SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3804 18. Wahlperiode 2016-02-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauke Göttsch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Wölfe in Schleswig-Holstein 1. Von welchem Wolfsbestand kann aktuell in Schleswig-Holstein ausgegangen werden? Die Wolfs-Monitoring-Ergebnisse der Länder werden jährlich durch ein Gremium der sogenannten „Erfahrenen Personen“ zusammengefasst und bewertet. Die letzte Sitzung dieses Gremiums fand vom 12. bis 14. Oktober 2015 statt. Für Schleswig-Holstein wurde ein Wolfsbestand von null Tieren festgestellt. Für die Ermittlung der Populationsgröße werden nur residente Tiere berücksichtigt . Durchwandernde oder nur kurzfristig vorhandene Wölfe, sogenannte Disperser oder Floater, werden nicht berücksichtigt, können in Schleswig- Holstein aber sporadisch nachgewiesen werden. Die im Zusammenhang mit dem Nachweis residenter Wölfe anzuwendenden Kriterien sind im Rahmen eines Forschungsvorhabens des BfN durch namhafte Fachleute erarbeitet und in Form eines BfN Skriptes veröffentlicht worden und finden im Rahmen des Wolfsmonitorings bundesweit Anwendung. Voraussetzung für die Feststellung eines residenten Wolfes ist demnach, dass ein einzelner Wolf mindestens sechs Monate in einem Gebiet lebt. Solche Einzeltiere müssen durch tragfähige Hinweise belegt werden. Drucksache 18/3804 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie definiert die Landesregierung ein Wolfsrudel und ist es bisher ggf. zu einer Rudelbildung in Schleswig-Holstein gekommen? Die Landesregierung verwendet – wie im gesamten Wolfsmonitoring – die bundesweit verwendeten Definitionen (s. Ausführungen zu Frage 1): Wolfspaar: Wolfsrüde und -fähe, die gemeinsam ihr Territori- um markieren, aber (noch) keinen Nachwuchs ha- ben. Rudel (Wolfsfamilie): eine Gruppe von mehr als zwei Wölfen, die in ei- nem Territorium leben. In der Regel ein Wolfspaar mit ihren diesjährigen Nachkommen. Reproduzierende Wolfsfamilie : besteht aus mindestens einem geschlechtsreifen Wolf mit bestätigter Reproduktion. Keine der oben beschriebenen Kategorien wurde bislang in Schleswig- Holstein festgestellt. 3. Wenn nein, inwieweit ist es bereits zur Paarbildung gekommen, bzw. wurden bisher schon Welpen in Schleswig-Holstein geboren? Siehe Antwort zu Frage 2.