1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3842 18. Wahlperiode 1. März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Öffentliche Ausschreibungen von Holzprodukten 1. Beabsichtigt die GMSH, bei der öffentlichen Ausschreibung von Bundesaufträgen für die Beschaffung von Holzprodukten zukünftig nur noch solche Betriebe zu berücksichtigen, die selbst FSC- oder PEFC-zertifiziert sind? Wenn ja, warum? Antwort: Bei der Erledigung von Bundesaufträgen ist die GMSH an die fachaufsichtlichen Regelungen der Bundesministerien bzw. des Amtes für Bundesbau als fachaufsichtsführende Ebene für Bundesbaumaßnahmen im Bereich des Landes Schleswig- Holstein gebunden. Nach der gegenwärtigen Erlasslage sind - ab dem 01.04.2016 bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur Unternehmen aufzufordern, die über ein gültiges Zertifikat verfügen oder einen Einzelnachweis des Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Na- Drucksache 18/3842 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 turschutz in Bonn vorlegen können, soweit genügend Unternehmen über ein gültiges Zertifikat verfügen, so dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist. - ab dem 01.07.2016 Unternehmen, die kein gültiges Zertifikat/keinen geprüften Einzelnachweis vorlegen können, nicht zur Angebotsabgabe aufzufordern bzw. erhalten keinen Zuschlag. Dabei ist die vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter angegebene CoC- Zertifizierungsnummer anhand der Einträge in den Datenbanken von FSC und/oder PEFC vor Zuschlagserteilung zu überprüfen. Will der für den Zuschlag vorgesehene Bieter andere als FSC oder PEFC Zertifikate bei der Verwendung von Holzprodukten einsetzen, ist vor Zuschlagserteilung die Vorlage des Prüfnachweises des Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn zu fordern. 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Auslegung? Antwort: Der Bund bestimmt eigenverantwortlich nach welchen Kriterien im Bereich des Bundesbaus beschafft wird. 3. Beabsichtigt die Landesregierung eine ähnliche Vorgabe für Ausschreibungen des Landes oder der Kommunen? Wenn ja, wie begründet sie dies? Antwort: Die Landesregierung wird dies prüfen.