SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3786 18. Wahlperiode 2016-02-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Land Schleswig-Holstein und BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) 1. a) Über wie viele Personalstellen verfügt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit nach Kenntnis der Landesregierung in Schleswig- Holstein; b) wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die Stellenentwicklung im Jahre 2015 sowie - nach ggf. vorhandenen Planungen für 2016 - in diesem Jahr dar; c) wie viele der ggf. für 2015 bereits neu geschaffenen Stellen sind nach Kenntnis der Landesregierung bislang besetzt worden, und wie viele sind derzeit ggf. noch unbesetzt? Antwort: a) Das BAMF verfügt nach Kenntnis der Landesregierung in Schleswig- Holstein über 56 vollzeitäquivalente Stellen (Stand 15.01.2016). b) Das BAMF sieht für Schleswig-Holstein nach Kenntnis der Landesregierung für das Jahr 2016 ein Stellensoll von 173 vollzeitäquivalenten Stellen vor. c) Auf die Antwort zu 1a) wird hingewiesen. Am 15. Dezember 2015 betrug der Personalbestand nach Kenntnis der Landesregierung noch 54,05 vollzeitäquivalente Stellen. 2. Welche Erklärung gibt es nach Kenntnis der Landesregierung dafür, dass in Schleswig-Holstein zwischen der Registrierung der Asylsuchenden und der Antragstellung (auf Asyl) beim BAMF in Schleswig-Holstein derzeit ein Zeit- Drucksache 18/3786 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 raum von etwa acht Monaten verstreicht (laut Antwort der Landesregierung auf Frage 7 in der Drucksache 18/3578, S. 3)? Oder hat sich die Lage seit Beantwortung der genannten Anfrage verändert (Falls ja: wie?)? Antwort: Der Zeitraum ist auf die hohen Zugangszahlen von Asylsuchenden im letzten Jahr zurückzuführen, der nach Beurteilung der Landesregierung nicht durch die bislang erfolgte Personalaufstockung beim BAMF aufgefangen werden konnte. Eine Entwicklung dieses Phänomens seit der Beantwortung der in der Frage genannten kleinen Anfrage kann seitens der Landesregierung nicht beurteilt werden, weil die BAMF Außenstelle in Neumünster seit Mitte November 2015 zum Zeitpunkt der Registrierung keine Termine mehr zur Asylantragstellung vergibt. 3. Haben der Innenminister oder die Staatssekretärin des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten im Jahre 2015 mit der Leitungsebene des BAMF und/oder anderen Vertretern dieser Bundesbehörde Gespräche geführt ? Wenn ja: Wann haben diese Gespräche stattgefunden, wer hat sie geführt und um welche Themen sind dabei erörtert worden? Antwort: Bereits am 15. Januar 2015 wurde vor dem Hintergrund einer deutlich von den Zahlen des Bundes abweichenden Zugangsprognose in einem Gespräch des Innenministers mit dem damaligen Präsidenten des BAMF, Herrn Dr. Manfred Schmidt in Kiel die personelle Situation der BAMF-Außenstelle in Neumünster kritisch angesprochen. Zudem hat der Innenminister am 12. Mai 2015 den damaligen Präsidenten des BAMF, Herrn Dr. Manfred Schmidt, über die Errichtung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein informiert. Am 10. August hat der stellvertretende Staatssekretär Herrn Dr. Schmidt über die Errichtung einer weiteren Erstaufnahmeeinrichtung in Kenntnis gesetzt. Mit Schreiben vom 10. September wurde die Leitungsebene des BAMF durch den stellvertretenden Staatssekretär über die weitere Entwicklung der Erstaufnahmekapazitäten in Schleswig-Holstein informiert. Mit Schreiben des Innenministers vom 9. November an das Bundesministerium des Innern wurde die Asylverfahrensbeschleunigung thematisiert. Ergänzend zu diesen Schreiben fanden 2015 auf Leitungsebene Telefonate zur Abstimmung der Zusammenarbeit statt. Der Innenminister hat die Diskussion mit dem Präsidenten des BAMF, Herrn Frank-Jürgen Weise, auf der IMK am 4. Dezember 2015 genutzt, um die problematische Arbeitssituation der BAMF-Außenstelle in Neumünster dezidiert darzustellen. 4. Falls in den unter 3. genannten Gesprächen auch die Stellenbesetzungen beim BAMF und / oder die Entwicklung der Verfahrensdauer im Bereich Schleswig-Holstein gegangen sein sollte : Zu welchen Erkenntnissen und / oder Ergebnissen haben sie dann ggf. geführt? Antwort: In den unter 3 benannten Gesprächen ging es vorrangig um die Koordinierung der Errichtung von Außenstellen des BAMF sowie um den generellen Ausbau Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3786 3 des BAMF in Schleswig-Holstein. Details der Stellenbesetzungen und der Verfahrensdauer wurden auf Arbeitsebene thematisiert. 5. In welcher Form gestaltet sich die regelmäßige Zusammenarbeit zwischen dem BAMF und dem Land Schleswig-Holstein auf der Arbeitsebene, z.B. in Form eines institutionalisierten Informationsaustausches zwischen den zuständigen Behörden, etwa im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitskreises, und wann haben hier ggf. 2015 entsprechende Sitzungen stattgefunden ? Antwort: Ein Informationsaustausch zwischen dem BAMF und den Ländern findet in einem monatlichen Treffen auf Arbeitsebene statt. Besprechungen des BAMF mit den Ländern über die weitere Zusammenarbeit erfolgten 2015 am 9. Oktober und 9. November in Frankfurt am Main sowie am 11. Dezember in Heidelberg . Daneben findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten und den Außenstellen des BAMF in der täglichen Aufgabenerledigung statt. 6. Gibt es eine solche Zusammenarbeit auch bei der Durchführung von Abschiebungen , und wenn ja: in welcher Form / in welcher Hinsicht? Antwort: Nein.