SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3745 18. Wahlperiode 08.02..2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Kosten für Rechtsbeistände im Zusammenhang mit dem Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Vorbemerkung des Fragestellers: Der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Friesenhof hat Frau Ministerin Alheit und Frau Staatssekretärin Langner als Betroffene eingestuft. 1. Trifft es zu, dass sich Frau Ministerin Alheit und Frau Staatssekretärin Langner im Zusammenhang mit dem Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss jeweils eines Rechtsbeistandes bedienen? Antwort: Ja. 2. Wenn sich Frau Ministerin Alheit und Frau Staatssekretärin Langner im Zusammenhang mit dem Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Drucksache 18/3745 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 jeweils eines Rechtsbeistandes bedienen, werden diese vom Land bezahlt und wenn ja, a) wie hoch sind jeweils die vereinbarten Stundensätze der Rechtsbeistände bzw., soweit solche nicht vereinbart wurden, wie hoch sind die Kosten, die jeweils nach der geltenden Gebührenordnung entstehen? Antwort: Es wurden Honorarvereinbarungen über € 270/Stunde getroffen. b) welche Kosten wurden für diese Rechtsbeistände bislang jeweils gezahlt? Antwort: Bislang wurden insgesamt € 13.754,80 für den Rechtsbeistand von Ministerin Alheit bezahlt. Für den Rechtsbeistand von Frau Langer sind noch keine Rechnungen durch das MSGWG beglichen worden. c) mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung für diese Rechtsbeistände bis zum Abschluss des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ? Antwort: Es kann derzeit nicht abgesehen werden, auf welche Gesamtsumme sich die Kosten belaufen werden, da die Kosten von der Dauer des PUA und auch dem Umfang der Beteiligung der jeweiligen Rechtsanwälte abhängig sind.