SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3779 18. Wahlperiode 2016-02-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Erstaufnahme in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Da der Fragesteller keinen konkreten Zeitraum angegeben hat, werden die Fragen jeweils mit Bezug auf das Jahr 2015 beantwortet. 1. In welcher Höhe sind dem Land Schleswig-Holstein bisher Kosten für die Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern entstanden? Antwort: Im Bereich Bau, Bewirtschaftung und Mieten sind Kosten in Höhe von 63.552.812,10 Euro entstanden (Epl. 12 und Sondervermögen ZGB) 2. Wie gliedern sich die o. g. Kosten nach Einzelpositionen (Container, Stromund Wasserversorgung, Möbel etc.) auf und was ist in den jeweiligen Positionen im Einzelnen enthalten? Antwort: Bau- und Bauunterhaltungskosten: 7.191.534,92 Euro (beinhaltet Herrichtung der Liegenschaften durch Um- und Ausbau sowie Sanierung sowie der Aufstellflächen für Container sofern nicht über Vermieter bzw. Containerfirma beauftragt – incl. Baunebenkosten) Drucksache 18/3779 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Bewirtschaftungskosten : 18.322.513,71 Euro (z.B. Heiz-, Wasser-, Strom-, Reinigungskosten, Hausmeister, Winterdienst) Mietkosten 13.006.726,74 Euro (incl. vom Vermieter beauftragte Herrichtung in Albersdorf, Bad Segeberg, Eggebek, Glückstadt, Husum, Itzehoe, Kellinghusen, anteilig Kiel-Ravensberg, Lübeck-Volksfestplatz, Seeth) Errichtung Modulbauten und Container: 25.032.036,73 Euro (Erweiterung der EAE NMS in Modulbauweise sowie gekaufte Container incl. Aufbau und Herrichtung Aufstellfläche) 3. Wie gliedern sich die o. g. Kosten auf die einzelnen Einrichtungen auf? Antwort: Bau- und Bauunterhaltungskosten (Erläuterung s.o.) 7.191.534,92 Euro Boostedt (Kap. 1204, MG 04) 2.934.019,33 Euro Neumünster, Haart 148 (Kap. 1221, MG 02) 542.813,47 Euro EAE Interimsunterkünfte 3.454.369,35 Euro (Kiel-Wik, Kiel-Ravensberg, Lütjenburg; Putlos, Rendsburg, Salzau, Seeth, Wentorf) Leistungen finanziert aus Kap. 1204, MG 05, 1221 und Sondervermögen ZGB) Bewirtschaftungskosten (Erläuterung s.o.) 18.322.513,71 Euro Boostedt (Kap. 1220, MG 04) 3.242.185,16 Euro Neumünster, Haart 148 (1220, MG 04) 3.950.853,13 Euro div. Standorte Interimsunterkünfte 11.129.475,42 Euro (Albersdorf, Bad Segeberg, Eggebek, Glückstadt, Husum, Itzehoe, Kellinghusen, Kiel-Wik; Kiel-Ravensberg, Lübeck, Lütjenburg ; Putlos, Rendsburg, Salzau, Seeth, Wentorf); finanziert aus Kap. 1220, MG 05 Mietkosten (z.T. incl. Herrichtung s.o.) 13.006.726,74 Euro Boostedt 90.736,79 Euro div. Standorte Interimsunterkünfte 12.915.989,95 Euro (Albersdorf, Bad Segeberg, Eggebek, Glückstadt, Husum, Itzehoe, Kellinghusen, Kiel-Wik; Kiel-Ravensberg, Lübeck; Rendsburg, Seeth, ) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3779 Errichtung Modulbauten und Container (Erl. s.o.) 25.032.036,73 Euro Neumünster, Haart 148 9.194.008,83 Euro div. Standorte Interimsunterkünfte 15.838.027,90 Euro 4. Sind für die Leistungen/Beschaffungen Ausschreibungen durchgeführt worden ? Wenn ja, für welche Leistung/Beschaffung? Nach welcher rechtlichen Grundlage wurde jeweils ausgeschrieben? In welchem Umfang? Antwort: Die Leistungen wurden in vollem Umfang entsprechend der zutreffenden Vergabeordnungen im Wettbewerb ausgeschrieben. Planungsleistungen nach der VOF, Lieferleistungen nach der VOL und die Bauleistungen nach der VOB. Die Schwellenwerte wurden entsprechend berücksichtigt: Aufgrund der Dringlichkeit, die sich im Laufe des Jahres 2015 durch die extrem hohen Zugangszahlen ergeben hat, wurden die Beschleunigungsmöglichkeiten, die das Vergaberecht vorsieht, angewandt. 5. Sollen weitere Kapazitäten geschaffen werden? Wenn ja, in welchem Umfang ? Wie sind die voraussichtlichen Kosten? Sind hierfür entsprechende Ausschreibungen geplant? Antwort: Die Landesregierung plant derzeit nicht, zusätzlich zu den aktuell in Errichtung befindlichen Liegenschaften, weitere Kapazitäten zu schaffen. 6. Bestehen zeitliche Befristungen hinsichtlich der Nutzung bereits bestehender Erstaufnahmeeinrichtungen? Wenn ja, welche? Wie viele Plätze der Erstaufnahme sind hiervon betroffen? Gedenkt die Landesregierung, die betroffenen Plätze zu ersetzen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen/Projekte sind hierfür geplant? Antwort: Befristungen ergeben sich insbesondere aus den Verträgen für die Liegenschaften (s. Anlage). Ob die dann wegfallenden Plätze zu ersetzen sein werden , wird maßgeblich von den dann bestehenden Zugangszahlen abhängen. Standort EAE Vertrag EAE Neumünster, Haart unbefristet (landeseigen) EAE Boostedt 5 Jahre Option Verlängerung 5 Jahre temporäre Kiel, Nordmarksportfeld Ende 2017 Bad Segeberg LevoPark Sommer 2021 Verlängerungsoption Eggebek Ende 2017 Kaserne Seeth unbefristet Sep 17 Putlos unbefristet Lübeck, Volksfestplatz Mrz 17 Wentorf landeseigen Salzau landeseigen Kellinghusen Sep 17 Glückstadt Sep 26 Verlängerungsoption Itzehoe Mrz 17 Lütjenburg unbefristet Rendsburg Nov 20 Albersdorf Dithmarsenpark dauerhafte 18-3779-KA28A Anlage