SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3796 18. Wahlperiode 2016-02-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Sprachförderung für Flüchtlinge 1. Welche Fördermittel/Fördergelder in welcher Höhe stehen seit 2015 für die Sprachförderung von Flüchtlingen zur Verfügung? Bitte nach Bundes- und Landesfördermitteln aufschlüsseln. Antwort: Integrationskurse des Bundes Im Jahr 2015 standen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung von Integrationskursen rd. 269 Mio. € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel wurden vollständig verausgabt. Diese Finanzmittel wurden dafür verwendet, alle im gesamten Bundesgebiet durchgeführten Integrationskurse zu fördern. Eine Kontingentierung auf die einzelnen Bundesländer, Regierungsbezirke oder Landkreise bzw. Kommunen oder aber nach Trägergruppen findet nicht statt. In welchem Umfang Integrationskurse in Schleswig-Holstein aus diesen Mitteln gefördert werden konnten, bemisst sich allein danach, wie viele Teilnehmer/innen ihren Integrationskurs bei einem der Kursträger in Schleswig Holstein absolvierten. Gemäß dem Bericht des Bundes zur Integrationskursgeschäftsstatistik für den Zeitraum 01.01.2015 – 30.09.2015 entfielen rd. 2,6 % der neuen Integrationskursteilnehmer /innen auf Schleswig-Holstein. Vorausgesetzt der Anteil an Teilnehmenden in Schleswig-Holstein hat sich in den letzten drei Monaten des Jahres 2015 nicht signifikant verändert, wären von den in 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2015 insgesamt rd. 7 Mio. € Drucksache 18/3796 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 nach Schleswig-Holstein ausgezahlt worden. Im HH-Jahr 2016 stehen dem Bundesamt 559 Mio. € zur Verfügung. Die Systematik der Förderung wurde nicht geändert. Berufsbezogene Sprachförderung des Bundes Im Jahr 2015 wurden in Schleswig-Holstein 4 ESF-BAMF-Kurse mit insgesamt 22.600 € an Bundesmitteln gefördert. Ferner wurden in 2015 2.359.683 EUR ESF-Mittel für die berufsbezogene Sprachförderung verausgabt. In 2016 steht ein ESF-Budget von 2.736.209,10 EUR für Schleswig Holstein zur Verfügung. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten bietet seit 2013 in Ergänzung zu den Bundesprogrammen ein Landesprogramm zur Förderung von Sprache und Erstorientierung für Erwachsene an. Zu den Kernbausteinen zählen derzeit die Willkommenskurse, die sukzessive in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten werden und die Erstorientierungskurse „STAFF=Starterpaket für Flüchtlinge“, die in den Kommunen angeboten werden und sowohl sprachliche Kommunikationskompetenz sowie Orientierung im Lebensumfeld vermitteln. Über das Landesprogramm für Sprache und Erstorientierung wurden in 2015 für die Erstorientierungskurse Mittel in Höhe von 1041.000,00 € abgerufen. 2016 sind zur Förderung von Sprache und Erstorientierung für Erwachsene 4.000.000 Euro eingestellt. Im Jahr 2015 standen im Haushalt des Ministeriums für Schule und Berufsbildung 2.570.000 € für „Deutsch als Zweitsprache“ zur Verfügung, von denen 2.446.412,31 € verausgabt wurden. Für das Jahr 2016 wurden diese Mittel auf 6.520.000 € erhöht. Bundesmittel standen für schulische Sprachförderung nicht zur Verfügung. Für 2016 stehen im Haushalt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie 3,5 Mio. EURO für die Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung zur Verfügung. Davon werden 3,2 Mio. EURO zur finanziellen Untersetzung des Förderprogramms „Begleitete Übergänge von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung (BÜFAA)“ benötigt. BÜFAA enthält in erheblichem Umfang Module der Sprachförderung. Der anteilige Mitteleinsatz für Sprachförderung kann aktuell noch nicht beziffert werden. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung stehen im Haushalt an mehreren Stellen Mittel für die Integration von Flüchtlingen zur Verfügung. Mittel zur Sprachförderung von Flüchtlingen sind jedoch in der Regel nicht gesondert ausgewiesen bzw. veranschlagt. Ehrenamt Aus unterschiedlichen Titeln des Kapitels 1012 – MG 14 können auch Maßnahmen zur Sprachförderung von Flüchtlingen gefördert werden, bilden aber nicht den Schwerpunkt. In dieser Maßnahmengruppe standen in 2015 insgesamt 207,2 T€ zur Verfügung, in 2016 wurde dieser Ansatz im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge auf 2.717,2 T€ erhöht. Eine Quantifizierung, wieviel Mittel hiervon für die ehrenamtliche Sprachförderung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3796 3 von Flüchtlingen zur Verfügung stehen, ist bisher nicht erfolgt. Bundesmittel stehen dem MSGWG hierfür nicht zur Verfügung. Hochschulen Bei Titel 1013 – 685 42 MG 04 stehen ab Haushaltsjahr 2016 insgesamt 1.500,0 T€ für Zuschüsse an Hochschulen für Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen von Flüchtlingen zur Verfügung. Hieraus soll folgendes Maßnahmenpaket gefördert werden: • Zugangserleichterung für Flüchtlinge durch die Teilnahme an Studienkollegs • Umfassende Informationen • Weitere ergänzende Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge • Ausbau der Kapazitäten in der Ausbildung von Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache – Fachkräften und zur Erweiterung von Sprachangeboten für Flüchtlinge. Im Rahmen der o.a. Schwerpunkte wird z.B. ein Integrationskolleg eingerichtet und Studienkollegs erweitert, beides auch in Verbindung mit Sprachfördermaßnahmen . Diese Maßnahmen kommen der Sprachförderung von Flüchtlingen direkt oder indirekt zu Gute, sind aber nicht abgrenzbar und quantifizierbar. Bundesmittel stehen dem MSGWG hierfür nicht zur Verfügung. Kindertageseinrichtungen Im Rahmen der Vorschulischen Sprachförderung sind im Kapitel 1007 MG 01 in 2016 in gleicher Höhe wie in 2015 insgesamt 2.000,0 T€ veranschlagt. Hieraus werden die Sprachintensiv-Förderung und die Sprachheilförderung in Kindertageseinrichtungen finanziert. Bei Titel 1102 – 633 10 standen in 2015 Mittel in Höhe von 4.000,0 T€ für Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Dieser Ansatz wurde in 2016 auf nunmehr 6.000,0 T€ erhöht. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach § 27 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Im HHJ 2015 wurde Schleswig – Holstein aus dem Bundesprogramm „Schwerpunkt - Kita Sprache & Integration“ ca. 3.400,0 T€ zur Verfügung gestellt - als Direktzahlung des Bundes an die Kindertageseinrichtungen. Aus dem Nachfolgeprogramm des Bundes für das Jahr 2016 „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stehen Schleswig-Holstein wiederum ca. 3.400,0 T€ zur Verfügung. Die Zahlungen werden direkt vom Bund an die Einrichtungen geleistet. An den o.a. Mitteln für Sprachförderung und –bildung partizipieren alle Kinder in Kindertageseinrichtungen. Eine Abgrenzung bzw. Quantifizierung hinsichtlich der Mittel, die auf Flüchtlinge entfallen, ist nicht möglich. Drucksache 18/3796 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 2. In welcher Höhe wurden welche Fördermittel/Fördergelder in und von Schleswig-Holstein seit 2015 abgerufen? Bitte nach Bundes- und Landesfördermitteln sowie nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Ehrenamt Aus Titeln des Kapitels 1012 – MG 14 wurden in 2015 für Materialien für Sprachunterricht für Flüchtlinge insgesamt rd. 4,0 T€ ausgezahlt. In 2016 erfolgte bisher noch keine Bewilligung einer Zuwendung mit dem Zweck der Sprachförderung. Hochschulen Bei Titel 1013 – 685 42 MG 04 ist bisher noch keine Verteilung der Mittel und daher auch noch keine Auszahlung erfolgt. Kindertageseinrichtungen Für die Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen (Titel 1102-63310) wurden im HHJ 2015 insgesamt 3.938,6 T€ abgerufen. In 2016 erfolgte noch keine Auszahlung. Für die vorschulische Sprachförderung (SPRINT und Sprachheilförderung, Kapitel 1007 MG 01) wurden im HHJ 2015 insgesamt 1.594,2 T€ abgerufen; in 2016 (Stand 4.2.2016) bisher 54,7 T€. Da die Bundesmittel direkt an die Einrichtungen gezahlt wurden, liegt leider keine Information vor, in welcher Höhe die zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen wurden. Berufsbezogene Sprachförderung Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Schleswig-Holstein 2.359.683 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds für berufsbezogene Sprachförderung verausgabt. Das BAMF hat die ihm für Sprachförderung zur Verfügung stehenden Mittel in 2015 komplett gebunden. Zusätzlich zu den mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Sprachkursen förderte die Bundesagentur für Arbeit im letzten Quartal 2015 Einstiegs- Sprachkurse aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung. Über das Mittelvolumen liegt noch keine Abrechnung vor.