SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3795 18. Wahlperiode 16-02-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Radweg an der L 131 zwischen Hanerau-Hademarschen und Fischerhütte 1. Unterstützt die Landesregierung den Wunsch der örtlichen Kommunen, einen Radweg auf der Teilstrecke der Landstraße L131 zwischen Hanerau- Hademarschen und Fischerhütte anzulegen? 2. Ist ein möglicher Fahrradweg auf der Teilstrecke der Landstraße L131 zwischen Hanerau-Hademarschen nach Auffassung der Landesregierung förderfähig ? Wenn ja, wird die Landesregierung diesen Fahrradweg fördern? Wenn nein, warum nicht? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 2 zusammen beantwortet : Der Abschnitt der Landesstraße 131 zwischen Hanerau-Hademarschen und Fischerhütte ist im Landesweiten Radverkehrsnetz (LRVN) als Teilstrecke eines Radfernweges (Nord-Ostsee-Küstenradweg) enthalten. Die Streckenführung für Fahrräder erfolgt hier auf der Landesstraße. Angesichts der ver- Drucksache 18/3795 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 gleichsweise geringen Verkehrsbelastung von täglich 464 Kraftfahrzeugen kann keine besondere Dringlichkeit für einen Radwegeneubau auf dieser Teilstrecke begründet werden. Ein Einsatz von Landesmitteln ist deshalb nicht geplant. 3. Wann ist mit einer Realisierung aus Sicht der Landesregierung zu rechnen? Antwort: Angesichts der momentanen Haushaltslage werden die dem Landesstraßenbau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vorrangig für die Sanierung von Landesstraßen und deren Radwege eingesetzt. Neue Radwege sind nur dort realisierbar, wo das LRVN Radweglücken definiert und die bestehende Verkehrssituation den Bau einer Radverkehrsanlage zwingend erfordert.