SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3772 18. Wahlperiode 2016-02-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Entwicklung der Wohnungseinbruchskriminalität und anlasslose Anhalte- und Sichtkontrollen 1. Wie viele Wohnungseinbrüche haben sich im Jahr 2015 a) im Kreis Stormarn b) im Kreis Herzogtum Lauenburg c) im Kreis Pinneberg d) in Lübeck ereignet (bitte aufschlüsseln nach Kreis und Monat)? Wie viele im Vergleichszeitraum 2014 (bitte aufschlüsseln nach Kreis und Monat)? Antwort: Die Antwort wird zur besseren Übersicht in tabellarischer Form übersandt. Die Zahlen stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Drucksache 18/3772 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kreis Jahr Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt Stormarn 2014 106 114 96 42 74 29 46 67 68 50 78 103 873 2015 170 166 113 70 63 50 47 65 60 84 78 315 1281 Hzgt. Lauenburg 2014 66 51 46 28 26 33 27 14 49 34 32 52 458 2015 55 52 52 60 33 44 39 46 20 34 26 146 607 Pinneberg 2014 38 67 93 85 44 54 43 41 36 39 66 67 673 2015 127 41 101 99 82 53 63 64 58 35 64 180 967 Lübeck 2014 89 58 68 48 21 37 41 37 53 26 16 46 540 2015 49 91 74 41 27 55 37 64 42 23 36 72 611 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung, worin sieht sie die Ursachen und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Antwort: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den unter 1. genannten Kreisen im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr signifikant gestiegen, was übrigens für das gesamte Land Schleswig-Holstein in unterschiedlicher regionaler Ausprägung festzustellen ist. Dabei sind die an Hamburg grenzenden Kreise besonders stark betroffen. Alle verfügbaren Informationen sprechen dafür, dass der Anstieg der Wohnungseinbruchdiebstähle zu großen Teilen auf reisende Tätergruppen zurückzuführen ist, die ganz überwiegend aus Südost- und Osteuropa stammen, bzw. auf Täter/Tätergruppierungen, die aus der westlichen Balkanregion stammen. Da viele dieser Täter von Hamburg aus agieren, sind die an Hamburg grenzenden Gebiete stärker betroffen. Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls wird weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Aktivitäten sein. Das seit Herbst 2012 bestehende und fortwährend weiterentwickelte täterorientierte Wohnungseinbruchdiebstahlsbekämpfungskonzept wurde aufgrund der Lageentwicklung 2015 ganzjährig durchgeführt. Darin enthalten ist eine enge Kooperation mit der Polizei Hamburg sowie den Polizeien der übrigen norddeutschen Bundesländer und Dänemark. 3. Wie steht die Landesregierung zu der These, verstärkte Kontrollen Hamburgs verdrängten Wohnungseinbrüche nach Schleswig-Holstein? Antwort: Diese These kann nicht bestätigt werden. Sowohl in Hamburg als auch in Schleswig-Holstein finden intensive polizeiliche Bekämpfungsmaßnahmen statt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3772 3 Polizeiliche Schwerpunkteinsätze werden zwischen den Bundesländern abgestimmt und finden in der Regel konzertiert statt. Landesgrenzen spielen für diese Täter bei der Auswahl der Tatorte aus kriminalistischer Erfahrung keine Rolle. 4. Ist aus Sicht der Landesregierung ein messbarer Unterschied in der Kriminalitätsentwicklung zwischen den Kreisen, in denen verdachtslose Anhalte- und Sichtkontrollen durchgeführt werden, und den darauf verzichtenden Kreisen zu erkennen? Antwort: Die Kriminalitätsentwicklung ist grundsätzlich aus kriminologischer Sicht nicht dazu geeignet, die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen nachzuweisen, gerade im Bereich WED liegen zu viele Einflussfaktoren vor. Das gilt vor allem für präventiv wirksame Instrumente wie die genannten Kontrollen. Der Wohnungseinbruchdiebstahl ist grundsätzlich ein anonymes Massendelikt, das heißt, in der Mehrzahl der Fälle liegen aufgrund des fehlenden Täter-/ Opferkontakts keine Personenbeschreibungen oder sonstige Hinweise auf den/die Täter vor. Daher ist es für die polizeiliche Auswertungs- und Ermittlungsarbeit von essentieller Bedeutung, sich weiterer Informations- und Hinweisquellen zu bedienen. Daher kommt das Instrument der Anhalte- und Sichtkontrollen insbesondere in den Gebieten zum Einsatz, die in einem Zusammenhang mit einem hohen Fallzahlenaufkommen stehen. Wie viele Ermittlungsverfahren im Einzelnen ausschließlich auf die durch Anhalte- und Sichtkontrollen gewonnenen Erkenntnisse zurückzuführen sind oder im Zusammenhang damit stehen, wird aufgrund der Komplexität der Ermittlungsverfahren statistisch nicht erfasst. 5. Zu den seit Oktober 2015 auf der Grundlage des § 180 Abs. 3 LVwG erfolgten verdachtslosen Anhalte- und Sichtkontrollen wird um folgende Angaben gebeten: a) Anzahl der Kontrollen Antwort: Die Anzahl der Kontrollen wird statistisch nicht erfasst. b) Anzahl der kontrollierten Personen oder Fahrzeuge Antwort: Die Anzahl der kontrollierten Personen oder Fahrzeuge wird statistisch nicht erfasst. Drucksache 18/3772 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 c) Zahl der Tage, an denen Kontrollen erfolgt sind Antwort: Die Zahl der Tage, an denen Kontrollen erfolgt sind, wird statistisch nicht erfasst. d) Zahl der dazu aufgewandten Dienststunden Antwort: Die Zahl der dazu aufgewandten Dienststunden wird statistisch nicht erfasst. e) Zahl und Art der abgewehrten Gefahren oder verfolgten Straftaten Antwort: Die Zahl der abgewehrten Gefahren oder verfolgten Straftaten wird statistisch nicht erfasst. f) Anzahl der überführten Einbrecher Antwort: Die Zahl der überführten Einbrecher wird statistisch nicht erfasst. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 2 in der Drucksache 18/3059 verwiesen 6. Welche Entwicklung ist bei der technischen Einbruchssicherung zu verzeichnen? Antwort: Die Zentralstelle Polizeiliche Prävention führt gemeinsam mit Facherrichterbetrieben und weiteren Partnern öffentliche Veranstaltungen durch, in denen Hinweise und Informationen zum aktuellen Einbruchschutz gegeben werden. Im Jahr 2015 war die Landespolizei insgesamt an 142 Veranstaltungen beteiligt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat aktuell ein Förderprogramm aufgelegt, über das Hausbesitzer finanzielle Unterstützung bei der Verbesserung des technischen Einbruchsschutzes erlangen können.