SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3752 18. Wahlperiode 29.01.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Hausinterne Task Force im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 1. Zu welchen Ergebnissen, Befunden oder Empfehlungen ist die hausinterne Task Force im Sozialministerium, insbesondere in Bezug auf die sozialrechtliche Behandlung der Einrichtungen des Friesenhofs durch die Heimaufsicht, Fragen der Aktenführung , Fragen des Personalbedarfs und etwaige Kommunikationsdefizite, bisher gekommen? Antwort: Die von der Ministerin eingesetzte Task Force soll interne Abläufe aufarbeiten und Möglichkeiten zur Verbesserung der Jugendhilfe eruieren. Zu dem Untersuchungsgegenstand zählen etwa die sozialrechtliche Behandlung der Einrichtungen des Friesenhofs durch die Heimaufsicht, Fragen der Aktenführung, Fragen des Personalbedarfs und etwaige Kommunikationsdefizite. Die Arbeit der Task Force ist noch nicht abgeschlossen. Reformbedarf am SGB VIII Die bisherigen Erkenntnisse der Task Force bestätigen, dass eine Verbesserung des Kinder- und Jugendhilferechts vordringlich an eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Vorgaben des SGB VIII anknüpfen muss. Das Ministerium für Soziales, Ge- Drucksache 18/3752 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 sundheit, Wissenschaft und Gleichstellung hat in der durch Beschluss der Jugendund Familienministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII Vorschläge zur Verschärfung der rechtlichen Möglichkeiten der Heimaufsicht erarbeitet. Unter anderem soll die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Zuverlässigkeit des Trägers abhängig gemacht werden. Um Beschwerdemöglichkeiten nicht auf ein System der asymmetrischen Machtausübung zu beschränken , soll die Verpflichtung, Zugang zu einer externen und unabhängigen Beschwerdestelle zu ermöglichen, in § 45 SGB VIII neue Fassung verankert werden. In diesem Kontext hat das Ministerium ferner die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle angeschoben, die nunmehr bei der Bürgerbeauftragten angesiedelt worden ist. Weiterer Befund ist, dass die Kontrollmöglichkeiten der Heimaufsicht effektiver ausgestaltet werden müssen. § 46 SGB VIII neue Fassung soll in Zukunft anlasslose und unangekündigte örtliche Prüfungen ermöglichen. Deutlich geworden ist ferner, dass § 45 Abs. 7 SGB VIII in seiner aktuellen Fassung an eine Kindeswohlgefährdung anknüpft und damit für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu hohe Hürden an die Rücknahme einer Betriebserlaubnis knüpft. Die Vorschrift soll deshalb dahingehend geändert werden, dass die Voraussetzungen für eine anfängliche Versagung und die spätere Aufhebung durch Rücknahme oder Widerruf der Betriebserlaubnis in Deckung gebracht werden. Es wird insoweit klargestellt, dass die Aufhebung der Betriebserlaubnis nicht in jedem Fall an eine Kindeswohlgefährdung geknüpft ist, sondern bereits dann erfolgen kann, wenn das Kindeswohl nicht (mehr) gewährleistet ist. Auf Arbeitsebene besteht hinsichtlich der vorgenannten Vorschläge des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zwischen den Ländern Einigkeit. Geplant ist die Vorlage eines Umlaufbeschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz , der an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gerichtet werden soll. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung wird sich nachdrücklich für eine zeitnahe Umsetzung der Reformvorschläge einsetzen. Berichtswege im Ministerium Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin erst Ende Mai 2015 über den Fall Friesenhof informiert wurde, sind die Berichtswege im Hause überprüft worden. Eine entsprechende Regelung, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ministerin über bedeutende Vorgänge zu informieren haben, ist unter anderem bereits in der Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig- Holstein - MBG Schl.-H.) über die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Schleswig-Holstein (GGO) enthalten. Um sicherzustellen, dass diese Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3752 3 Vorgaben auch in Zukunft zuverlässig eingehalten werden, hat Ministerin Alheit durch eine schriftliche Weisung die Informationspflichten in Ihrem Hause klargestellt und konkretisiert. Zudem findet inzwischen wöchentlich eine Jour-Fixe-Sitzung zum Thema Heimaufsicht bei der Staatssekretärin statt, an der unter anderem die Leiterin des Landesjugendamtes und die Leiterin der Heimaufsicht teilnehmen. Aktenführung im Ministerium Hinsichtlich der Aktenführung ist eine Sichtung der Einrichtungsakten erfolgt. Ferner hat es unter anderem Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben, die auch noch weiter fortgesetzt werden sollen. Die Auswertung der Führung der Akten zu den Einrichtungen des Friesenhofes seit 1984 hat einen durchgängigen Optimierungsbedarf ergeben. Hierzu erarbeitet die Task Force eine Konkretisierung der Vorgaben aus der Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesregierung. Die hausinterne Anordnung zur Konkretisierung der Aktenordnung wird auch Anregungen von Prof. Dr. Schrapper (siehe unten) aufnehmen und umsetzen. Ein nächster Workshop zur Aktenführung mit den Mitarbeitern der Heimaufsicht findet im Februar 2016 statt. Der Prozess ist nicht abgeschlossen, insbesondere die Integration der parallel einzuführenden E-Akte ergibt weiteren Konkretisierungsbedarf . Personalverstärkung im Ministerium Als Ergebnis der Arbeit der Task Force sind auch umfangreiche Personalmaßnahmen auf den Weg gebracht worden. Dabei haben die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer eine Entlastung der Heimaufsicht durch Bildung einer Projektgruppe, die direkt dem Stabsbereich unterstellt ist, erforderlich gemacht. Es ist eine zusätzliche Stelle für eine Juristin/einen Juristen ausgeschrieben worden. Ferner ist das für die Heimaufsicht zuständige Referat 30 von zusätzlichen Aufgaben entlastet worden und wird durch zusätzliches Personal verstärkt werden, um sich stärker als bisher auf die Belange der Heimaufsicht konzentrieren zu können. Externe juristische Beratung Auch hat die Task Force externen Sachverstand zu Rate gezogen. Zur Sozialrechtlichen Behandlung der Einrichtungen des Friesenhofes ist ein Gutachten von Prof. Dr. Schrapper eingeholt worden. Prof. Dr. Schrapper kommt im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis: „Zusammenfassend ist die Tätigkeit der „Heimaufsicht“ des Landesjugendamtes Schleswig- Holstein für den Träger Friesenhof so zu bewerten: • Die „Heimaufsicht“ hat ihre gesetzlichen Aufgaben formal sorgfältig und fachlich engagiert wahrgenommen ... Drucksache 18/3752 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 • ... aber in der Fülle von einzelnen Vorkommnissen und deren Bearbeitung zunehmend den Überblick verloren ... • ... und schließlich aus Erschöpfung und Verärgerung über einen beratungsresistenten Träger mit einer Auflagenverfügung überreagiert, die von der anwaltschaftlichen Vertretung der Trägerin erfolgreich abgewehrt werden konnte. Insgesamt ist an keiner Stelle in den umfangreichen Aktendokumentationen erkennbar, dass den zahlreichen Hinweisen auf eine problematische Betreuungspraxis in den Einrichtungen des Trägers Friesenhof nicht unverzüglich und entschieden nachgegangen worden ist. Die Fachkräfte der sind seit dem ersten Besuch mit Hinweisen auf Mängel beim Brandschutz am 22.3.2000 sowie der ersten Beschwerde von Herrn S. auf „schlechte Behandlung der Kinder“ vom 9.1.2002 und einer ersten Polizeimeldung über alkoholisierte Jugendliche vom 16.1.2002 alle eingegangenen Hinweisen sofort nachgegangen, haben wie vorgeschrieben zuerst den Träger zu einer Stellungnahme aufgefordert, diese ggf. angemahnt und geprüft sowie dann die Beschwerdeführer über die Ergebnisse ihrer Prüfungen informiert. Bei insgesamt 50 Beschwerden und gemeldeten Vorkommnissen in den ersten gut 10 Jahren (2001 – 2012) auch im Vergleich noch „normal“, erreicht die Anzahl solcher Meldungen Beschwerden in den letzten drei Jahren (2013 – 2015) mit insgesamt über 100 ein Ausmaß, dass die „Heimaufsicht“ schon deutlich an die Grenzen ihrer Arbeitskapazität führt. Und trotzdem ist auch jetzt allen Meldungen und Beschwerden sorgfältig und zeitnah nachgegangen worden. Darüber hinaus wurden in unangemeldeten Besuchen (2012 – 2015 dreimal) und örtlichen Prüfungen (2013 – 2015 dreimal) ausführliche Gespräche mit den betreuten Mädchen sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt und dokumentiert. Auch die Intensität der Konfrontation des Trägers mit den Hinweisen Dritter und den eigenen Erkenntnissen aus den Besuchen, Prüfungen und Gesprächen ist bereits früh deutlich und um Klärung bemüht, nochmals zunehmend in den letzten drei Jahren. Die gesetzlichen Möglichkeiten einer „Heimaufsicht “ nach dem SGB VIII sind damit voll und ganz ausgeschöpft worden. Aus den vorliegenden Dokumentationen ist also nicht erkennbar, dass eine problematische Betreuungspraxis in den Einrichtungen des Friesenhofs durch die „Heimaufsicht“ des Landesjugendamtes geduldet worden wäre, obwohl sie davon belegbar Kenntnis hatte. Im Gegenteil: Allen dokumentierten Hinweisen ist zeitnah und entschieden nachgegangen und wo erforderlich Änderung eingefordert worden. Auch ist nicht erkennbar, dass ein Mangel an personeller Ausstattung der „Heimaufsicht“ in diesem Fall zu einer unzureichenden Aufgabenwahrnehmung geführt hätte. Wie schon mehrfach betont, sind insbesondere alle Beschwerden zeitnah und sorgfältig geprüft und beantwortet worden. Auch sind immer wieder ausführliche Gespräche mit den betreuten jungen Menschen geführt worden. Nicht zuletzt ist an keiner Stelle erkennbar, das Erkenntnisse aus der konkreten Sachbearbeitung nicht nachvollziehbar dokumentiert und mit den erforderlichen Hinweisen an die jeweiligen Vorgesetzten innerhalb des Landesjugendamtes kommuniziert worden wären. Der erhebliche Umfang der Akten erklärt sich nicht unwesentlich aus den Dokumentationen dieser Kommunikation. Über eine Kommunikation der Abteilung „Landesjugendamt“ mit der Hausspitze über die Arbeit und Erkenntnisse der „Heimaufsicht“ im Ministerium enthalten die Akten bis Mai 2015 nur an zwei Stellen Hinweise: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3752 5 (1) 2006 wird ein Brief von Frau Simonis, die als UNICEF-Präsidentin von Frau Janssen wg. finanzieller Unterstützung angeschrieben wurde und dieses Schreiben an die damalige Ministerin Dr. Trauernicht weiterleitet, beantwortet. (2) Im Februar 2015 wird ein Beschwerdeschreiben eines Friesenhof-Mitarbeiters an die heutige Ministerin Frau Alheit durch die Leiterin des Stabsbüros ohne Vorlage an die Ministerin direkt an die Heimaufsicht geleitet und von dort unmittelbar am 26.03.2015 mit der Standardformulierung beantwortet "Ihr Schreiben… dass Frau Ministerin Alheit verbunden mit der Bitte Ihnen zu antworten an mich weitergeleitet hat". Ob die Ministerin persönlich über diesen Vorgang informiert wurde, ist aus den Akten nicht erkennbar. Erst ab Anfang Juni 2015 enthalten die Akten eine Fülle von Dokumenten, vor allem Kopien von Mail-Nachrichten, in denen es um die interne Kommunikation mit dem Ministerinnenbüro und der Pressestelle des Ministeriums geht. Diese betreffen aber nicht mehr die Angelegenheiten der Prüfung und Beratung des Trägers Friesenhof, sondern vor allem die medienöffentliche Auseinandersetzung hierzu. Mangelnde Information und Abstimmung im Ministerium oder umgekehrt politische Einflussnahme auf die Tätigkeit der „Heimaufsicht“ sind in den vorliegenden Aktendokumenten eindeutig nicht erkennbar. Kritisch macht allerdings die letzten Etappe der Auflagenverfügung deutlich, dass das Handeln der „Heimaufsicht“ zumindest hier nicht ausreichend „rechtssicher“ in der Auslegung und Konkretisierung des gesetzlichen Handlungsrahmens einer „Heimaufsicht“ gem. §§ 45 ff SGB VIII gestaltet werden konnte. Spätestens hier hätte auch externe rechtliche und ggf. auch fach-pädagogische Expertise eingeholt werden müssen, um wieder „auf Augenhöhe“ gegenüber dem Anwalt der Trägerin auftreten zu können. Nicht der „Heimaufsicht“ zuzuschreiben, sondern der Situation und Verfassung der Jugendhilfe (nicht nur) in Schleswig-Holstein ist dagegen der für die Beratung und Aufsicht (so der Auftrag gem. § 45 SGB VIII, s.o.) eklatante Mangel anerkannter pädagogischer Grundsätze für die Arbeit mit „besonders schwierigen jungen Menschen“. Solche anerkannten Grundsätze „guter Pädagogik“ (siehe auch oben Ausführungen zu § 1631 BGB) können bei der korporativen Verfassung der deutschen Jugendhilfe nicht von einer Aufsichtsbehörde allein vorgegeben werden, sondern müssen in mühevoller Verhandlungsarbeit im Dreieck von Heimträgern und ihren Verbänden, den belegenden örtlichen Jugendämtern und den für die Aufsicht zuständigen überörtlichen Trägern entwickelt und verhandelt werden.“ Das Gutachten vom 27. November 2015 liegt dem Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor, auf seinen Inhalt wird im Übrigen Bezug genommen. Ferner ist ein Gutachten von Prof. Dr. Nebendahl zur rechtlichen Bewertung der Vereinbarung vom 9. April / 15. April 2015 zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung und Frau Barbara Janssen als Trägerin der Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ eingeholt worden. Das Gutachten von Prof. Dr. Nebendahl vom 6. Juli 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass die inhaltlichen Regelungen der Vereinbarung nicht zu beanstanden sind. Die Vereinbarung habe nicht zu einer Verletzung der Rechte der Bewohnerinnen geführt, sondern (zusätzliche) Begrenzungen der Rechte des Einrichtungsträgers geschaffen. Keine der inhaltlichen Regelungen begründe eine Ermäch- Drucksache 18/3752 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 tigung zum Eingriff in Rechtspositionen der Bewohnerinnen sondern schränke vielmehr anderweitig bestehende Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsgrundlagen des Einrichtungsträgers im Interesse der Mädchen ein. Auch dieses Gutachten liegt dem Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor, auf seinen Inhalt wird im Übrigen Bezug genommen. 2. Hat sich die hausinterne Task Force im Sozialministerium bisher auch externer Mitarbeiter bedient? Wenn ja, welcher? Antwort: Bisher sind Gutachten durch Prof. Dr. Schrapper und Prof. Dr. Nebendahl erstellt worden (siehe Frage 1). 3. Wie viele Mitarbeiter haben bisher an der bzw. für die Task Force gearbeitet? Antwort: Die koordinierenden Aufgaben der Task Force werden von einem an das Sozialministerium abgeordneten Mitarbeiter wahrgenommen, daneben gibt es keine feste Zuordnung von Mitarbeitern. Die Task Force der Ministerin erfüllt ihre Aufgaben grundsätzlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit , Wissenschaft und Gleichstellung. Insbesondere sind die Abteilungen 1 und 3 sowie der Stabsbereich in unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden. Daneben sind bisher Prof. Dr. Schrapper und Prof. Dr. Nebendahl mit der Erstellung von Gutachten beauftragt worden (siehe oben).