SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3781 18. Wahlperiode 2016-02-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Wirtschaftliche Aspekte zur Schließung des Landeshafens Friedrichskoog 1. Wurde der Kostenvergleich Hafenschließung - offener Hafen auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Es wurde bezüglich einer Hafenschließung auch eine volkswirtschaftliche Bewertung vorgenommen, wobei dies aber nicht die dominierende Betrachtungsweise sein kann, weil sich in der volkswirtschaftlichen Betrachtung viele Effekte, z.B. eine Verlagerung von Krabbenumschlag oder Werfttätigkeit auf andere Standorte, zu Null addieren. Deshalb ist eine regionale Betrachtungsweise eher von Bedeutung . Die Landesregierung hat sich daher in der Einziehungsverfügung ebenfalls intensiv mit den im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragenen Argumenten hinsichtlich wirtschaftlicher Auswirkungen der Hafeneinziehung auf die regionale Wirtschaft auseinandergesetzt, wobei eine quantitative Berechnung eventueller einziehungsbedingter Mindererlöse beispielsweise im Tourismusbereich naturgemäß auf methodische Grenzen stößt. Dies hängt unter anderem damit zusammen , dass hierfür bestimmte – unvermeidlicherweise unsichere – Annahmen gemacht werden müssen. Um den wichtigen Tourismusbereich angemessen zu bewerten , hat die Gemeinde ein touristisches Entwicklungskonzept in Auftrag gegeben . Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer Hafenschließung „Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in den vorgeschlagenen Handlungsfeldern (…) Friedrichskoog als Urlaubs- und Tagesausflugsort deutlich aufwerten Drucksache 18/3781 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 (würde) und zu einer Abgrenzung gegenüber den Wettbewerbern und echten Alleinstellungsmerkmalen (Trischendamm, neue Seehundstation, Museumspfad am Hafen, Willi Wal) führen (würde).“ Neben der Betrachtung der Auswirkungen auf die (regionale) Wirtschaft hat die Landesregierung in der Entscheidung zur Einziehung des Hafens auch die Kosten des Hafenbetriebes der Verkehrsbedeutung des Hafens gegenübergestellt. Im Hinblick auf die Entwässerungskosten ist die Tatsache, dass eine Entwässerung des Kooges durch ein Schöpfwerk im Vergleich mit der Entwässerung durch ein Hafensperrwerk sehr viel günstiger ist, offenkundig , zumal die vollständige Entwässerung durch ein Sperrwerk aufgrund der morphologischen Gegebenheiten ohnehin nur noch für einen begrenzten Zeitraum möglich sein wird. 2. Wenn ein Schöpfwerk gebaut wird, muss der DHSV noch substanzielle Änderungsarbeiten am Hafenbecken und Vorflutern vornehmen, um einen ordnungsgemäßen Schöpfwerksbetrieb zu gewährleisten? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten, wer kommt dafür auf und sind die Kosten in den Kostenvergleich der Landesregierung mit eingeflossen? Nein, für den Schöpfwerksbetrieb bedarf es keiner weiteren Änderung am Hafenbecken oder den Vorflutern. Unabhängig hiervon prüft der DHSV Dithmarschen, ob zur Optimierung der Wasserbewirtschaftung in den angrenzenden Kögen bauliche Veränderungen an den Vorflutern und Mitteldeichsielen zweckmäßig sind. 3. Wäre eine Instandsetzung des Sperrwerks wirtschaftlicher gewesen? Der Betrieb des Hafensperrwerkes in Friedrichskoog als reines Entwässerungsbauwerk ist unwirtschaftlich. Dies gilt entsprechend auch für Instandsetzungen. Die morphologische Situation der Watten stellt sich so dar, dass die Errichtung eines Schöpfwerkes zur Sicherstellung einer hinreichenden Entwässerung erforderlich wird. Die Auswertung der flächenhaften Vermessungen der Friedrichskoog vorgelagerten Watten des Elbmündungstrichters zeigen, dass die Watten und Vorländer im Elbeästuar stark angewachsen sind. Damit reduzieren sich auch die mit jeder Tide ein- und ausströmenden Wassermengen. Dies wiederum führt zu einer Verkleinerung der Querschnitte der Fahrwasser und zu erschwerten Bedingungen für die ein- und auslaufenden Kutter. Sollten die Tideniedrigwasserstände - hier am Pegel Friedrichskoog Sperrwerk außen - entsprechend der bisherigen Entwicklung weiterhin um mehr als 2 cm pro Jahr steigen, so wird die Entwässerung über das Sperrwerk aufgrund der Höhenlage des Einzugsgebietes (+1,00 m NHN bis +2,00 m NHN) zunehmend proble- 3 matischer werden. Bei anhaltendem Trend wird die natürliche Entwässerung den bestehenden Nutzungsanforderungen im Binnenland nicht mehr gerecht werden können. Seit der Schließung des Sperrwerkes im Oktober 2015 und dem Beginn des Notpumpbetriebes haben sich die Tideniedrigwasserstände am Sperrwerk aufgrund der Verschlickung des Hafenpriels nochmals erhöht. Die Tideniedrigwasserstände sinken im Hafenpriel derzeit nicht mehr unter + 0,3 m NHN mit entsprechenden Einschränkungen für die Entwässerungssituation. Um die Entwässerung der Köge den Nutzungsanforderungen entsprechend auch für die Zukunft sicherzustellen , gibt es zum Umbau des Sperrwerkes in ein Schöpfwerk keine Alternative. 4. Wieso wird der Öffentlichkeit keine Einsicht in die letzten Revisionsunterlagen des Sperrwerks gewährt? Mit E-Mail vom 25.11.2015 wurde der Gemeinde vom Landesbetrieb Küstenschutz , Nationalpark und Meeresschutz (LKN) der „Revisionsbericht“ zugeleitet. Dessen Inhalt und weitere Sachverhalte wurden der Gemeindevertretung am 02.12.2015 durch den LKN erläutert. 5. Hat der Bürgermeister von Friedrichskoog den Ministerpräsidenten eingeladen , an einem Runden Tisch teilzunehmen? Wie hat der Ministerpräsident darauf reagiert? Ja. Der Ministerpräsident hat das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie um Einrichtung eines Lenkungskreises gebeten. Dieser Lenkungskreis unter Leitung von Staatssekretär Dr. Nägele wird sich mit allen Fragen befassen, die sich im Zusammenhang mit der Hafeneinziehung stellen. Dem Lenkungskreis gehören neben Fachleuten des Landes und Behördenvertretern aus der Region auch der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen an.