SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3758 18. Wahlperiode 16-02-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zukunft des Hafens Friedrichskoog nach der Kommunalisierung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung verfolgt das Ziel der Kommunalisierung des Hafen Friedrichskoog . Vorbemerkung der Landesregierung: Auf Empfehlung Haushaltsstrukturkommission (2010) hat die Landesregierung im Mai 2010 entschieden, den Hafen Friedrichskoog aufgrund der hohen Instandhaltungskosten und der aufwändigen Aufrechterhaltung der Hafenzufahrt zu schließen. Im April 2012 ist vom Ministerpräsidenten Carstensen, dem Landrat des Kreises Dithmarschen und dem Bürgermeister der Gemeinde Friedrichskoog ein „letter of intent“ gezeichnet worden. Dieser „letter of intent“ beinhaltet das Angebot der Übernahme des Hafens durch die Gemeinde Friedrichskoog bei Erklärung der Übernahme auf einer gesicherten wirtschaftlichen Basis bis zum 31.12.2013 und eines tatsächlichen Übergangs zum 01.01.2014. Bei Nichtvorliegen eines tragfähigen Konzeptes sollte der Hafen geschlossen werden. Bisher konnte die Gemeinde kein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Kommunalisierung des Hafens vorlegen. 1. a. Mit welchen Unterhaltungskosten muss nach Auffassung der Landesregierung die Gemeinde Friedrichskoog rechnen, wenn der Hafen inkl. des Hafengebietes an die Gemeinde übertragen wird? b. Welche Kosten hat die Landesregierung hierfür ermittelt? c. Welche Szenarien wurden zu Grunde gelegt? Antwort: Die Beantwortung der Fragen zu 1a. bis 1c. erfolgt im Zusammenhang: Für die Unterhaltung und den Betrieb des Hafens (ohne Sperrwerk) sind vom Land bis zur Schließung des Hafens jährlich durchschnittlich folgende Haushaltsmittel aufgewandt worden: Personalkosten rd. 200.000,- €/a Sachkosten rd. 50.000,- €/a laufende Erhaltungsinvestitionen rd. 100.000,- €/a Baggerarbeiten in Eigenregie rd. 350.000,- €/a ∑ rd. 700.000,- €/a Für den Fall einer Kommunalisierung ist aus Sicht des Landes davon auszugehen , dass die Gemeinde mit vergleichbaren Personal- und Sachkosten sowie Kosten für laufende Erhaltungsinvestitionen rechnen muss. Dies betrifft jedoch nicht die Baggerkosten. Hier müsste die Gemeinde mit deutlichen Mehrkosten rechnen, da die Baggerarbeiten bisher vom Land in Eigenregie mit dem landeseigenen Saugbagger „Isern Hinnerk II“ relativ kostengünstig durchgeführt werden konnten. Der Bagger ist aufgrund seines Alters als abgängig anzusehen. Ein Totalausfall ist jederzeit möglich. Bei einer Vergabe der Baggerarbeiten an Dritte kann mit jährlichen Baggerkosten in Höhe von 500.000,- € bis 650.000,- € gerechnet werden. Die vorstehend genannten Unterhaltungskosten enthalten keine Rücklagen für zukünftige Ersatzinvestitionen in die Hafenanlagen. Beim Land würden weitere Kosten für den Betrieb des Sperrwerkes verbleiben. 2. Welche Unterhaltungsarbeiten muss die Gemeinde Friedrichskoog nach der Übertragung leisten und welche Kosten pro Maßnahme werden von der Landesregierung erwartet? Antwort: Die Situation würde sich nicht von der Situation unter Ziffer 1. unterscheiden. 3. Gibt es bei einer Kommunalisierung des Hafens die Möglichkeit, dass mehrere Träger den Betrieb und die Erhaltung des Hafens übernehmen und welche Träger könnten dies sein? Antwort: Im Falle einer Kommunalisierung wäre die Gemeinde der Träger des Hafens. Die Gemeinde könnte den Betrieb auch anderen Trägern übertragen. Die bisherigen Bemühungen der Gemeinde, andere hinreichend leistungsfähige Träger zu finden , die den Betrieb durchführen, sind allerdings gescheitert. 4. Könnte dann bezugnehmend auf Frage 3 die zwischenzeitlich vollzogene Entwidmung des Fischereihafens zurück genommen werden? Antwort: Ja. 5. Welche Funktion mit welchen Aufgaben und Kosten übernimmt der Deich und Hauptsielverband (DHSV) im Falle einer Kommunalisierung? Antwort: Für den Fall, dass der Hafen kommunalisiert und von der Gemeinde als öffentlicher Hafen betrieben würde, ginge damit auch die Unterhaltung der Hafenzufahrt auf die Gemeinde über, die neben dem Sperrwerk für die sich einstellende Entwässerungssituation des Hinterlandes relevant ist. Das Land würde wie bisher durch einen ordnungsgemäßen Betrieb des Sperrwerkes die Durchleitung durch den Landesschutzdeich in dem durch die Sohllage des Hafenpriels möglichen Umfang sicherstellen. Für den DHSV würde sich daher nichts an der Situation ändern, wie sie bis zur Schließung des Hafens bestanden hat, es sei denn, die freie Entwässerung über das Sperrwerk allein reicht nicht mehr aus. Eine Kommunalisierung wäre für den DHSV somit zunächst nicht mit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben und Kosten verbunden.