SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3780 18. Wahlperiode 2016-02-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Auswirkungen auf die Umwelt bei Schließung des Landeshafens Friedrichskoog 1. Da sich in den Vorflutern in Zukunft nur noch Süßwasser befinden soll, wird eine Nutria- und Froschplage befürchtet. Die Mückenpopulation sei bereits stark angestiegen. Welche Gegenmaßnahmen sind geplant? Infolge der Aussüßung werden sich entsprechende Süßwasserlebensräume mit für Marschgewässer naturraumtypischen Lebensgemeinschaften entwickeln, wie sie in Marschengewässern der Regelfall sind. Die zukünftige Situation in Friedrichskoog ist daher mit anderen Marschengewässern vergleichbar. So entwässert z.B. der Büsumer Koog (rd. 1.200 ha, dazu im Vergleich Friedrichskoog rd. 2.200 ha) über seinen Hauptvorfluter durch die Ortslage von Büsum im Bereich des Schwimmbades in den Büsumer Hafen. Auch hier sowie in den vergleichbaren, ca. 7.900 Kilometer Länge umfassenden Marschgewässern innerhalb Schleswig- Holsteins sind weder Nutria- und Froschplagen noch ungewöhnliche Mückenpopulationen bekannt. Gegenmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen. Drucksache 18/3780 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie weit ist der Grundwasserpegel seit Einsatz der Notpumpen abgesunken? Nach den vorliegenden und aufbereiteten Messwerten lagen die mittleren Grundwasserstände nach Beginn des Pumpeneinsatzes am 26.9.2015 zwischen 3 cm und 16 cm unter den mittleren Grundwasserständen im Zeitraum vor dem 26.9.2015. Sie liegen damit innerhalb der prognostizierten Größenordnung. 3. Wie viel wird der Einsatz der Notpumpen kosten? (Bitte vollständig auflisten einschließlich Miete, Diesel, Wachschutz, Wartung, Aufbau, Abbau etc.) Die Kosten für den Einsatz der Notpumpen ergeben sich im Wesentlichen aus den nachfolgend aufgeführten Einheitspreisen: Leistungsbeschreibung: Mengeneinheit Einheitspreis (netto) Baustelle einrichten (einmalig) pauschal 27.575,- 3 Dieselpumpen liefern, einsetzen, abbauen (einmalig) pauschal 46.200,- Baustelle vorhalten Monat 3.339,- 3 Dieselpumpen betriebsbereit vorhalten Woche 14.712,- Dieselpumpe betreiben Einsatzstunde 165,- Wachdienst Woche 2.580,- In den besonders niederschlagsreichen Monaten Oktober 2015 bis Januar 2016 sind die Notpumpen bisher zusammen rd. 2.000 Stunden betrieben worden. Der Wachdienst ist bisher für insgesamt vier Wochen in Anspruch genommen worden. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten lassen sich erst ermitteln, wenn der Pumpeneinsatz in den niederschlagsärmeren Monaten bekannt ist. 4. Das Hafenbecken und die Vorfluter werden weiter regelmäßig infolge von Erdund Sedimenteintrag aus der Natur ausgebaggert werden müssen. In welchem zeitlichen Abstand sollen diese Baggerungen erfolgen? Wo soll das Baggergut abgeladen werden? Welche Kosten entstehen und wer kommt dafür auf? 3 Vor der Schließung des Sperrwerkes ist seitens der Landesregierung im Hafenbecken eine Grundräumung durchgeführt worden. Der Sedimenteintrag in das Hafenbecken erfolgte bisher fast ausschließlich über die Tide. Der Sedimenteintrag aus den Vorflutern ist dagegen sehr gering, sodass eine Räumung des Hafenbeckens erst wieder in etlichen Jahren erforderlich werden könnte. Aufgrund dieser langen Zeiträume kann der Verbleib von Baggergut zukünftiger Baggerungen heute noch nicht geklärt werden. Die Unterhaltung der Vorfluter ist satzungsgemäße Aufgabe des Deich- und Hauptsielverbandes Dithmarschen (DHSV) bzw. der jeweiligen Sielverbände. Dies umfasst insbesondere auch die Räumung der Gräben und Sielzüge, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Vorflut bzw. der satzungsgemäßen Aufgaben notwendig ist. Soweit satzungsgemäße Aufgaben des DHSV (z.B. Maßnahme Aufrechterhaltung der Vorflut) betroffen sind, sind die Kosten, unabhängig davon ob diese in den Vorflutern oder im Hafenbecken notwendig sind, vom DHSV aufzubringen. Sofern andere Nutzer oder Vorteilhabende eine Baggerung des ehemaligen Hafenbeckens als notwendig erachten, wären die Kosten von diesen zu tragen.