte die Planung in 2016 beauftragt werden. Plan-Bereich D – Elbe-Lübeck-Kanal-Schleuse bis Bahndamm In diesem Bereich befinden sich die Planungsabschnitte (PA) XI „ELK- Schleuse“ und XII „Palmschleuse“, XIII „Stecknitzdeich“, XIV „Bahndamm“. Für den Abschnitt XI – ELK-Schleuse ist in 2015 ein Ingenieurvertrag für die Durchführung der Planung im Bereich von der Hafenstraße bis zur Palmschleuse vom Wasser- und Bodenverband Delvenau-Stecknitzniederung abgeschlossen worden. Die Bauarbeiten zur Anpassung des Hochwasserschutzniveaus im Abschnitt XII – Palmschleuse und Abschnitt XIII – Stecknitzdeich wurden 2015 abgeschlossen . Die Planungen zur Anpassung im Abschnitt XIV – Bahndamm wurden 2015 abgeschlossen. Zur Bauausführung konnten erforderliche vertragliche Regelungen mit der Bahn und dem WSA Lauenburg noch nicht erreicht werden, so dass die Bauarbeiten bislang nicht umgesetzt werden konnten. 2. Welche Bedeutung räumt die Landesregierung einer Zwischenlösung ein – so wie sie in Lauenburg gefordert wird, um die Altstadt bis zur Fertigstellung der endgültigen Hochwasserschutzmaßnahmen vor Fluten zu schützen? Eine geforderte Zwischenlösung ist der Landesregierung nicht bekannt. Abgestimmt ist, dass über die oben beschriebene Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in den einzelnen Plan-Bereichen abschnittsweise eine Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus erfolgen soll. 3 3. Sind bereits entsprechende Planungen für eine Zwischenlösung in Arbeit? Wenn ja, in welchem Umfang ist das Land daran beteiligt und wie ist der aktuelle Stand? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. Das Land beteiligt sich derzeit über die bestehenden Fördermöglichkeiten des MELUR sowie durch Beteiligung an Abstimmungsgremien an Planung und Umsetzung einer Hochwasserschutzlösung . 4. In welcher Form wird sich das Land an der Umsetzung einer Zwischenlösung beteiligen? Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3. 5. Welches Ziel verfolgen die begonnenen Erkundungen des Untergrunds durch die beauftragten Ingenieurbüros? 6. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung die bereits vorliegenden Unterlagen zum Realisierungskonzept für nicht ausreichend, um über ein Lösungsmodell für den Hochwasserschutz zu entscheiden? 7. Warum ist die Landesregierung der Auffassung – anders als der Wissenschaftliche Beirat in seiner Stellungnahme zum Hochwasserschutz Lauenburg vom 8.7.2014 -, dass das Realisierungskonzept keine „sowohl fachliche als auch wissenschaftlich-methodisch valide Grundlage für die Schaffung eines dauerhaften Hochwasserschutzes“ (Stellungnahme, S. 15) ist? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Realisierungskonzept weist im Kapitel 14 eine Vielzahl von Informationsdefiziten auf, die als Voraussetzung für eine technische Planung zu klären sind. Nach Auffassung der Landesregierung ist eine Entscheidung über ein technisches Lösungskonzept seriös erst nach Klärung dieser Informationsdefizite möglich. Mit den beauftragten hydro- und ingenieurgeologischen Untersuchungen werden die aufgeführten Informationsdefizite insoweit abgebaut, dass konkrete Rahmenbedingungen für die Planungen nachfolgend formuliert und zielgerichtet beauftragt werden können. 8. Wie hoch sind die Kosten für die geologischen Untersuchungen, wer trägt sie und wann ist mit den Ergebnissen der Untersuchungen zu rechnen? Für hydro- und ingenieurgeologische Untersuchungen sind seitens des Landes Aufträge in einem Umfang von ca. 440.000 Euro erteilt worden. Die ab- Drucksache 18/3712 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 schließenden Ergebnisberichte der Auftragnehmer werden Anfang 2016 vorliegen (siehe Antwort zu Frage 1). 9. Inwieweit denkt das Land darüber nach, den Hochwasserschutz in Lauenburg ohne Sickerwasserschürze zu gestalten, wie sehen diesbezügliche Überlegungen aus und wann ist mit einer endgültigen Entscheidung der Landesregierung zu rechnen? Die zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Lauenburg umzusetzende technische Lösung wird im Auftrag des Trägers der Maßnahme, dem Wasserund Bodenverband Delvenau-Stecknitzniederung, in Abstimmung mit der Stadt Lauenburg in Abhängigkeit von den statischen Erfordernissen und der Tragfähigkeit des Untergrundes im Rahmen einer noch zu vergebenden Planung ermittelt (siehe Antwort zu Frage 1) und bedürfen ergänzend einer wasserrechtlichen Zulassung. Die hydro- und ingenieurgeologischen Gutachten dienen dabei als Grundlage zur Konkretisierung der zu beauftragenden Planung und der Ableitung von Bemessungsparametern.