SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3764 18. Wahlperiode 02.02.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Abstandsflächen bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen 1. Sind der Landesregierung die Regelungen in anderen Bundesländern hinsichtlich der Abstandspuffer von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten bzw. zur Wohnbaunutzung bekannt und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und wie würden sich diese jeweils bei Anwendung in Schleswig-Holstein auf die für die Windkraftnutzung verbleibende Landesfläche auswirken? Der Landesplanung liegt eine Übersicht der Bund-Länder Initiative Windenergie zu landesplanerischen Abstandsempfehlungen für die Regionalplanung zur Ausweisung von Windenergiegebieten mit Stand vom Mai 2013 vor (s. Anlage). Die gewählten Abstände zu (Wohn)Siedlungen variieren danach zwischen 800 bis 1000 Metern bzw. werden in Abhängigkeit von der Höhe der Windkraftanlagen im Einzelfall ermittelt. Die Abstände zu Einzelhäusern bewegen sich in einer Bandbreite von 300 bis 1000 Metern bzw. werden im Einzelfall ermittelt. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 18/3764 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung bereits Berechnungen für von der aktuellen Regelung abweichende Regelungen zu Abstandsflächen und die Auswirkungen auf die für Windkraft zur Verfügung stehende Landesfläche durchgeführt und wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen? Ja, die Landesplanung hat bereits derartige Berechnungen durchgeführt. Diese wurden u. a. auf der Veranstaltung „Windenergie in Schleswig-Holstein – Teilfortschreibung der Regionalpläne“ am 12.01.2016 in Kiel einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und auf den Internetseiten der Landesregierung veröffentlicht. In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen unterschiedlicher Abstandsszenarien auf die verbleibende Landesfläche dargestellt. Die Varianten reichen von der derzeit gewählten Regelung von 400 bzw. 800 Metern bis hin zum Extremszenario von 2000 Metern zu jeglicher Wohnnutzung (entsprechend 10 x Gesamthöhe bei 200-Meter-Anlagen). Zu berücksichtigen ist, dass den Berechnungen die im Planungserlass vom 23.06.2015 benannten harten und weichen Tabuzonen zu Grunde liegen. Etwaige im weiteren Planungsprozess mögliche Änderungen im Kriterienkatalog (z. B. Aufnahme weiterer bisheriger Abwägungsbelange als weiche Tabukriterien) sind dabei nicht berücksichtigt. Auch konnten die noch neu abzugrenzenden charakteristischen Landschaftsräume bisher nicht in die Annahmen einfließen. Verbleibende Landesfläche in Prozent Abstand zu Einzelhäuser / Splittersiedlungen im Außenbereich Innenbereich, Siedlungsbereiche mit Wohn- oder Erholungsfunktion Ist-Zustand 7,8 400 800 Varianten 5,8 500 800 4,3 600 800 2,2 800 800 5,4 400 1000 4,0 500 1000 0,8 1000 1000 Drucksache 18/3764 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Die unterschiedlichen in der Tabelle dargestellten Abstandsvarianten zeigen zunächst , dass der Gestaltung der Siedlungsabstände aufgrund der rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen und der unterschiedlichen räumlichen Nutzungsansprüche enge Grenzen gesetzt sind. Zu große Siedlungsabstände würden die Suchraumkulisse zu stark reduzieren, so dass die Erfüllung der gesetzlichen und planerischen Anforderungen in Frage gestellt werden würde. Dies gilt insbesondere für die Bemessung des Abstandes zu Einzelhäusern/Siedlungssplittern im Außenbereich. Mit Zunahme dieses Abstandes reduziert sich die verbleibende Landesfläche deutlich. Spätestens bei einem Abstand von 800 Metern zu Siedlungen und zu Einzelhäusern würde mit einer verbleibenden Landesfläche von 2,2 % der Windenergie – angesichts noch weiterer zu berücksichtigender Belange – voraussichtlich nicht substanziell Raum verschafft werden. Gleiches gilt auch für Abstände von über 1000 Metern zu Siedlungen. 3. Plant oder diskutiert die Landesregierung im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne eine Veränderung des bisherigen Abstandsregelungen und wenn ja, welche bzw. wenn nein, warum nicht? Bei der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Wind besteht insbesondere bei der Festlegung, Ausgestaltung und Definition der weichen Tabuzonen ein regionalplanerischer Handlungsspielraum. In diesem Sinne prüft die Landesplanung aktuell Änderungen bei der Ausgestaltung der weichen Tabuzonen. In diese Szenarienprüfung werden im weiteren Planungsprozess auch die Siedlungsabstände vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Frage 2 mit einbezogen. 1,7 400 1500 1,2 500 1500 0,04 1500 1500 0,5 400 2000 0,3 500 2000 0,001 2000 2000 KA Abstandsflächen Anlage Abstände