SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3876 18. Wahlperiode 02.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Mitarbeiter am UKSH, die tariflich nicht entsprechend ihrer Funktion eingruppiert sind 1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass im UKSH am Campus Lübeck insgesamt acht Oberärzte beschäftigt sind, die tariflich nicht entsprechend ihrer Funktion eingruppiert sind? Antwort: Nein Wenn ja, auf Grundlage welcher tariflichen Vereinbarung mit dem Marburger Bund oder sonstiger werden diese Oberärzte beschäftigt? Antwort: entfällt (s.o.) 2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es im UKSH am Campus Lübeck Fachärzte gibt, die oberärztlichen Hintergrund für zwei räumlich getrennte In- tensivstationen leisten? Antwort: Die Landesregierung kann nicht ausschließen, dass es derart tätige Ärzte am UKSH gibt. Das Leisten eines Dienstes von Fachärztinnen und Fachärzten, Drucksache 18/3876 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der im Krankenhausbetrieb „oberärztlicher Hintergrund“ genannt wird, hat aber keine Auswirkungen auf die tarifliche Eingruppierung der betreffenden Ärztin oder des betreffenden Arztes als Oberarzt. Prinzipiell ist ein „oberärztlicher Hintergrunddienst“ auch nicht an einen Ort gebunden, sondern ist organisatorisch entsprechend der Sicherstellung der abzudeckenden spezifischen Expertise durchzuführen. Das kann auch bedeuten , dass diese Funktion für verschiedene auch räumlich getrennte Orte ausgeführt werden kann. Die Entscheidung liegt bei der organisatorisch verantwortlichen Leitung der klinischen Einheit. Wenn ja, wie ist diese Vertragsstruktur begründet? Antwort: Siehe oben.