SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3756 18. Wahlperiode 16-02-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planfeststellung für den Ausbau der AKN Vorbemerkung des Fragestellers: In der Norderstedter Zeitung vom 11.01.2016 wird berichtet, dass die Planfeststellung für den Ausbau der AKN im April beginnen kann. 1. Trifft diese Terminangabe für den Beginn der Planfeststellung zu? Antwort: Ja. 2. Trifft die Aussage zu, dass die Planfeststellung sich um mehrere Monate verzögert hat, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erst im Herbst 2015 in Auftrag gegeben wurde? Wenn ja - welche Gründe gab es für die Auftragsvergabe der UVP erst im Herbst 2015? Wenn nein - bitte den Sachverhalt darstellen. Antwort: Ja, das Planfeststellungsverfahren in Hamburg wird sich um etwa 3 Monate und in Schleswig-Holstein um 6 Monate verzögern. Die UVP wurde erst im Herbst 2015 in Auftrag gegeben, da die Vorhabenträgerin (AKN) davon ausging , dass eine UVP entbehrlich sei. Der am 8.10.2015 sicherheitshalber eingereichte Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit einer UVP wurde am 29.10.2015 von den Planfeststellungsbehörden beider Länder positiv beschieden . Die Vorhabenträgerin geht nun davon aus, dass das Verfahren rechtssicher abgeschlossen werden kann.