SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3753 18. Wahlperiode 2016-01-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte in 2015 1. Wie viele Widerstandshandlungen hat es im Jahr 2015 gegen Polizeibeamtinnen und –beamte bei der Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein gegeben? Antwort: Im Jahr 2015 hat es 1.082 Gewaltdelikte gegen 2.012 Beamtinnen und Beamte , überwiegend Widerstandshandlungen im engeren Sinne (§ 113 StGB) sowie Rohheitsdelikte gegeben. 2. Wie viele Mitarbeiter der Landespolizei wurden 2015 durch Widerstandshandlungen a) leicht b) mittel c) schwer verletzt? Antwort: Insgesamt wurden 355 Beamtinnen und Beamte verletzt, 7 davon schwer (mittel verletzt = kein PKS-Erfassungskriterium). Drucksache 18/3753 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele Strafanzeigen wurden 2015 a) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte b) wegen Körperverletzung bei der Ausübung dienstlicher Maßnahmen durch Mitarbeiter der Landespolizei gestellt? Antwort: a) 634 b) 371 4. Hat es verletzte Polizeibeamtinnen und –beamte bei Einsätzen außerhalb des Landes gegeben und wenn ja, wie viele waren dies? Antwort: Ja, sechs. 5. Wie viele Arbeitstage waren Polizeibeamtinnen und –beamte dienstunfähig nach Verletzung bei Widerstandshandlungen bzw. Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte? Antwort: Für das Jahr 2015 liegen noch keine verlässlichen Daten vor. Im Landespolizeiamt sind im Bereich Unfallfürsorge für das Jahr 2015 bisher 53 Einzelfälle statistisch erfasst. 53 Polizeibeamtinnen und -beamte waren an 299 Fehltagen dienstunfähig durch Verletzungen nach Widerstand- bzw. Gewalthandlungen. Eine erhebliche Anzahl von Dienstunfällen ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen noch nicht abschließend bearbeitet.