SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3761 18. Wahlperiode 01. Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Konsequenzen aus dem aktuellen Bericht des Stabilitätsrates - Nachfrage zu Drs. 18/3698 Vorbemerkung des Fragestellers: Im Hinblick auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage, Drs. 18/3698, stelle ich fest, dass die Landesregierung die auf einen konkreten Sachverhalt bezogene Frage 1. nicht konkret beantwortet hat. Unter Verweis auf Art. 29 LV wird daher diese Frage wiederholt. Der Stabilitätsrat hat in seiner 12. Sitzung am 9. Dezember 2015 folgendes Fazit im Hinblick auf den Sanierungsbericht der schleswig-holsteinischen Landesregierung gezogen: „Zur Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 ist in den kommenden Jahren eine Rückkehr zu einem strikten Konsolidierungskurs unerlässlich.“ Teilt die Landesregierung diese konkrete Feststellung des Stabilitätsrates? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung für die kommenden Jahre bis 2020 jeweils zu ergreifen, um wieder zu einem strikten Konsolidierungskurs zurückzukehren? Antwort: Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage des MdL Dr. Garg (Drs. 18/ 3698) nach bestem Wissen und Gewissen vollständig beantwortet. Entgegen der – vermuteten – Drucksache 18/3761 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Erwartung des Fragestellers ist die Frage aus Sicht der Landesregierung aber nicht mit ja oder nein zu beantworten, da komplexe Sachverhalte differenziert zu betrachten und zu bewerten sind. Die Sanierungsvereinbarung stellt nicht auf einen fest definierten Konsolidierungskurs sondern auf Abbauschritte der Nettokreditaufnahme (Sanierungspfad) ab, die aus den in der Verwaltungsvereinbarung zum Konsolidierungshilfegesetz festgelegten Obergrenzen des strukturellen Finanzierungsdefizits abgeleitet werden. Allein daran orientiert sich die Landesregierung bei der Bewertung der Frage, ob der Konsolidierungskurs des Landes eingehalten wird. Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass die Abstände zur Obergrenze zwar gesunken sind, das Land das Sanierungsverfahren dennoch erfolgreich abschließen kann. Festzustellen ist außerdem, dass das mit den im Sanierungsprogramm benannten Maßnahmen angestrebte Entlastungsvolumen, welches auch als Konsolidierungsvolumen bezeichnet werden könnte, mindestens erreicht wird. Die Landesregierung interpretiert die Aussage des Stabilitätsrats, dass zur Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 in den kommenden Jahren eine Rückkehr zu einem strikten Konsolidierungskurs unerlässlich ist, so, dass der Anstieg der Ausgaben im Landeshaushalt wieder zurückgeführt werden muss, sobald sich die flüchtlingsbedingten Mehrausgaben spürbar reduzieren. Dieses ist für die Landesregierung selbstverständlich. Die Landesregierung wird auch weiterhin mit den regelmäßigen Sanierungsberichten deutlich machen, dass die Vereinbarung mit dem Stabilitätsrat eingehalten wird.