SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3799 18. Wahlperiode 2016-02-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Auswirkungen des "Joint Statement" zur Einbeziehung des Grenzhandels II Vorbemerkung Laut Flensburger Tageblatt vom 25. Januar 2016 soll das „Joint Statement“ zur Einbeziehung des Grenzhandels in das dänische Pfand-Rücknahmesystem sowohl nach dänischen und deutschen als auch nach europäischem Recht gesetzeswidrig sein. Dies soll aus einem Gutachten der dänischen Anwaltskanzlei Bech-Bruhn hervorgehen . 1. Liegt der Landesregierung dieses Gutachten vor und hat sie es geprüft? Falls ja, wie bewertet die Landesregierung dieses Gutachten insbesondere im Hinblick auf deutsches und europäisches Recht? Falls nein, warum nicht? Das genannte Gutachten liegt der Landesregierung nicht vor. Nach hiesiger Einschätzung stellt es einen Beitrag in der innerdänischen Debatte dar und ist in Dänemark selbst umstritten. 2. Wie beurteilt und begründet die Landesregierung die Beantwortung von Frage 6 aus der Drucksache 18/3128 im Lichte des Gutachtens der Anwaltskanzlei Bech-Bruhn? Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 18/3799 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die politische Absprache des „Joint Statement“ juristisch nicht umsetzbar ist? Falls ja, seit wann teilt die Landesregierung diese Auffassung und wieso wurde ein solches „Joint Statement“ dann nicht aufgekündigt? Falls nein, wie begründet die Landesregierung ihre Haltung und liegt ihr ein Gutachten vor, dass ihre Auffassung stützt? Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wann kann nach Auffassung der Landesregierung damit gerechnet werden, dass eine Pfanderhebung im Sinne des „Joint Statement“ umgesetzt werden kann? Bitte begründen. Die gemeinsame Vereinbarung sieht vor, dass eine Pfanderhebung im Grenzhandel erst erfolgt, wenn ein diskriminierungsfreies Rücknahmesystem in Dänemark aufgebaut ist. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des ehem. dänischen Steuerministers Engelbrecht, es habe sich nicht nur um eine Absprache zwischen Kopenhagen und Kiel gehandelt, sondern um ein „bilaterales Abkommen zwischen Kopenhagen, Kiel und Berlin“? Diese Aussage des ehem. Steuerministers Engelbrecht ist zutreffend. 6. Wann und von wem wurden welche Abkommen zum Pfand im Grenzhandel unterzeichnet und mit welchem Inhalt? Die gemeinsame Vereinbarung ist am 12.01.2015 von der dänischen und der deutschen Umweltministerin sowie dem schleswig-holsteinischen Umweltminister unterzeichnet worden. 7. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung sowohl aus den aktuellen juristischen Bewertungen wie auch aus der Ankündigung der dänischen Regierung zur Überprüfung der Pfand-Regelungen im Grenzhandel? Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 1.