SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3872 18. Wahlperiode 2016-03-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Erkenntnisse über strafrechtlich relevantes Verhalten von Angehörigen der sog. Maghreb-Staaten 1. Wie viele Angehörige der sog. Maghreb-Staaten leben aktuell in Schleswig- Holstein? Antwort: Zum 31. Januar 2016 waren für Schleswig-Holstein im Ausländerzentralregister für die Maghreb-Staaten folgende Personen erfasst: Herkunftsstaat Im AZR für SH erfasste Personen Algerien 548 Libyen 83 Marokko 455 Mauretanien 13 Tunesien 608 Drucksache 18/3872 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Angehörige aus welchen Maghreb-Staaten sind im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016 aus welchen Staaten neu nach Schleswig-Holstein gekommen und welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder hatten diese jeweils? Antwort: Die Statistik des Ausländerzentralregisters enthält nur Informationen über Ausländerinnen und Ausländer, die sich zu dem angegebenen Zeitpunkt in den Ländern bzw. im Bundesgebiet aufgehalten haben. Informationen, wann und von wo eine Person nach Schleswig-Holstein zugezogen ist, stehen nicht zur Verfügung. Zur Erhebung dieser Informationen müssten die Ausländerakten der unter Frage 1 benannten 1.707 Ausländerinnen und Ausländer ausgewertet werden. Dies war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zudem wäre das Lagebild auch nicht vollständig gewesen, weil Personen, die 2015 zugezogen sind und vor dem 31. Januar 2016 Schleswig-Holstein wieder verlassen haben , mit dieser Recherche nicht erfasst werden können. Eine Nachfrage bei dem Statistikamt Nord ergab, dass dort derzeit noch keine vollständigen Daten für 2015 vorliegen und dass mit der Aufbereitung von 2016 noch nicht begonnen wurde. Das Statistikamt Nord hat aber für 2014 Informationen über Zuwanderungen aus den Maghreb-Staaten nach Schleswig- Holstein und von Schleswig-Holstein in diese Staaten zur Verfügung gestellt: Herkunfts- bzw. Zielstaat Zuzüge nach SH Fortzüge aus SH Algerien 28 10 Libyen 9 7 Marokko 46 23 Mauretanien 2 --- Tunesien 45 19 Für das 1. Halbjahr 2015 hat das Statistikamt Nord folgende Wanderungsbewegungen über die Landesgrenze Schleswig-Holsteins mitgeteilt. Eine Vergleichbar- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3872 3 keit mit den vorstehenden Zahlen aus 2014 ist somit nicht gegeben. Zuzüge über die Landesgrenze Fortzüge über die Landesgrenze Algerien 138 23 Libyen 6 2 Marokko 67 49 Mauretanien 1 2 Tunesien 40 18 3. Wie viele und welche Straftaten wurden von den unter 2. genannten Personen mit welchem Aufenthaltsstatus im Jahr 2015 und im Jahr 2016 registriert? Antwort: Für 2016 liegen noch keine Daten vor. Nachstehend wird auf Grundlage des PKS-Berichtsjahres 2015 die Antwort in tabellarischer Form dargestellt. Anzahl TV Anzahl Straftaten Algerien 169 158 Libyen 37 37 Marokko 318 307 Mauretanien 4 4 Tunesien 86 86 Maghreb-Staaten gesamt 614 592 Drucksache 18/3872 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Delikt Anzahl TV Anzahl Straftaten Straftaten insgesamt 614 592 Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße 444 414 Tötungsdelikte 0 0 Sexualdelikte 2 2 Rohheitsdelikte 96 83 Diebstahl insgesamt 150 135 einfacher Diebstahl 107 100 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 43 35 Ladendiebstahl 54 52 Wohnungseinbruchdiebstahl 5 4 Vermögens- und Fälschungsdelikte 137 134 sonstige Straftaten nach StGB 38 38 Strafnebengesetze ohne ausländerrechtliche Verstöße 22 22 Aufenthaltsanlass Anzahl TV Unerlaubter Aufenthalt 223 sonstiger erlaubter Aufenthalt 170 Asylbewerber 108 Duldung (z.B. abgelehnter Asylbewerber) 68 Arbeitnehmer 19 Kontingent/Bürgerkriegsflüchtling 7 Tourist/Durchreisender 12 Student 3 Schüler 3 Gewerbetreibender 1 Gesamt 614 4. Wie viele Personen aus welchen Maghreb-Staaten wurden im Jahr 2015 und im Jahr 2016 jeweils in ihre Heimatländer zurückgeführt (bitte nach Art der Rückführung differenzieren)? Antwort: Im Jahr 2015 wurde eine Person durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten nach Tunesien abgeschoben. Darüber hinaus organisierten bzw. unterstützten die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden freiwillige Ausreisen nach Algerien (9 Personen), Marokko (3 Personen) sowie Tunesien (4 Personen). Nach Libyen und Mauretanien wurden keine Ausreisepflichtigen abgeschoben und es fanden auch keine Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3872 5 freiwilligen Ausreisen statt. Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. 5. Bestehen insgesamt Erkenntnisse der Landesregierung, dass Angehörige aus den genannten Staaten im Verhältnis häufiger Straftaten begehen, als Angehörige anderer ausländischer Staaten und als Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und wenn ja, worauf stützen sich diese Erkenntnisse? Antwort: Es bestehen aufgrund der vorliegenden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2015 keine Erkenntnisse, dass Angehörige aus den so genannten Maghreb-Staaten im Verhältnis häufiger Straftaten begehen, als Angehörige anderer ausländischer Staaten und als Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit . PKS-Daten für 2016 liegen noch nicht vor. Nachfolgend sind in tabellarischer Form die auf Grundlage der PKS-Daten für das Berichtsjahr 2015 erstellten Darstellungen beigefügt: - Aufstellung hinsichtlich der Anzahl der Tatverdächtigen (TV) und Anzahl der Straftaten insgesamt und - Anzahl der Tatverdächtigen ohne ausländerrechtliche Verstöße und Anzahl der Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße angefertigt, jeweils für alle TV, deutsche TV, nichtdeutsche TV und TV der Maghreb- Staaten. Der Anteil der Straftaten bei der Betrachtung der unterschiedlichen TV wurde mit den aufgeklärten Straftaten insgesamt ins Verhältnis gesetzt, da bei Betrachtung der unterschiedlichen TV nur aufgeklärte Fälle enthalten sein können . Drucksache 18/3872 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Zudem wurde eine Liste der TOP 15 Nationalitäten der nichtdeutschen TV, zusätzlich die Maghreb-Staaten, erstellt. Diese Liste beinhaltet auch die deutschen sowie die nichtdeutschen TV insgesamt. TOP 15 Staaten TV TV Anzahl Straftaten gesamt Anzahl TV ohne 725000* Anzahl Straftaten ohne 725000* deutsch 53.680 76.524 53.642 76.481 nichtdeutsche TV gesamt 24.750 29.051 12.349 15.941 davon: syrisch 4.826 4.979 496 596 afghanisch 1.761 1.851 418 473 albanisch 1.755 2.186 541 832 irakisch 1.636 1.746 402 507 türkisch 1.513 2.295 1.425 2.196 polnisch 1.378 2.160 1.372 2.150 rumänisch 1.195 1.386 1.155 1.347 kosovarisch 1.041 1.271 334 505 serbisch 995 1.282 600 843 eritreisch 866 920 159 167 armenisch 692 940 345 528 Maghreb-Staaten 614 592 444 414 russisch 503 733 370 581 iranisch 477 531 190 227 somalisch 459 549 129 147 bulgarisch 410 539 408 537 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Anzahl bekannt gewordener Straftaten Anzahl der aufgeklärten Straftaten Anzahl TV insg. Anzahl TV Anzahl Straftaten Anteil an TV insg. in % Anteil an aufgeklärten Straftaten in % Anzahl TV Anzahl Straftaten Anteil an TV insg. in % Anteil an aufgeklärten Straftaten in % Anzahl TV Anzahl Straftaten Anteil an aufgeklärten Straftaten in % Anteil an TV insg. in % Anteil an nichtd. TV in % Straftaten insgesamt 202.598 105.575 78.430 53.680 76.524 68,44 72,48 24.750 29.051 31,56 27,52 614 592 0,56 0,78 2,48 Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße 189.433 92.422 65.991 53.642 76.481 81,29 82,75 12.349 15.941 18,71 17,25 444 414 0,45 0,67 3,60 TV aus Maghreb-Staaten Anteil an Straftaten - alle TV, deutsche TV, ndt. TV und TV Maghreb-Staaten - Berichtsjahr 2015 Deutsche TV nichtdeutsche TV gesamt Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3872 7 6. Bestehen Erkenntnisse der Landesregierung darüber, ob sich die Zahl der Asylantragsteller aus den sog. Maghreb-Staaten innerhalb des letzten sechs Monate erhöht hat und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort: Seit 2011 werden Asylanträge von Angehörigen der Maghreb-Staaten in Schleswig-Holstein nicht mehr von der hiesigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet. Stellen Angehörige dieser Staaten in Schleswig-Holstein einen Asylantrag, werden sie einem anderen Land zwecks Bearbeitung des Asylverfahrens zugewiesen. In der Geschäftsstatistik des BAMF werden für Schleswig-Holstein folgende Asylverfahren geführt. Dabei handelt es sich vermutlich um Personen, die gem. § 14 Abs. 2 AsylG den Asylantrag beim BAMF in Nürnberg zu stellen haben und die nicht verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen bzw. um Personen, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen und nach Schleswig-Holstein zugezogen sind. Algerien Erstanträge Folgeanträge 1.2. – 31.7.2015 --- --- 1.8.2015 – 31.1.2016 2 2 Libyen 1.2. – 31.7.2015 1 --- 1.8.2015 – 31.1.2016 --- --- Marokko 1.2. – 31.7.2015 2 --- 1.8.2015 – 31.1.2016 4 -- Mauretanien 1.2. – 31.7.2015 --- --- 1.8.2015 – 31.1.2016 --- --- Tunesien 1.2. – 31.7.2015 1 -- 1.8.2015 – 31.1.2016 1 Drucksache 18/3872 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Die geringen Antragszahlen der letzten beiden Halbjahre in Schleswig- Holstein reichen für eine seriöse Bewertung nicht aus. Deshalb wurde zusätzlich die Geschäftsstatistik des BAMF für das gesamte Bundesgebiet ausgewertet: Algerien Erstanträge Folgeanträge 1.2. – 31.7.2015 1184 125 1.8.2015 – 31.1.2016 880 85 Libyen 1.2. – 31.7.2015 657 14 1.8.2015 – 31.1.2016 424 9 Marokko 1.2. – 31.7.2015 778 72 1.8.2015 – 31.1.2016 920 51 Mauretanien 1.2. – 31.7.2015 72 10 1.8.2015 – 31.1.2016 72 4 Tunesien 1.2. – 31.7.2015 533 62 1.8.2015 – 31.1.2016 254 40 Danach ist in den letzten sechs Monaten lediglich die Anzahl der von marokkanischen Staatsangehörigen gestellten Asylanträge gestiegen. Die Anzahl der Anträge von mauretanischen Staatsangehörigen blieb gleich. Bezüglich der Staaten Algerien, Libyen und Tunesien sind die Antragstellungen gegenüber dem davorliegenden Zeitraum sogar zurückgegangen .