SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3759 18. Wahlperiode 2016-02-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Versorgung von Asylbewerbern in Eggebek 1. Welche Planungen bestehen seitens der Landesregierung für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung in Eggebek? Antwort: Die Landesregierung plant die Liegenschaft in Eggebek im ersten Quartal des Jahres in Betrieb zu nehmen. Eggebek wird im Aufnahmekonzept des Landes den Status einer Landesunterkunft (LUK) haben. 2. Für welche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstaufnahmeeinrichtung in Eggebek sind bislang welche Kosten entstanden? Antwort: Mit Blick auf die Überschrift wird die Frage so verstanden, dass diese auf die Kosten für die Versorgung von Asylsuchenden in Eggebek abzielt. Da die Liegenschaft in Eggebek noch nicht mit Asylsuchenden belegt wurde, sind noch keine Kosten für die Versorgung der Asylsuchenden entstanden. Drucksache 18/3759 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Trifft es zu, dass sich das Unternehmen Vivanti GmbH aus Baden-Baden aus der Versorgung der Erstaufnahmeeinrichtung Eggebek zurück gezogen hat und wenn ja, a) wann genau und aus welchem Grund? Antwort: Am 27.07.2015 wurde der Firma aus Baden-Württemberg, nach öffentlicher Ausschreibung, der Zuschlag für die Verpflegung in der Einrichtung Eggebek erteilt. Aufgrund einer möglichen Erweiterung der Belegung auf bis zu 1000 Personen hat die GMSH den erfolgreichen Anbieter aufgefordert , ein ergänzendes Angebot abzugeben. Der Anbieter nahm jedoch beim ergänzenden Angebot hinsichtlich des Preises und der Darreichung Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot vor, die zum Ausschluss des Bieters führten. b) wann und wie soll eine neue Ausschreibung des Leistungen erfolgen und welche Unterschiede hinsichtlich der geforderten Leistungen bestehen im Vergleich zur ersten Ausschreibung? Antwort: Die Verpflegung in der Einrichtung Eggebek wird derzeit durch die GMSH wieder öffentlich ausgeschrieben. Der Versand der abgestimmten Bekanntmachung erfolgte an nationale Veröffentlichungsblätter sowie auf der Internetseite der GMSH und bei Bund.de. Der Unterschied zur ersten Ausschreibung ist die Erhöhung der zur verpflegenden Personen von 500 auf 1000. c) wie, durch wen und auf welcher Grundlage erfolgt die Versorgung bis zum Abschluss der Neuausschreibung? Antwort: Die Verpflegung der Asylsuchenden wird bis zum 31.03.2016 durch die Firma Agentour 25 wahrgenommen. Die Beauftragung der Agentour 25 erfolgte durch die BAO.