SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3867 18. Wahlperiode 16-02-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen im Kreis Schleswig- Flensburg 2016 1. Welche Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen im Kreis Schleswig-Flensburg erfolgen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 und wie ist der jeweilige Planungsstand? Antwort: Im Kreis Schleswig-Flensburg werden in den Jahren 2016 und 2017 folgende Sanierungsmaßnahmen im Zuge von Landesstraßen durchgeführt: Straße / Streckenabschnitt Maßnahmenart Planungs- / Umsetzungsstand Eingeplante Finanzmittel 2016 L 22, Schleswig (B 201) - Uelsby Grundinstandsetzung Fahrbahn Entwurfsbearbeitung 2,5 Mio. € L 193 Süderschmedeby (L 317) - Großsolt Grundinstandsetzung Fahrbahn beauftragt 2,1 Mio. € 2017 L 15, Wanderup (B 200) - Tarp Grundinstandsetzung Fahrbahn Entwurfsbearbeitung 3,6 Mio. € Daneben finden ständig Fahrbahninstandsetzungen im Rahmen der baulichen Erhaltung sowie Erhaltungsmaßnahmen an diversen Ingenieurbauwerken statt. Drucksache 18/3867 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Über das Erhaltungsprogramm 2018 wurde bisher noch nicht entschieden, daher können derzeit noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden. Ausbaumaßnahmen sind im Kreis Schleswig-Flensburg in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nicht vorgesehen. 2. Welche Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen im Kreis Schleswig-Flensburg sind auf der Basis des Infrastrukturberichtes der Landesregierung und der erfolgten Priorisierung vorgesehen und wie ist der Planungs - und Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen? Antwort: Im Rahmen der Kabinettsbefassung am 5. November 2015 über das Infrastrukturprogramm IMPULS 2030 wurden bis auf die Brücke Lindaunis noch keine konkreten Maßnahmen festgelegt, da die Ergebnisse der in 2017 turnusmäßig durchzuführenden Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) auf Landesstraßen zur Priorisierung ab 2018 herangezogen werden sollen. Für „Grundinstandsetzungen sowie Erneuerungen der Binder- und Deckschichten bei Landesstraßen“ wurde für die Jahre 2018 - 2020 ein Gesamtbetrag in Höhe von 107,9 Mio. € beschlossen. Die Finanzierung des Landeskostenanteils für die Schleibrücke Lindaunis hat die Landesregierung Ende Dezember 2015 mit der Freigabe und Buchung der erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 18 Mio. € für die Jahre 2018 und 2019 sichergestellt. Zum Planungs- und Umsetzungsstand der Maßnahme verweise ich auf die Drucksache 18/3802 vom 15.02.2016.