SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3723 18. Wahlperiode 26.01.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Fachkräfte im Bereich Notfallsanitäter 1. Wie viele ausgebildete Notfallsanitäter sind zurzeit in Schleswig-Holstein zur Besetzung der Rettungswagen beschäftigt? Antwort: Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind bei den Trägern des öffentlichen Rettungsdienstes oder deren Durchführer beschäftigt Über die Anzahl der beschäftigten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter liegen der Landesregierung keine Daten vor. 2. Wie viele Stellen für Notfallsanitäter sind in Schleswig-Holstein zurzeit nicht besetzt ? Antwort: s. Antwort zu Frage 1 Etwaige nicht besetzte Stellen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter können bis zum 31. Dezember 2023 allerdings auch von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten besetzt werden. Drucksache 18/3723 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie wird sich der Bedarf an Notfallsanitätern zur Besetzung der Rettungswagen in Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren entwickeln? Antwort: Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst sind in den letzten Jahren stetig gestiegen (vgl. LT-Drs-. 18/3505). Es ist davon auszugehen, dass sich mit der Einsatzsteigerung im Rettungsdienst auch der Bedarf an Rettungsdienstpersonal verändert. 4. Wie viele Notfallsanitäter werden zurzeit in Schleswig-Holstein ausgebildet? Geht die Landesregierung davon aus, dass auf dem Wege der Ausbildung, Nachschulung und Prüfung der Bedarf an Fachkräften für diesen Bereich gedeckt werden kann? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Einschätzung? Wenn nein, was wird die Landesregierung tun, um einem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegen zu wirken? Antwort: Im Hinblick auf die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Frist und damit verbundenen erheblichen Aufwand der Zusammenführung der Zahlen wurde von einer Umfrage bei den für die Ausbildung zuständigen Schulen bzw. den Trägern des Rettungsdienstes abgesehen, wie viele Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in Voll- oder Teilzeit zu Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter ausgebildet werden. 5. Wer finanziert zurzeit die Nachschulungen und Prüfungen zum Notfallsanitäter? Antwort: Gemäß § 8 a Rettungsdienstgesetz sind u.a. die Kosten für die Ausbildung und Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz Kosten des Rettungsdienstes, deren Finanzierung durch Benutzungsentgelte weitestgehend durch die Krankenkassen als Kostenträger erfolgt.